Fahrradweg auf der Marktstraße

Welche Pläne gibt es für den Radverkehr auf der Marktstraße?
Wann erstellen Sie in der Marktstraße einen Radweg oder eine Radspur sowie eine Abbiegemöglichkeit für Fahrräder auf die Nöldnerstraße?

Nur wenige Straßen führen am Ostkreuz vorbei. Die vielen und zunehmend mehr Radfahrer in der Marktstraße haben keine Chance, am täglichen PKW-Stau zwischen den S-Bahnbrücken vorbei zu kommen. Obwohl es dort keine Wohnbebauung gibt, gibt es dagegen durchgehend Parkplätze am Straßenrand. Die Marktstraße ist ein wichtiger Zubringer für die Fahrradschnellstrecke entlang der S-Bahn nach Karlshorst.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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Stephan Höyng
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Stephan Höyng
Betreff
Fahrradweg auf der Marktstraße [#185397]
Datum
27. April 2020 09:28
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Pläne gibt es für den Radverkehr auf der Marktstraße? Wann erstellen Sie in der Marktstraße einen Radweg oder eine Radspur sowie eine Abbiegemöglichkeit für Fahrräder auf die Nöldnerstraße? Nur wenige Straßen führen am Ostkreuz vorbei. Die vielen und zunehmend mehr Radfahrer in der Marktstraße haben keine Chance, am täglichen PKW-Stau zwischen den S-Bahnbrücken vorbei zu kommen. Obwohl es dort keine Wohnbebauung gibt, gibt es dagegen durchgehend Parkplätze am Straßenrand. Die Marktstraße ist ein wichtiger Zubringer für die Fahrradschnellstrecke entlang der S-Bahn nach Karlshorst.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Höyng Anfragenr: 185397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185397 Postanschrift Stephan Höyng << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Höyng
Bezirksamt Lichtenberg
Statusänderung zu Ihrer Meldung y8n874 an Straßen- und Grünflächenamt Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, zu I…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Statusänderung zu Ihrer Meldung y8n874 an Straßen- und Grünflächenamt
Datum
27. April 2020 12:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, zu Ihrer Meldung mit der Nummer y8n874 gibt es eine Statusänderung. Status: In Bearbeitung Rückmeldung: Sehr geehrte/r Hinweisgeber/in, vielen Dank für die Information. Auf Grund der derzeit angespannten Situation bezüglich des Corona-Virus arbeitet das Straßen- und Grünflächenamt nur im Notbetrieb. Hierbei werden Anliegen, welche die Verkehrssicherheit betreffen prioritär behandelt. Ihr Hinweis wird dennoch in den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und dort geprüft. Eine sofortige Bearbeitung ist ggf. nicht möglich. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis. Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg. Mit freundlichen Grüßen,

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Bezirksamt Lichtenberg
Statusänderung zu Ihrer Meldung y8n874 an Straßen- und Grünflächenamt Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, zu I…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Statusänderung zu Ihrer Meldung y8n874 an Straßen- und Grünflächenamt
Datum
27. April 2020 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, zu Ihrer Meldung mit der Nummer y8n874 gibt es eine Statusänderung. Status: Erledigt Rückmeldung: Sehr geehrter Herr Höyng, Die Markstraße ist eine sogenannte Senatsstraße der Stufe III. Somit ist hier das Straßen- und Grünflächenamt zwar als Straßenbaulastträger tätig, Planungen sind jedoch mit der SenUVK abzustimmen und anordnen zu lassen. Die Markstraße ist zur Zeit durch die Planfeststellung der BVG-Trammaßnahme am Ostkreuz planungsbefangen. Etwaige Planungen zu Radverkehrsanlagen sind dort bzw. bei SenUVK zu erfragen. Bezüglich einer Abbiegemöglichkeit von der Karlshorster Straße in die Nöldnerstraße steht die finale Planung der LichtSignalAnlage mit der gesicherten Radsignalisierung in die Nöldnerstraße noch aus. Ohne die Anordnung der LSA ist eine Ausschreibung von Straßenbaumaßnahmen für Radverkehrsanlagen im Bereich der Karlshorster Straße noch nicht möglich. Ein Baubeginn in 2020 ist aber noch vorgesehen. . Mit freundlichen Grüßen,