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Falschparken an E-Ladesäulen

Wie viele Bußgelder wurden in gesamt Berlin im aktuellen Jahr 2021 an Falschparker vor E-Ladesäulen ausgestellt und wie viele wurden daraufhin auch abgeschleppt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Dezember 2021
  • Frist
    22. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Falschparken an E-Ladesäulen [#235913]
Datum
19. Dezember 2021 14:36
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Bußgelder wurden in gesamt Berlin im aktuellen Jahr 2021 an Falschparker vor E-Ladesäulen ausgestellt und wie viele wurden daraufhin auch abgeschleppt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235913 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235913/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Für Ihre Anfrage sind die einzelnen Ordnungsämter der Bez…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Falschparken an E-Ladesäulen [#235913]
Datum
20. Dezember 2021 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,4 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Für Ihre Anfrage sind die einzelnen Ordnungsämter der Bezirke zuständig. Wir möchten Sie deshalb bitten, sich dorthin zu wenden. Mit freundlichem Gruß