Bescheid über Ihren Antrag vom 25. Juni 2019 auf Übermittlung von Umweltinformationen
Fachliche Bewertung der PKW-Maut
Sehr
geehrteAntragsteller/in
Ihrem Antrag vom 25. Juni 2019 auf Zugang zu Informationen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), eingegangen am gleichen Tage per E-Mail, wird stattgegeben.
Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
Begründung:
Mit E-Mail über das Internetportal "
fragdenstaat.de" vom 25. Juni 2019 beantragten Sie die Übermittlung von Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz und begehren folgende Informationen:
- Ergebnisse der fachlichen Bewertung der Infrastrukturabgabe durch das UBA
Dieser Antrag ist gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1; 3 Abs. 1 S.1 UIG zulässig und begründet.
Das Umweltbundesamt verfügt über folgende Informationen:
1. Artikel "Der Segen einer intelligenten Maut" von Ralph Bollmann und Christian Siedenbiedel; Frankfurter Allgemeine am 14.07.2014 (Anlage 1).
2. Öffentlicher Amtsleitungsvortrag des Umweltbundesamtes mit dem Titel "PKW-Maut in Deutschland? Eine umwelt- und verkehrspolitische Bewertung" vom 09.11.2010 (Anlage 2).
Darüber hinaus hat das Umweltbundesamt Publikationen im Internet veröffentlicht, auf die wir Sie mit nachstehenden Links hinweisen möchten:
- "PKW-Maut in Deutschland? Eine umwelt- und verkehrspolitische Bewertung", Hintergrundpapier, April 2010, veröffentlicht unter
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/pkw-maut-in-deutschland
- "Maut für Deutschland: Jeder Kilometer zählt - Der Beitrag einer Lkw-, Bus- und Pkw-Maut zu einer umweltorientierten Verkehrsinfrastrukturfinanzierung", November 2015, veröffentlicht unter
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/maut-fuer-deutschland-jeder-kilometer-zaehlt
- FAQ "Hilft eine Pkw-Maut-Vignette für ausländische Fahrzeuge bei der Finanzierung der deutschen Verkehrsinfrastruktur?", 2014, veröffentlicht unter
https://www.umweltbundesamt.de/themen/pkw-maut-vignettenloesung-weder-gut-fuer-die-umwelt
- Spiegel-online "Flatrate fürs Autofahren - Umweltbundesamt kritisiert Dobrindts Mautkonzept", 09.07.2014 (Link auf UBA-Website):
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/maut-plaene-von-dobrindt-umweltbundesamt-sieht-keinen-nutzen-a-980026.html
Kosten werden nicht erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Umweltbundesamt mit Sitz in Dessau-Roßlau erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen