Erwerbskosten für Kalender im Einsatz bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesrepublik Deutschland hat durch den Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. August 1990 (BGBl II, 885, 890) mit Wirkung zuletzt vom nämlichen Kalendertag die Einfügung der Vokabel "Gott" in den Satzzusammenhang des tragenden Textes eines verfassten Gemeinwesens zustande gebracht.
Die Einfügung sieht die situationsgerechte Kommentierung, Interpretierung oder Glossierung des sogenannten Gottesbezuges durch zahlreiche Juristen vor, die Orientierungen der Informations-, Wissens- und Kulturgesellschaft betreffen.
Ich bitte die Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin daher freundlich um folgende Auskunft:
1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Erwerbskosten (im weiteren umgangssprachlichen Sinn) für Kalender (z.B. für Broschürenkalender, Wandkalender, Jahresabreißkalender, Kunstkalender, Taschenkalender & Terminplaner, Aufstellkalender, Wochenkalender, Postkartenkalender, Immerwährende Kalender), die von der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin jährlich ausgegeben wird? Bitte nach den letzten drei Jahren als Gesamtsummen aufschlüsseln.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum24. März 2024
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17. April 2024
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