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Explosion und brand im Kernkraftwerk Novotscherkasskovo

Aus den allgemeinen Internet Nachrichten geht hervor dass am Mittwoch, 14.6.23 ein Brand im Kernkraftwerk Novotscherkassk ausgelöst durch eine Explosion, ausgebrochen ist. Wie ist hierzu die Lage, da sonst keinerlei Informationen darüber zu finden sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus den allgemeinen Internet Nachrich…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Explosion und brand im Kernkraftwerk Novotscherkasskovo [#281270]
Datum
16. Juni 2023 09:31
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus den allgemeinen Internet Nachrichten geht hervor dass am Mittwoch, 14.6.23 ein Brand im Kernkraftwerk Novotscherkassk ausgelöst durch eine Explosion, ausgebrochen ist. Wie ist hierzu die Lage, da sonst keinerlei Informationen darüber zu finden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281270/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den A…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
20. Juni 2023 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der Arbeit und den Aufgaben des Bundesamtes für Strahlenschutz. Ihre Nachricht ist eingegangen und wird unter der Nummer PB2 - BfS - 07514/2023#0009 bearbeitet. Wir arbeiten daran, Ihre Anfrage schnell und gründlich zu beantworten. Da uns manchmal sehr viele Fragen gleichzeitig erreichen, kann das bis zu drei Wochen dauern. In der Regel erhalten Sie eine Antwort deutlich schneller. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, Mailadresse) werden im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch das Bundesamt für Strahlenschutz verarbeitet. Weitere Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Daten, finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://www.bfs.de/DE/service/datenschutz/datenschutz.html. Mit freundlichem Gruß

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Bundesamt für Strahlenschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Sie fragten bei uns im BfS an, ob wir Informationen zu einer Explosion un…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Re: Explosion und brand im Kernkraftwerk Novotscherkasskovo
Datum
23. Juni 2023 10:13
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie fragten bei uns im BfS an, ob wir Informationen zu einer Explosion und einem Brand im Kraftwerk Novotscherkasskovo haben. Leider liegen uns zu diesem Ereignis keine Informationen vor, da es sich bei diesem Kraftwerk NICHT um ein Kernkraftwerk handelt (sondern um ein konventionelles Wärmekraftwerk: https://de.wikipedia.org/wiki/OGK-6), damit auch keine radiologischen Auswirkungen bei einem Notfall auftreten können und dies daher nicht in die Zuständigkeit des BfS fällt. Viele Grüße