Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultaton

In der Antwort auf die IFG-Anfrage im Oktober (https://fragdenstaat.de/anfrage/stand-des-regierungsvorhabens-faire-rahmenbedingungen-fuer-e-lending/#nachricht-843672) schreiben Sie, dass 140 Antworten eingegangen seien. Ich hätte gerne eine Kopie dieser 140 eingegangenen Antworten.

Wenn das BMJ eh plant, diese Antworten online zu stellen, wie dies bei früheren Konsultationen erfolgte, wäre ich für einen Link auf die Website dankbar.

Gibt es einen Zeitplan für die Veröffentlichung der Auswertung durch das BMJ?

Frohe Feiertage und einen guten Rutsch!

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Antwort auf die IFG-Anfrage im…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultaton [#294899]
Datum
14. Dezember 2023 15:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Antwort auf die IFG-Anfrage im Oktober (https://fragdenstaat.de/anfrage/stand-des-regierungsvorhabens-faire-rahmenbedingungen-fuer-e-lending/#nachricht-843672) schreiben Sie, dass 140 Antworten eingegangen seien. Ich hätte gerne eine Kopie dieser 140 eingegangenen Antworten. Wenn das BMJ eh plant, diese Antworten online zu stellen, wie dies bei früheren Konsultationen erfolgte, wäre ich für einen Link auf die Website dankbar. Gibt es einen Zeitplan für die Veröffentlichung der Auswertung durch das BMJ? Frohe Feiertage und einen guten Rutsch!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294899/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2023: Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultation [#294899] Bu…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2023: Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultation [#294899]
Datum
8. Januar 2024 13:26
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu 145101#00002#0398 Sehr geehrter Schindler, zu Ihrem unten aufgeführten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. Dezember 2023, der im Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen behandelt wird, kann ich Ihnen aktuell Folgendes mitteilen: Das BMJ beabsichtigt, die Antworten der Stakeholder auf der Website des BMJ zu veröffentlichen. Ursprünglich war eine Veröffentlichung der Antworten allerdings nicht geplant und ist den Stakeholdern gegenüber demzufolge auch nicht kommuniziert worden. Nunmehr soll aber das Einverständnis der Stakeholder zur Veröffentlichung nachträglich eingeholt werden, damit die Ergebnisse der Befragung auf der Website verfügbar gemacht werden können. Dieser Prozess wird noch einige Wochen in Anspruch nehmen. Ich werde Ihnen gern den entsprechenden Link zusenden, sobald die Veröffentlichung erfolgt ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Prüfung und Mitteilung, ob Sie Ihren IFG-Antrag bis dahin zurückstellen. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
AW: Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2023: Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultation [#294899…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2023: Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultation [#294899]
Datum
8. Januar 2024 14:02
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Email und vielen Dank über die Informationen zur Veröffentlichung der eingegangenen Antworten zur E-Lending-Konsultation. Ich gehe davon aus, dass ein sehr großer Teil der Personen und Einrichtungen, die sich an der Konsultation beteiligt haben, mit einer Veröffentlichung einverstanden sein werden. Einige Stellungnahmen wurden ja bereits auf den eigenen Seiten veröffentlicht bzw. wurden bei Verbänden entsprechend verbreitet, wenn ich mich richtig erinnre. Wenn das BMJ alle Stellungnahmen veröffentlicht, dann hätte sich im Grunde mein IFG-Antrag erledigt, weil die erbetenen Informationen für mich öffentlich einsehbar sind. Sollte es jedoch Personen oder Einrichtungen geben, die einer Veröffentlichung widersprechen (oder sollte es fehlende Rückmeldungen geben, die vom Ministerium als Widerspruch aufgefasst werden), dann bietet das IFG ein Drittbeteligungsverfahren zur Prüfung einer Freigabe an, das ich in diesem Falle gerne nutzen würde. Wenn Sie damit einverstanden sind, biete ich Ihnen eine Rückstellung meines IFG-Antrages für einige Wochen an, um doppelte Arbeit zu vermeiden. Zum 19. Februar 2024 könnte ich dann entscheiden, ob sich der IFG-Antrag aus den oben genannten Gründen erübrigt hat oder ob nun der vom IFG vorgegebene Weg einer Freigabeprüfung beschritten werden muss. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294899/
Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2023: Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultation [#294899] Bu…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2023: Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultation [#294899]
Datum
16. Februar 2024 12:05
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu 145101#00002#0398 Sehr geehrter Schindler, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14. Dezember 2023 kann ich Ihnen aktuell Folgendes mitteilen: Die Veröffentlichung der Ergebnisse der Befragung der Stakeholder auf der Website des BMJ wird in der kommenden Woche erfolgen. Den entsprechenden Link sende ich Ihnen zu, sobald er mir vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Schindler
AW: Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2023: Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultation [#294899…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2023: Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultation [#294899]
Datum
17. Februar 2024 15:33
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe << Anrede >> danke für Ihre Email und die Nachricht der bevorstehenden Veröffentlichung der Anfragen. Können Sie mir schon sagen, ob von allen Einsendern die Zustimmung eingeholt werden konnte und wie das BMJ ggf. verfahren ist, wenn keine oder eine ablehnende Antwort kam? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294899/

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Bundesministerium der Justiz
Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2023: Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultation [#294899] Bu…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2023: Faire Rahmenbedingungen für E-Lending: Auswertung der Konsultation [#294899]
Datum
25. März 2024 09:24
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu 145101#00002#0398 Sehr geehrter Herr Schindler, wie mit dem Fachreferat III B 3 besprochen, übersende ich Ihnen hiermit eine Auflistung derjenigen, deren Stellungnahmen zum E-Lending-Fragebogen nicht veröffentlicht sind: 1. Bastei Lübbe AG 2. Bibliothek der Fachhochschule Aachen 3. Bibliothek Pillnitz - Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) 4. Bookwire - Gesellschaft zum Vertrieb digitaler Medien mbH 5. dbv-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern/ Universitätsbibliothek Rostock 6. dtv Verlagsgesellschaft mbH & Co.KG 7. Enote GmbH 8. Gemeindebücherei Karlsfeld 9. Hochschul- und Landesbibliothek RheinMain in Wiesbaden 10. Hochschulbibliothek Rhein-Waal in Kleve 11. Mediathek Neckarsulm 12. Münchner Verlagsgruppe GmbH 13. Piper Verlag GmbH 14. Rowohlt Verlag GmbH 15. Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (Gerichtsbibliothek) 16. Stadtbibliothek Eisenach 17. Stadtbibliothek Eisenhüttenstadt 18. Stadtbibliothek Emsdetten 19. Stadtbibliothek Rottenburg 20. Stadtbibliothek Stralsund 21. Stadtbibliothek Willich 22. Stadtbücherei Fellbach 23. Stadtbücherei Hattersheim am Main 24. Stadtbücherei Langen in Hessen 25. Stadtbücherei Neustadt in Holstein 26. Stadtbücherei Ravensburg 27. Stadtbücherei Rüsselsheim am Main 28. Stadtbücherei Velbert 29. Stadtbüchereien Obertshausen 30. Städtische Bibliotheken Dresden 31. Universitätsbibliothek Marburg 32. Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG Bitte teilen Sie mir bis zum 30. April 2024 mit, ob und - falls ja - zu welchen Stellungnahmen aus der obigen Übersicht Sie Zugang begehren. Die begehrten Dokumente müssen auf etwaige Ausschlussgründe nach dem IFG geprüft werden. Je nach Verwaltungsaufwand kann dafür eine Verwaltungsgebühr von bis zu 500 EUR anfallen. Sollte ich bis zum genannten Datum nichts von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren IFG-Antrag nicht weiterverfolgen. Eine Verwaltungsgebühr fällt in diesem Fall nicht an. Mit freundlichen Grüßen