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Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr.

Ende Oktober wurden im Hinterhof der Grafenwerthstraße auf dem Dach der Tiefgarage sämtliche Bäume und Sträucher entfernt. Es gibt widersprüchliche Aussagen der Stadt zur Genehmigung und zum Hergang. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir Kopien sämtlicher, den Vorfall betreffenden Unterlagen zu übermitteln oder Einblick zu gewähren. Das umfasst Dokumente wie den Antrag zur Fällung der Bäume, den innerstädtischen Austausch (Mails, Notizen etc.), das Genehmigungsschreiben, sämtliche Prüfgutachten, den Ausgleichsplan, die weiteren beantragten Sanierungsmaßnahmen und so weiter. Dies betrifft auch alle Informationen zum Fällen der zunächst verbliebenen vier Bäume.
Auch bei den weiteren Antworten gibt es zahlreiche Widersprüche. Daher noch einmal die Fragen:

1. Aus welchem Grund wurden die Pappeln gefällt? Bitte nennen Sie den entsprechenden Paragraphen und Absatz, der ganz konkret zur Anwendung kam.

2. Sollten Sie sich auf § 6 Abs. 2 lit. c der Kölner Baumschutzsatzung (BSchS) berufen: Welche konkrete Gefährdung ging von den Bäumen aus? Wer oder was war gefährdet? Nennen Sie bitte in dem Fall zudem den konkreten Aufwand, der scheinbar nicht zumutbar war.

3. Die Bäume wurden so gefällt, dass riesige und tonnenschwere Stücke auf das Dach der Tiefgarage krachten. Und keinen Schaden hinterließen. Dies ist auch dokumentiert. Immer noch liegen circa 60 Tonnen Biomasse auf dem Dach und werden nicht entfernt. Wie steht das in Einklang mit der Aussage der Stadt, das Gewicht der Bäume sei zu hoch gewesen?

4. Bitte nennen Sie mir für die Fällung des Götterbaums, der Esche und der zwei Kirschbäume den entsprechenden Paragraphen und konkreten Absatz, der zur Anwendung kam. Wer hat die Sondergenehmigung aufgrund welcher Prüfung unterzeichnet?

5. Die Stadt schreibt, die Erlaubnis zum Fällen sei unter der Auflage erteilt worden, drei Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück zu vorzunehmen. Laut Hausverwaltung bestehen keinerlei konkrete Pläne, was eine Sanierung der Tiefgarage oder die Neupflanzungen anbelangt. Liegen der Stadt Anträge oder Genehmigungen dazu vor? Fügen Sie diese bitte bei.

6. Die in Paragraph 5 Absatz 1 der Kölner Baumschutzsatzung (BSchS) geforderten Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sicherung von geschützten Bäumen wurden bei den gefällten Bäumen nicht unternommen. Warum hat die Stadt nicht selbst früher reagiert oder Maßnahmen angeordnet?

7. Ist es korrekt, dass die Tiefgarage erhalten bleiben muss aufgrund der Stellplatznachweispflicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
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Betreff
Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr. [#263334]
Datum
15. November 2022 20:31
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ende Oktober wurden im Hinterhof der Grafenwerthstraße auf dem Dach der Tiefgarage sämtliche Bäume und Sträucher entfernt. Es gibt widersprüchliche Aussagen der Stadt zur Genehmigung und zum Hergang. Deshalb möchte ich Sie bitten, mir Kopien sämtlicher, den Vorfall betreffenden Unterlagen zu übermitteln oder Einblick zu gewähren. Das umfasst Dokumente wie den Antrag zur Fällung der Bäume, den innerstädtischen Austausch (Mails, Notizen etc.), das Genehmigungsschreiben, sämtliche Prüfgutachten, den Ausgleichsplan, die weiteren beantragten Sanierungsmaßnahmen und so weiter. Dies betrifft auch alle Informationen zum Fällen der zunächst verbliebenen vier Bäume. Auch bei den weiteren Antworten gibt es zahlreiche Widersprüche. Daher noch einmal die Fragen: 1. Aus welchem Grund wurden die Pappeln gefällt? Bitte nennen Sie den entsprechenden Paragraphen und Absatz, der ganz konkret zur Anwendung kam. 2. Sollten Sie sich auf § 6 Abs. 2 lit. c der Kölner Baumschutzsatzung (BSchS) berufen: Welche konkrete Gefährdung ging von den Bäumen aus? Wer oder was war gefährdet? Nennen Sie bitte in dem Fall zudem den konkreten Aufwand, der scheinbar nicht zumutbar war. 3. Die Bäume wurden so gefällt, dass riesige und tonnenschwere Stücke auf das Dach der Tiefgarage krachten. Und keinen Schaden hinterließen. Dies ist auch dokumentiert. Immer noch liegen circa 60 Tonnen Biomasse auf dem Dach und werden nicht entfernt. Wie steht das in Einklang mit der Aussage der Stadt, das Gewicht der Bäume sei zu hoch gewesen? 4. Bitte nennen Sie mir für die Fällung des Götterbaums, der Esche und der zwei Kirschbäume den entsprechenden Paragraphen und konkreten Absatz, der zur Anwendung kam. Wer hat die Sondergenehmigung aufgrund welcher Prüfung unterzeichnet? 5. Die Stadt schreibt, die Erlaubnis zum Fällen sei unter der Auflage erteilt worden, drei Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück zu vorzunehmen. Laut Hausverwaltung bestehen keinerlei konkrete Pläne, was eine Sanierung der Tiefgarage oder die Neupflanzungen anbelangt. Liegen der Stadt Anträge oder Genehmigungen dazu vor? Fügen Sie diese bitte bei. 6. Die in Paragraph 5 Absatz 1 der Kölner Baumschutzsatzung (BSchS) geforderten Maßnahmen zur Erhaltung und zur Sicherung von geschützten Bäumen wurden bei den gefällten Bäumen nicht unternommen. Warum hat die Stadt nicht selbst früher reagiert oder Maßnahmen angeordnet? 7. Ist es korrekt, dass die Tiefgarage erhalten bleiben muss aufgrund der Stellplatznachweispflicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263334/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist im Postfach des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eingegangen und…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Automatische Antwort: Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr. [#263334]
Datum
15. November 2022 20:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage ist im Postfach des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes eingegangen und wird an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, die Ihre Mail schnellstmöglich bearbeitet. Die ist eine automatisch generierte Mail. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, sollte es den Vorgang beschleunigen und Drittbeteiligungsverfahren vermeiden, bin …
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr. [#263334]
Datum
16. November 2022 17:09
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sollte es den Vorgang beschleunigen und Drittbeteiligungsverfahren vermeiden, bin ich mit einer Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263334/
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Eingabe und bestätige Ihnen, dass Ihr Anliegen i…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr. [#263334] (#g2zkncac674w)
Datum
24. November 2022 09:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für Ihre Eingabe und bestätige Ihnen, dass Ihr Anliegen in der zuständigen Dienststelle eingegangen ist. Ihre Eingabe wird individuell bearbeitet. Damit ich inhaltlich auf Ihre Angelegenheit eingehen kann, werde ich zunächst alle notwendigen Informationen für Sie zusammentragen. Im Anschluss daran erhalten Sie entweder von mir oder einer anderen Person unaufgefordert eine Rückmeldung. Bis dahin bitte ich Sie um etwas Geduld und hoffe auf Ihr Verständnis. Sollten Sie in der Zwischenzeit Nachfragen haben, geben Sie dabei bitte die folgende Vorgangs-ID an: **#g2zkncac674w**. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr.“ vom 15.11.2022…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
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Betreff
AW: Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr. [#263334] (#g2zkncac674w) [#263334]
Datum
17. Dezember 2022 18:48
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr.“ vom 15.11.2022 (#263334) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr.“ vom 15.11.2022…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
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Betreff
AW: Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr. [#263334] (#g2zkncac674w) [#263334]
Datum
17. Dezember 2022 18:49
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr.“ vom 15.11.2022 (#263334) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich Ihre Eingabe noch in der Bearbeitun…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr. [#263334] (#g2zkncac674w)
Datum
20. Dezember 2022 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich Ihre Eingabe noch in der Bearbeitung befindet. Es sind weitere Recherchen erforderlich. Deshalb bitte ich Sie um etwas Geduld. Sie werden schnellstmöglich - voraussichtlich bis Ende dieser Woche - unaufgefordert eine Antwort erhalten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Sollten Sie in der Zwischenzeit Nachfragen haben, geben Sie dabei bitte die folgende Vorgangs-ID an: **#g2zkncac674w**. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr.“ vom 15.11.2022…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
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Betreff
AW: Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr. [#263334] (#g2zkncac674w) [#263334]
Datum
9. Januar 2023 12:22
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr.“ vom 15.11.2022 (#263334) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte ich bis Ende der Woche keine Antwort erhalten haben, werde ich die Landesdatenschutzbeauftragte über den Vorgang informnieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr.“ vom 15.11.2022…
An Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr. [#263334] (#g2zkncac674w) [#263334]
Datum
9. Januar 2023 12:23
An
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr.“ vom 15.11.2022 (#263334) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sollte ich bis Ende der Woche keine Antwort erhalten haben, werde ich die Landesdatenschutzbeauftragte über den Vorgang informnieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 15.11.2022 nehme ich wie folgt Stellung: Gestatten Si…
Von
Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Fällung der Bäume im Hinterhof der Grafenwerthstr. [#263334] (#g2zkncac674w)
Datum
13. Januar 2023 14:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage vom 15.11.2022 nehme ich wie folgt Stellung: Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Bereits am28.10.2022 haben Sie Fragen zu den Baumfällungen an das Presseamt der Stadt Köln gerichtet, die noch am gleichen Tag konkret und abschließend beantwortet wurden. Insofern Sie Ihre erneute Anfrage damit begründen, dass es widersprüchliche Aussagen der Stadt zur Genehmigung und zum Hergang sowie zahlreiche Widersprüche bei den weiteren Antworten gebe, so kann dies nicht nachvollzogen werden. Es findet sich mit einer Ausnahme (Frage 3) auch keine konkrete Benennung von Widersprüchen. Im Grundsatzgilt die Baumschutzsatzung der Stadt Köln (BSchS). Die Fällung bzw. die Veränderung geschützter Bäume bedarf nach § 3 BSchS der Genehmigung durch die Stadt Köln. Für den Fall, dass Maßnahmen an Bäumen einer Genehmigung bedürfen, ist ein entsprechender Antrag einzureichen. Frage 1: Aus welchem Grund wurden die Pappeln gefällt? Bitte nennen Sie den entsprechenden Paragraphen und Absatz, der ganz konkret zur Anwendung kam. Antwort: Bei den Pappeln handelt es sich um Säulenpappeln. Nach§ 2 Abs. 2 Satz 3 BSchS unterliegen Säulenpappeln aufgrund ihrer Art nicht den Bestimmungen der Kölner Baumschutzsatzung. Ihre Fällung ist daher wedergenehmigungs- noch anzeigepflichtig. Frage 2: Sollten Sie sich auf § 6 Abs. 2 lit. c der Kölner Baumschutzsatzung (BSchS) berufen: Welche konkrete Gefährdung ging von den Bäumen aus? Wer oder was war gefährdet? Nennen Sie bitte in dem Fall zudem den konkreten Aufwand, der scheinbar nicht zumutbar war. Antwort: Die Kölner Baumschutzsatzung findet für die Säulenpappeln keine Anwendung, sehen Sie hierzu auch die Antwort auf Frage 1.Insoweit sich die Frage auf die geschützten Bäume bezieht, ist ihre Fällung zum einen zu genehmigen gewesen, weil mit ihrer Freistellung durch die Entfernung der Säulenpappeln eine erhebliche Kippgefahr verbunden ist, die nicht auf andere Weise zu beheben ist. Die Fällung dieser Bäume ist weiterhin zu genehmigen gewesen, weil sie der notwendigen Sanierung der Tiefgaragendecke, auf der sie stocken, entgegenstehen. Die Tiefgarage ist unstrittig als Sache von bedeutendem Wert im Sinne der Satzung aufzufassen. Die Sanierung der Tiefgaragendecke ist ohne vollständige Rodung der Vegetation darüber technisch nicht durchführbar, womit sich auch die Frage nach der Zumutbarkeit etwaiger Alternativen erübrigt. Frage 3: Die Bäume wurden so gefällt, dass riesige und tonnenschwere Stücke auf das Dach der Tiefgarage krachten. Und keinen Schadenhinterließen. Dies ist auch dokumentiert. Immer noch liegen circa 60 Tonnen Biomasse auf dem Dach und werden nicht entfernt. Wie steht das in Einklang mit der Aussage der Stadt, das Gewicht der Bäume sei zu hoch gewesen? Antwort: Die genehmigende Behörde hat eine solche Aussage nicht getätigt. Sie hat auch die Erlaubnis zur Fällung der geschützten Bäume nicht mit ihrem Gewicht begründet. Die Beauftragung und Durchführung jeglicher Maßnahmen an Bäumen auf privaten Grundstücken – unabhängig davon, ob eine Fällerlaubnis für geschützte Bäume erteilt wurde oder ob ihre Fällung nicht zu beantragen war, obliegt im Übrigen genauso wenig der Stadt Köln wie die damit verbundene Verantwortung für etwaige Schäden. Zu den Gründen für die Erteilung der Fällgenehmigungen für die geschützten Bäume sei ansonsten auf die Antwort zur 2.Frage verwiesen. Frage 4: Bitte nennen Sie mir für die Fällung des Götterbaums, der Esche und der zwei Kirschbäume den entsprechenden Paragraphen und konkreten Absatz, der zur Anwendung kam. Wer hat die Sondergenehmigung aufgrund welcher Prüfung unterzeichnet? Antwort: Die Erlaubnis zur Fällung der Bäume ist nach Prüfung der Antragsunterlagen und der Durchführung eines Ortstermins gemäß § 6 Abs.2 lit. c BSchS von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt – Abteilung Baumschutz – erteilt worden. Eine Relevanz darüberhinausgehender Informationen zu handelnden Personen kann ich nicht erkennen. Ich bitte um Verständnis, dass daher der Schutz persönlicher Daten bei der Abwägung mit dem Recht auf Information als vorrangig angesehen wird. Die Erteilung einer „Sondergenehmigung“ ist durch die Baumschutzsatzung nicht vorgesehen, Genehmigungen werden ausschließlich gemäß § 6 Abs. 5 BSchS erteilt. Konkretisieren Sie gegebenenfalls, was mit einer Sondergenehmigung gemeint ist. Frage 5: Die Stadt schreibt, die Erlaubnis zum Fällen sei unter der Auflage erteilt worden, drei Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorzunehmen. Laut Hausverwaltung bestehen keinerlei konkrete Pläne, was eine Sanierung der Tiefgarage oder die Neupflanzungen anbelangt. Liegen der Stadt Anträge oder Genehmigungen dazu vor? Fügen Sie diese bitte bei. Antwort: Nachaktuellem Kenntnisstand liegt der Bauaufsichtsbehörde kein Antrag im Hinblick auf die Sanierung der Tiefgaragendecke vor. Dem Antrag nach den Bestimmungender Baumschutzsatzung ist eine Erklärung der Antragstellerin beigefügt, die Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück der Entnahme vorzunehmen. Die Vorlage von Pflanzplänen kann nach § 7 BSchS bei Baumentfernungen größeren Umfangs zur Vorbereitung der Entscheidung gefordert werden. Im vorliegenden Fall ist dies nicht erforderlich gewesen. Frage 6: Die in Paragraph 5 Absatz1 der Kölner Baumschutzsatzung (BSchS) geforderten Maßnahmen zur Erhaltung undzur Sicherung von geschützten Bäumen wurden bei den gefällten Bäumen nicht unternommen. Warum hat die Stadt nicht selbst früher reagiert oder Maßnahmen angeordnet? Antwort: Die Baumeigentümerin hat einen Antrag zur Fällung von vier geschützten Bäumen eingereicht. Da diesem Antrag wegen § 6 Abs. 2 lit.c BSchS stattzugeben war, kommt die Anwendung des § 5 Abs. 1 BSchS nicht in Betracht. Auch vor der Einreichung des Antrags beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt gab es keine Anknüpfungspunkte für eine Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bäume. Frage 7: Ist es korrekt, dass die Tiefgarage erhalten bleiben muss aufgrund der Stellplatznachweispflicht? Antwort: Da der Bauaufsichtsbehörde kein prüffähiger Antrag im Hinblick auf die Sanierung der Tiefgaragendecke vorliegt, ist hierzu derzeit keine Aussage möglich. Sie bitten weiterhin um Einblick in Unterlagen, die den Vorgang betreffen. Ihrem Wunsch möchten wir nach Abschluss einer internen Prüfung gerne nachkommen. Zur Abstimmung eines Termins werde ich mich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Ich hoffe, dass Ihnen meine Erläuterungen einen anderen Blick auf die Situation ermöglichen und bedanke mich für Ihren Einsatz um den Baumschutz in Köln-Sülz. Mit freundlichen Grüßen