Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße

Am 10. Januar fiel Hamburger Radfahrenden erstmals ein offensichtlich illegal aufgestelltes Verkehrszeichen 240 in der Straße Graumannsweg, Ecke Buchtstraße auf. https://twitter.com/Flow30924731/status/1348302633740738564

Eine bei der Polizei Hamburg angesiedelte Straßenverkehrsbehörde teilte am 11. Februar mit, dass das Verkehrszeichen von einer früherer Bauphase stamme. Schicken Sie mir zu dem Zeichen 240 die straßenverkehrsbehördliche Anordnung.

Die Polizei Hamburg teilte am 22. Februar mit, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht dort, sondern beim LSBG angesiedelt sei. https://fragdenstaat.de/anfrage/radwegbenutzungspflicht-graumannswegbuchtstrae/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • Kosten dieser Information:
    58,75 Euro
  • Ein:e Follower:in
Benjamin Harders
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
22. Februar 2021 13:36
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Am 10. Januar fiel Hamburger Radfahrenden erstmals ein offensichtlich illegal aufgestelltes Verkehrszeichen 240 in der Straße Graumannsweg, Ecke Buchtstraße auf. https://twitter.com/Flow30924731/status/1348302633740738564 Eine bei der Polizei Hamburg angesiedelte Straßenverkehrsbehörde teilte am 11. Februar mit, dass das Verkehrszeichen von einer früherer Bauphase stamme. Schicken Sie mir zu dem Zeichen 240 die straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Die Polizei Hamburg teilte am 22. Februar mit, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht dort, sondern beim LSBG angesiedelt sei. https://fragdenstaat.de/anfrage/radwegbenutzungspflicht-graumannswegbuchtstrae/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Harders Anfragenr: 213404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213404/
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Harders
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mail ist im zentralen Mailpostfach des LSBG eingegangen. Ihre Mail wird gelese…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: [EXTERN]- Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
22. Februar 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Mail ist im zentralen Mailpostfach des LSBG eingegangen. Ihre Mail wird gelesen und –sofern Fragen oder der Wunsch einer Rückmeldung bestehen- auch beantwortet. Wir leiten Ihr Anliegen ggf. an andere Dienststellen und Unternehmen der FHH weiter, falls diese für die Fragestellung zuständig sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Recherche und Beantwortung etwas Zeit benötigen und Sie daher erst in zwei Wochen eine Rückmeldung erhalten. Mit freundlichen Grüßen,
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beantwortung befindet sich derzeit in Bearbeitung u…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
22. Februar 2021 14:14
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Harders, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beantwortung befindet sich derzeit in Bearbeitung und wir kommen zeitnah auf Sie zurück. Bei zwischenzeitlichen Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transpar…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]- Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
1. März 2021 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Harders, in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes im LSBG melde ich mich heute erneut bei Ihnen. Sie hatten am 22.02.2021 bei uns einen Antrag gem. HmbTG auf Erhalt der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zu dem Verkehrszeichen 240 am Graumannsweg/Ecke Buchtstraße im Rahmen der Baumaßnahme Hohenfelder Bucht gestellt. Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG in der jeweils geltenden Fassung erhoben. Im vorliegenden Fall geht es um eine sehr komplexe Baumaßnahme. Zur Beantwortung Ihrer spezifischen Frage ist ein hoher Abstimmungs- und Vorbereitungsaufwand nötig. Leider ist daher eine kostenlose Herausgabe nicht möglich. Ich gehe nach Rücksprache mit den zuständigen Kollegen davon aus, dass Ihr Antrag einen gewöhnlichen Prüfaufwand im Sinne der Gebührenordnung erfordern wird. Die Gebühren inklusive Arbeitsaufwand werden daher voraussichtlich 333,00 € betragen (= schätzungsweise drei Stunden Arbeitsaufwand für einen zuständigen Mitarbeiter à 98,00 € plus schätzungsweise 0,5 Stunden Arbeitsaufwand für einen weiteren Mitarbeiter à 39,00 €). Die konkrete Höhe der zu entrichtenden Gebühren ist erst abschließend feststellbar, wenn der entstandene Aufwand bekannt ist und geklärt wurde, inwieweit möglicherweise Gründe für eine Gebührenfreiheit vorliegen. Für die Gebührenerhebung ist ein Adressat erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, ob Sie der Adressat für die Übernahme der entsprechenden Gebühren sein werden, sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse. Ich werde dann alles Weitere in die Wege leiten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich bin mit der Erhebung einer angemessenen Gebühr e…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: WG: [EXTERN]- Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
2. März 2021 01:00
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich bin mit der Erhebung einer angemessenen Gebühr einverstanden. Sie beziffern den Zeitaufwand für die Übersendung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zu dem Zeichen 240 mit voraussichtlich 3,5 Stunden. Der zeitliche Aufwand zum Auffinden eines Dokuments erschließt sich mir nicht, insbesondere vor dem Hintergrund einer aktuellen Baumaßnahme ohne notwendige Archiv-Suche. Die erhobene Gebühr könnte daher Gegenstand einer späteren Überprüfung sein. Ihrer Antwort entnehme ich konkludent, dass der LSBG als Straßenverkehrsbehörde agiert. Andernfalls wäre der LSBG für die Herausgabe der maßgeblichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht zuständig. Sollte der LSBG nicht Straßenverkehrsbehörde sein, darf ich um Mitteilung bitten, welche Straßenverkehrsbehörde die Anordnung vorgenommen hat und somit zuständig ist. In diesem Fall hätte sich der Antrag erledigt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 213404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213404/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Benjamin Harders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, gerne erläutere ich Ihnen, wie sich die Gebühr zusammensetzt. Aufgrund des sehr komp…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: WG: [EXTERN]- Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
3. März 2021 14:55
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Harders, gerne erläutere ich Ihnen, wie sich die Gebühr zusammensetzt. Aufgrund des sehr komplexen Bauvorhabens mit vielen involvierten Fachabteilungen entsteht ein höherer Zeitaufwand bei der Abstimmung. Im betrachteten Zeitraum lagen mehrere Anordnungen vor. Allein die Zuordnung der Verantwortlichkeit zu dem von Ihnen angefragten Verkehrszeichen 240 hat eine Abstimmung mit den Fachabteilungen GF/Z, K2, K3, S2 und S3 des LSBG sowie der Verkehrsdirektion VD 52 und PK 31 der Polizei erfordert. Zudem sind immer auch Vorgesetze entsprechend einzubinden, die die Abstimmungsprozesse noch erweitern. Daraus ergibt sich die angesetzte Stundenanzahl. Der LSBG fungiert in diesem Fall als Straßenbaubehörde und ordnet auf Grundlage der § 45 (2) StVO eine straßenbaubehördliche Anordnung an. Das von Ihnen genannte Verkehrszeichen 240 findet sich in der straßenbaubehördlichen Anordnung des LSBG wieder. Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen werden in diesem Fall durch das Polizeikommissariat PK 31 angeordnet. Das besagte Verkehrszeichen wurde im Laufe der Maßnahme von der Polizei entfernt, derartige Nachjustierungen finden fortlaufend statt. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Radfahrer für einen kurzen Abschnitt auf den geteilten Rad- und Fußweg und dann wieder auf die Fahrbahn geleitet werden. Durch die Wegnahme des Verkehrszeichens bleibt es dem Radfahrer selbst überlassen, welchen Weg er/sie wählt. Bitte nennen Sie mir noch einen Adressaten für den Gebührenbescheid. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Auskunft. Demnach fungiert der LSBG als Straßenbaubehörde und nicht …
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: WG: [EXTERN]- Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
3. März 2021 15:22
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Auskunft. Demnach fungiert der LSBG als Straßenbaubehörde und nicht als Straßenverkehrsbehörde. Die Verantwortlichkeit für die Anordnung liegt nach Ihrer Auskunft bei der Straßenverkehrsbehörde PK 31-2 und nicht beim LSBG, auch wenn der LBSG als Straßenbaulastträgerin die Pläne erstellt, die angeordnet werden sollen. Ich werde daher Kontakt mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde aufnehmen. Für die zufriedenstellende Beantwortung der Anfrage bedanke ich mich. Meine Anschrift hatte ich Ihnen in der vorherigen E-Mail bereits mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 213404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213404/
Benjamin Harders
Sehr geehrte ..., mit meiner letzten E-Mail habe ich mich geirrt. Ich bitte dies zu entschuldigen! Dass Anordnun…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Via
Briefpost
Betreff
Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße
Datum
3. März 2021
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Sehr geehrte ..., mit meiner letzten E-Mail habe ich mich geirrt. Ich bitte dies zu entschuldigen! Dass Anordnungen auch durch die Straßenbaubehörden vorgenommen werden dürfen, ist für mich vollkommen neu, obwohl ich mich seit Jahrzehnten mit den rechtswidrigen Anordnungen an Baustellen/Arbeitsstellen auseinander setze und nie auf eine positive Resonanz seitens der Polizei Hamburg gestoßen bin. Rechtswidrig sind diese Anordnungen oftmals deshalb, weil Beschränkungen des Verkehrs (Fahrbahnbenutzungsverbot) nach § 45 Absatz 9 Satz 3 nur ausnahmsweise zulässig sind, wenn die konkrete Gefährdung einer Rechtsgüterbeeinträchtigung, die erheblich höher ist als an vergleichbaren Straßen übllich, qualifiziert nachgewiesen wurde. Aufgrund des Sachverhalts ist erstmals eine aus meienr Sicht sehr erfreuliche Perspektive erkennbar, dass die Verkehrssicherheit an Arbeitsstellen in Hamburg erhöht werden könnte. Ich hatte die Polizei am 22.02.2021 um Auskunft gebeten, wann Anordnungen gemäß StVO vom LSBG vorgenommen werden können. Diese Frage wurde in der Antwort der Polizei Hamburg vom 24.02.2021 bewusst nicht beantwortet, woraus ich falsche Schlüsse gezogen habe. Vor diesem Hintergrund ziehe ich aufgrund des Irrtums meine E-Mail vom 3. März 2021 15:22 zurück und behalte den Antrag aufrecht. Bitte antworten Sie an meine Adresse und die Adresse von fragdenstaat.de. Ich kann dort leider nach Schließen des Antrags nichts mehr hinein schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, vielen Dank für Ihre E-Mail. Verstehe ich Sie nun richtig, dass Sie die Dokumente we…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße
Datum
4. März 2021 08:52
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Harders, vielen Dank für Ihre E-Mail. Verstehe ich Sie nun richtig, dass Sie die Dokumente weiterhin erhalten und die Gebühren entrichten möchten? Dann würde ich alles Weitere veranlassen. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Sehr << Anrede >> ja, das ist korrekt. Gebühren in angemessener Höhe für zwingend notwendige Arbeitss…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN]-Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
4. März 2021 13:26
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ja, das ist korrekt. Gebühren in angemessener Höhe für zwingend notwendige Arbeitsschritte für die Herausgabe des Dokuments entrichte ich gerne. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 213404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213404/
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, ich hatte Ihnen in meiner E-Mail vom 01. und 03.03.2021 erläutert, wie sich die ange…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
4. März 2021 15:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Harders, ich hatte Ihnen in meiner E-Mail vom 01. und 03.03.2021 erläutert, wie sich die angefallenen Kosten zusammensetzen. Der Bearbeitungsaufwand, der zur Klärung Ihres konkreten Anliegens rund um das Verkehrszeichen 240 angefallen ist, ist nicht zu trennen von den Kosten der reinen Bereitstellung. Die Gebührenordnung sieht allerdings bei nur gewöhnlichem Prüfungsaufwand eine Gebühr von höchstens 250,00 € vor. Bei dieser Einstufung des Prüfungsaufwandes würde ich es auch belassen wollen. Demnach wäre eine Gebühr in Höhe von 250,00 € fällig. Ich bitte Sie nun höflichst, sich klar zu äußern, ob Sie zu dieser Gebühr auf die Bereitstellung der Unterlagen bestehen und ich den Gebührenbescheid sowie die Bereitstellung der Unterlagen veranlassen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie den Antrag zurückzuziehen, damit der Vorgang abgeschlossen werden kann. Vielen Dank vorab und mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie den voraussichtlichen Aufwand nun etwas niedriger einschätzen…
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Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN]-Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
4. März 2021 16:21
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank, dass Sie den voraussichtlichen Aufwand nun etwas niedriger einschätzen. Das Transparenzgesetz sieht nicht vor, dass die Antragsteller:innen sich zur Höhe der Gebühr äußern müssen. Es ist lediglich erforderlich mitzuteilen, ob der Antrag aufrecht erhalten bleibt, wenn voraussichtlich eine Gebühr erhoben wird. Dies liegt daran, dass der tatsächliche Aufwand erst im Rahmen der Bearbeitung des Transparenzantrags festgestellt werden kann. Hintergrund ist, dass die Erstellung des Gebührenbescheids ein Verwaltungsakt ist, gegen den unabhängig von dem Transparenzantrag Rechtsmittel eingelegt werden können. Erfahrungsgemäß werden Gebührenbescheide allerdings selten beklagt. Daher sehe ich trotz Ihrer höflichen Bitte aus grundsätzlichen Erwägungen davon ab, mich zur voraussichtlichen Höhe der Gebühr zu äußern. Der Antrag bleibt bestehen, auch wenn eine Gebühr erhoben wird. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 213404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213404/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Benjamin Harders << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, anbei finden Sie die gewünschten Unterlagen. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt kur…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]-Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
10. März 2021 13:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Harders, anbei finden Sie die gewünschten Unterlagen. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt kurz per E-Mail. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Harders
Sehr << Anrede >> ich bestätigen den Eingang der Anordnung inklusive vier Verkehrszeichenplänen und b…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
Benjamin Harders
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]-Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
10. März 2021 14:27
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bestätigen den Eingang der Anordnung inklusive vier Verkehrszeichenplänen und bedanke mich abschießend für die Bearbeitung des Transparenzantrags. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 213404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213404/

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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr geehrter Herr Harders, bitte finden Sie beigefügt den zugehörigen Gebührenbescheid vorab per E-Mail. Für R…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]-Fahrbahnbenutzungsverbot Graumannsweg/Buchtstraße [#213404]
Datum
15. März 2021 13:04
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
1800030926.pdf
415,6 KB
Sehr geehrter Herr Harders, bitte finden Sie beigefügt den zugehörigen Gebührenbescheid vorab per E-Mail. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen