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Erneuerbares Energie Gesetz

Anfrage an: Umweltbundesamt

In diesem Video ( https://www.youtube.com/watch?v=83suJZYGdsc )wird die Arbeit der Bundesnetzagentur zur Neuregelung EEG Netzumlage dargelegt. Die Dokumente liegen dem Bundesumweltamt vor.
Ich möchte wissen :
1. Ist dies die Meinung und Forderung des Umweltbundesamtes ?
Wenn ja, Warum?
2. Wie steht die Bundesregierung zu dem Papier der Bundesnetzagentur?
3. Unterstützt das Bundesumweltamt dieses Dokument der Bundesnetzagentur?
4. Wie passt dies mit dem Gedanken zur Reduzierung des Energiverbrauchs bzw. zum Gedanken des Umweltschutzes zusammen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In diesem Video ( h…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erneuerbares Energie Gesetz [#186165]
Datum
7. Mai 2020 13:08
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In diesem Video ( https://www.youtube.com/watch?v=83suJZYGdsc )wird die Arbeit der Bundesnetzagentur zur Neuregelung EEG Netzumlage dargelegt. Die Dokumente liegen dem Bundesumweltamt vor. Ich möchte wissen : 1. Ist dies die Meinung und Forderung des Umweltbundesamtes ? Wenn ja, Warum? 2. Wie steht die Bundesregierung zu dem Papier der Bundesnetzagentur? 3. Unterstützt das Bundesumweltamt dieses Dokument der Bundesnetzagentur? 4. Wie passt dies mit dem Gedanken zur Reduzierung des Energiverbrauchs bzw. zum Gedanken des Umweltschutzes zusammen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186165 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihren den Eingang Ihrer Mail. Allerdings müssen Sie uns zur …
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Erneuerbares Energie Gesetz [#186165]
Datum
7. Mai 2020 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihren den Eingang Ihrer Mail. Allerdings müssen Sie uns zur Bearbeitung den gesamten Kontext zu Ihren Fragen darstellen! Nur mit der Angabe eines Weblinks ist dieses nicht UIG/IFG konform. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Erneuerbare Energien Gesetz muß neu geregelt werden. In diesem Video wird darge…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erneuerbares Energie Gesetz [#186165]
Datum
7. Mai 2020 13:27
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Erneuerbare Energien Gesetz muß neu geregelt werden. In diesem Video wird dargestellt das die Änderungen an dem bestehenden Gesetz zur EEG Umlage, uns das Recht auf Eigenverbrauch der Eigenerzeugten Energie durch PV Anlagen nehmen, bzw. so verteuern will das dies nicht mehr sinnvoll ist. Ich denke sie wissen um was es geht, ich denke auch das es für sie kein Problem ist ein Video wie dieses anzuschauen und ein paar Fragen eines besorgten Bürger der Bundesrepublik dazu abzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186165
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in die in dem Video dargestellten Aussagen sind durchaus subjektiv wahrnehmbar - sprich…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Erneuerbares Energie Gesetz [#186165]
Datum
7. Mai 2020 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die in dem Video dargestellten Aussagen sind durchaus subjektiv wahrnehmbar - sprich Sie verstehen diese unter Umständen anders als wir. Insofern müssen Sie Ihre Fragen eindeutig bzw. unmissverständlich ausformulieren! Das muss laut UIG/IFG auch diesen Weg gehen. Bitte weitere Fragen direkt an mich senden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Neuregelung EEG Netzumlage wie im Anhang der Bundesnetzagenturdargelegt "B…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erneuerbares Energie Gesetz [#186165]
Datum
8. Mai 2020 10:25
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die Neuregelung EEG Netzumlage wie im Anhang der Bundesnetzagenturdargelegt "BNA" ist. Die Dokumente liegen dem Bundesumweltamt vor. Ich möchte wissen : 1. Wie steht das Bundesumweltamt zur der Ausarbeitung des BNA Papiers ? 2. Warum fördert das Bundesumweltamt die PV Anlagen über das EEG Gesetz, wenn doch dies von der BNA gar nicht gewollt ist. 3. Ich will meinen produzierten Strom selbst verbrauchen. Dies ist aber wohl nach dem BNA Papier nicht gewollt. 4. Wie passt dies mit dem Gedanken zur Reduzierung des Energiverbrauchs bzw. zum Gedanken des Umweltschutzes zusammen? Ich denke ich habe meine Fragen klar ausgedrückt. Was UIG/IFG konform ist, ist mir nicht bekannt. Aber ich habe Ihre Antwort in das Netz gestellt mit der Bitte Ihnen die entsprechenden Fragen zustellen, weil meine Fragen für sie offensichtlich zu kompliziert sind. Ich verstehe leider kein Amtsdeutsch, aber was ich verstanden habe, ist daß das Bundesumweltamt keine Fragen zum EEG beantworten will. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - prosumermodell.pdf Anfragenr: 186165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186165

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Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hier nun die Antwort aus dem Haus für Sie zur Kenntnis: Bitte beachten Sie zunäch…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt: Erneuerbares Energie Gesetz [#186165]
Datum
12. Mai 2020 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hier nun die Antwort aus dem Haus für Sie zur Kenntnis: Bitte beachten Sie zunächst, dass das Umweltbundesamt als Bundesoberbehörde keine (rechtliche) Einzelfallberatung leisten, sondern nur allgemeine (rechtliche) Hinweise geben darf. Wir beantworten Ihre Fragen wie folgt: 1. Die drei Modellvorschläge der Bundesnetzagentur für die Einbindung der Stromerzeugung aus neuen und ausgeförderten Photovoltaikanlagen sind dem Umweltbundesamt bekannt, sie sind jedoch als ein Debattenbeitrag - und bei weitem nicht der einzige - zu bewerten. Die Modellvorschläge der Bundesnetzagentur scheinen in Teilen der Fachpresse (z.B. pv magazine) aus unserer Sicht nicht korrekt interpretiert worden zu sein. So ist beispielsweise in der "Lieferanten-Option" der im Foliensatz angegebene monatliche Basispreis des Lieferanten als ein feststehender Wert fehlinterpretiert worden, tatsächlich unterliegt dieser jedoch dem Wettbewerb. Durch die Tatsache, dass ab 2021 die ersten EEG-geförderten Photovoltaikanlagen aus der zwanzigjährigen Förderung fallen, hat das Thema derzeit besondere Aufmerksamkeit und in der bevorstehenden EEG-Novelle sollte eine Lösung gefunden werden. Auch das Umweltbundesamt hat in einem Gutachten Vorschläge für den Weiterbetrieb ausgeförderter Photovoltaikanlagen erarbeiten lassen (https://www.umweltbundesamt.de/publik...). Die darin angeregte Durchleitung des Photovoltaik-Marktwertes ist identisch zum Vorschlag "Netzbetreiber-Option" der Bundesnetzagentur. Hierbei ist zu beachten, dass der Marktwert nur an diejenigen PV-Anlagen weitergeleitet werden soll, die bereits in den zwanzig davorliegenden Jahren eine (höhere) Einspeisevergütung erhalten haben und somit bereits komplett finanziert/abgeschrieben sind. Bei den Altanlagen müssen folglich nur noch die laufenden Betriebskosten gedeckt werden. Neue PV-Anlagen sollen weiterhin im Rahmen der EEG-Vergütung gefördert werden, dies wird auch von der Bundesnetzagentur nicht in Frage gestellt. Bei weiteren Fragen zu unserem Gutachten wenden Sie sich gerne an den redaktionell verantwortlichen Mitarbeiter des UBA (siehe Impressum). 2. Photovoltaikanlagen werden hauptsächlich im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gefördert. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Bundeswirtschaftsministerium. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Die Vorschläge der Bundesnetzagentur erlauben in der "Markt-Option" weiterhin den Eigenverbrauch. Für die Vermarktung der eingespeisten Stromüberschüsse wird in diesem Modell eine Viertelstundenvermarktung über einen Direktvermarkter vorgeschlagen, die bei PV-Anlagen ab 100 kW schon seit mehreren Jahren etabliert ist. Für weitere Fragen zu den Modellvorschlägen der BNetzA bitte ich Sie, sich direkt an die dortigen Kolleginnen und Kollegen zu wenden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Ein Zusammenhang zwischen Energieeffizienz und unterschiedlichen Vermarktungsmodellen von Photovoltaikstrom ist nicht plausibel. Für den Umwelt- und Klimaschutz ist es unbedeutend, ob Photovoltaikstrom abrechnungstechnisch im eigenen Haushalt verbraucht wird, oder ob er in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird und dort Strom aus fossilen Quellen verdrängt. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen