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Erweiterung Steinbruch Schloss Thorn

die
Fa. Hippert GmbH
Nenniger Str. 4
66706 Perl-Besch
hat einen Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für die Erweiterung des
Steinbruchs „Schloss Thorn“ in östlicher Richtung in der Ortsgemeinde Palzem
gestellt.
Wir wohnen ca. 550 m entfernt im Ortsteil 54439 Palzem Kreuzweiler, << Adresse entfernt >>.
Auf unserem Grundstück gibt es 2 Erdsonden 55 und 60 m tief zur Nutzung der Erdwärme.
FRAGE.
Besteht die Gefahr, dass bei einer Sprengung die Erdsonden beschädigt werden?
Wenn Ihre Einrichtung die Frage nicht beantworten kann, teilen Sie mir bitte mit an wen ich
mich wenden kann.
Vielen Dank im Voraus!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. August 2023
  • Frist
    19. September 2023
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Peter Gilz
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Fa. Hippert GmbH Nenniger Str.…
An Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Details
Von
Peter Gilz
Betreff
Erweiterung Steinbruch Schloss Thorn [#286196]
Datum
15. August 2023 19:26
An
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Fa. Hippert GmbH Nenniger Str. 4 66706 Perl-Besch hat einen Antrag auf Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für die Erweiterung des Steinbruchs „Schloss Thorn“ in östlicher Richtung in der Ortsgemeinde Palzem gestellt. Wir wohnen ca. 550 m entfernt im Ortsteil 54439 Palzem Kreuzweiler, << Adresse entfernt >>. Auf unserem Grundstück gibt es 2 Erdsonden 55 und 60 m tief zur Nutzung der Erdwärme. FRAGE. Besteht die Gefahr, dass bei einer Sprengung die Erdsonden beschädigt werden? Wenn Ihre Einrichtung die Frage nicht beantworten kann, teilen Sie mir bitte mit an wen ich mich wenden kann. Vielen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Gilz Anfragenr: 286196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286196/ Postanschrift Peter Gilz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Gilz
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Empfangsbestätigung - Antrag nach Landestransparenzgesetz Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Pos…
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Empfangsbestätigung - Antrag nach Landestransparenzgesetz
Datum
16. August 2023 14:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Postfach 10 02 55 | 55133 Mainz <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Peter Gilz Im Neuengarten5 54439 Palzem Emy-Roeder-Straße 5 55129 Mainz Telefon 06131 9254-0 Telefax 06131 9254-123 Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.lgb-rlp.de 16.08.2023 Mein Aktenzeichen Bitte immer angeben! 5400-0793-23 Ihr Schreiben vom 15.08.2023 Ansprechpartner/in / E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Telefon 06131/9254-142 Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Postfach 10 02 55 | 55133 Mainz <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Peter Gilz Im Neuengarten5 54439 Palzem Emy-Roeder-Straße 5 55129 Mainz Telefon 06131 9254-0 Telefax 06131 9254-123 Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.lgb-rlp.de 16.08.2023 Mein Aktenzeichen Bitte immer angeben! 5400-0793-23 Ihr Schreiben vom 15.08.2023 Ansprechpartner/in / E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Telefon 06131/9254-142 Empfangsbestätigung - Antrag nach Landestransparenzgesetz Sehr geehrte Gilz, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail vom 15.08.2023 betreffend „FRAGE. Besteht die Gefahr, dass bei einer Sprengung die Erdsonden beschädigt werden? Wenn Ihre Einrichtung die Frage nicht beantworten kann, teilen Sie mir bitte mit an wen ich mich wenden kann.“ und teilen Ihnen mit, dass Ihre Frage zunächst zur Klärung der Zuständigkeit der Transparenz AG zugegangen ist. Ihre Mail ist dem LGB am 15.08.2023 über Peter Gilz [#286196] <<<E-Mail-Adresse>> zugegangen. Wir werden Ihre Anfrage in unserem Hause prüfen und bei Drittbetroffenheit ggf. ein entsprechendes Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 1 LTranspG einleiten. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich im Falle eines Drittbeteiligungsverfahrens die Fristen zur Ermöglichung der gewünschten Einsichtnahme verlängern können. Wir kommen unaufgefordert auf Ihren Anfrage zurück. Wichtige Hinweise: · Die Anfrage kann nach § 24 LTranspG gebührenpflichtig sein, soweit es sich nicht nur um die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte und die entsprechende Einsichtnahme in amtliche Informationen und Umweltinformationen vor Ort handelt. Eine Kopie des Gesetzes sowie der Gebührenverordnung finden Sie zu Ihrer Information im Anhang. · Wir weisen darauf hin, dass es im Rahmen des Landestransparenzgesetzes vorgesehen ist, nur bereits vorhandene Daten zugänglich zu machen. Es werden keine Daten erhoben oder weiter aufbereitet. Einschränkungen (z.B. durch Schwärzungen o.ä.) in der Datenweitergabe entstehen zum Beispiel durch den allgemeinen Datenschutz sowie durch Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse. Mit freundlichen Grüßen

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Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 13.07.2023 AZ.: 5400-0793-23 Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Postfach 10 02 …
Von
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.07.2023 AZ.: 5400-0793-23
Datum
23. August 2023 08:23
Status
Warte auf Antwort
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Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz Postfach 10 02 55 | 55133 Mainz <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>> Peter Gilz Im Neuengarten5 54439 Palzem Emy-Roeder-Straße 5 55129 Mainz Telefon 06131 9254-0 Telefax 06131 9254-123 Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.lgb-rlp.de 23.08.2023 Mein Aktenzeichen Bitte immer angeben! Ihr Schreiben vom 15.08.2023 Ansprechpartner/in / E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Telefon 06131/9254-142 Sehr geehrte Gilz, Ihre Anfrage vom 13.07.2023 haben wir geprüft und möchten Sie hiermit darüber informieren, dass das Landesamt für Geologie und Bergbau keine Daten oder Informationen bezüglich des von Ihnen benannten Betrieb vorliegen hat. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die für Sie zuständige Kreisverwaltung. Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Bürgeramt Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier (3.9 Sterne, 23 Bewertungen) Telefon: 06517150 Fax: 0651715200 E-Mail: <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> <<E-Mail-Adresse>> Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12 Uhr und nach Vereinbarung Mit freundlichen Grüßen