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Feinstaub und Stickoxide vom Schiffsverkehr

Die Messwerte (PDF oder XLS, Tagesmittel für ein Jahr) und Messstellen, auf deren Grundlage der Stickoxid- und Feinstaubausstoß der Binnenschifffahrt, auf dem Rhein bei Duisburg, für die kommunale Belastung berücksichtigt wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juli 2017
  • Frist
    22. August 2017
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Feinstaub und Stickoxide vom Schiffsverkehr [#23981]
Datum
19. Juli 2017 17:24
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Messwerte (PDF oder XLS, Tagesmittel für ein Jahr) und Messstellen, auf deren Grundlage der Stickoxid- und Feinstaubausstoß der Binnenschifffahrt, auf dem Rhein bei Duisburg, für die kommunale Belastung berücksichtigt wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrter Herr Scharfenort, sehr gern erläutere ich Ihnen die Problematik von Luftschadstoffen, die durch die…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: Feinstaub und Stickoxide vom Schiffsverkehr [#23981]
Datum
26. Juli 2017 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Scharfenort, sehr gern erläutere ich Ihnen die Problematik von Luftschadstoffen, die durch die Binnenschifffahrt freigesetzt werden. Zunächst möchte ich dazu ein paar Grundlagen erklären, denn Ihre Fragestellung ist -genau genommen - so gar nicht zu beantworten. Das hat folgende Gründe: - Mit dem landesweiten Messnetz erfassen wir die Konzentration von Schadstoffen wie Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) in der Atemluft am jeweiligen Messort. Aus diesen Messwerten lässt sich zunächst nicht ableiten, aus welchen Quellen die Schadstoffe stammen. Wir sprechen hier von den Immissionen. Eine spezifische Messung bestimmter Belastungsanteile nach Herkunft und Quelle ist nicht möglich. Zu diesem Zweck müssen mit Hilfe von Modellrechnungen die Verursacher der Belastung an bestimmten Punkten ermittelt werden. - Sie sprechen in Ihrer Anfrage vom Schadstoffausstoß, also von den Emissionen. Für die genannten Stoffe gibt es verschiedene Emissionsquellen. Es kommen Industrieanlagen, Kleinfeuerungsanlagen (Öfen, Kamine...) und die verschiedenen Verkehrsträger als Verursacher in Frage. Wir betrachten hier den Kfz-Verkehr, aber auch Offroad-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehr. Je nach Lage des zu untersuchenden Ortes variieren die Anteile der unterschiedlichen Verursacher an der gemessenen Gesamtbelastung. Nun aber zu den Untersuchungsergebnissen, die für Duisburg vorliegen: Die verschiedenen Emissionsquellen und deren Einfluss auf die Immissionsbelastung im Stadtgebiet von Duisburg wurden im Luftreinhalteplan für das westliche Ruhrgebiet im Detail untersucht. Hier werden die gesetzlichen Grundlagen und die Vorgehensweisen beschrieben und alle Ergebnisse veröffentlicht. Sie finden den Luftreinhalteplan auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf, wenn Sie die Hintergründe für meine folgende zusammengefasste Darstellung näher beleuchten wollen: https://www.brd.nrw.de/umweltschutz/umw… 1. Stickstoffdioxid- und Feinstaubemissionen Die Emissionsdaten stammen aus dem o. g. Luftreinhalteplan und sind Basis für die Verursacheranalyse. Tabelle 1: Stickstoffdioxidemissionen im Stadtgebiet Duisburg aus den verschiedenen Quellengruppen <<E-Mail-Adresse>> Tabelle 2: Stickstoffdioxidemissionen im Stadtgebiet Duisburg aus der Quellengruppe Verkehr nach verschiedenen Verkehrsträgern; Unter sonstige sind Flugverkehr und Offroad-Verkehr zusammengefasst. <<E-Mail-Adresse>> Tabelle 3: Feinstaubemissionen im Stadtgebiet Duisburg aus den verschiedenen Quellengruppen <<E-Mail-Adresse>> Tabelle 4: Feinstaubemissionen im Stadtgebiet Duisburg aus der Quellengruppe Verkehr nach verschiedenen Verkehrsträgern; Unter sonstige sind Flugverkehr und Offroad-Verkehr zusammengefasst. <<E-Mail-Adresse>> Per Verordnung (11. BImSchV)<https://igsvtu.lanuv.nrw.de/vtu/datei.app?USER_ID=0&DATEI=haupt.vm&PRACHE=de&P_VTU_SYSID=002-31> ist vorgeschrieben, alle vier Jahre aktuelle Emissionsdaten zu erheben. Das LANUV veröffentlicht diese Daten im Emissionskataster Luft NRW<http://www.ekl.nrw.de/ekat/>. Die Daten können über dieses Portal als Excel-Tabellen ausgegeben werden. 2. Immissionsbelastung in Duisburg Über die Entwicklung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung in der Duisburger Außenluft geben die Jahreskenngrößen einen Überblick. Die EU-Grenzwerte gelten immer für ein Kalenderjahr. Beim Stickstoffdioxid ist es der Jahresmittelwert, beim Feinstaub die Anzahl der Tage mit zu hohem Tagesmittelwert, die mit einem Grenzwert verglichen werden müssen. Das erklärt, warum die offiziellen Messungen immer von Januar bis Dezember andauern müssen, bevor eine gesicherte Bewertung der Ergebnisse erfolgen kann. Die Jahreskenngrößen sind unter folgendem Link für die zurückliegenden Jahre auf unserer Internetseite veröffentlicht. Bitte öffnen Sie in der hier verlinkten Tabelle jeweils die PDF-Datei in der ersten Spalte „ EU-Kenngrößen“. Hier sind alle Messstellen in NRW alphabetisch aufgelistet. Die Duisburger Messorte der jeweiligen Jahre finden Sie dort kompakt auf einen Blick: (Ein gelb markiertes Feld bedeutet hier immer: Grenzwert überschritten!) https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/im… Alle Messwerte zur Luftqualität in NRW werden vom LANUV veröffentlicht. Für die kontinuierlich erhobenen Daten stehen sie jeweils aktuell auf der Internetseite https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/im…. Diese Werte werden stündlich aktualisiert. Neben den kontinuierlichen Messungen sind auch andere Messverfahren anerkannt, die Tages- oder Monatswerte liefern. Daraus werden nach Ablauf des Messjahres die Jahreskenngrößen ermittelt. Hierbei schließen sich an die Messdauer häufig noch Laboranalysen an. Deshalb stehen die Einzelergebnisse mit etwas Zeitverzug im Internet. Alle Einzelwerte finden Sie unter folgenden Links: Die Jahrgänge der kontinuierlichen Messungen: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/im… Einzelwerte der diskontinuierlichen Messungen: https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/im… 3. Belastungsanteile durch die Binnenschifffahrt In der Verursacheranalyse zum Luftreinhalteplan wurde ermittelt, dass bis zu 30% der Stickoxidbelastung aus Verkehrsträgern stammt, die nicht auf der Straße unterwegs sind. Im Klartext heißt das, der Großteil davon kommt aus der Binnenschifffahrt. Betroffen sind insbesondere die Messorte in Meiderich, Marxloh und Bruckhausen. Eine Grafik dazu und weitere Erläuterungen finden Sie im o. g. Luftreinhalteplan auf den Seiten 68ff. Das LANUV beschäftigt sich seit Jahren mit der Fragestellung, wie man die Schadstoffemissionen aus der Binnenschifffahrt senken kann. Im Zuge dieser Untersuchungen haben wir unser Laborschiff „Max Prüss“<https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/wasser/wasserrahmenrichtlinie/gewaesserueberwachung/max_pruess_laborschiff/> mit einer bislang leider einzigartigen Abgasreinigungsanlage nachgerüstet. Sie ist in der Lage den Ausstoß von Stickoxiden um ca. 70 % zu senken. Die Partikelfilter können den Feinstaub nahezu vollständig aus dem Abgas entfernen. Technisch ist also einiges möglich. Hier eine Veröffentlichungen der Fachpresse dazu: http://www.bonapart.de/nachrichten/beit… Aktuell werden in einem EU-Life-Projektes Luftbelastungen durch Binnenschiffe untersucht. Im zweiten Schritt des Projekts geht es um die Bewertung von Minderungsmaßnahmen. Leadpartner dieses Projektes „Clean Inland Shipping“ (CLINSH) ist die Provinz Zuid-Holland. Informationen dazu finden Sie im Internet unter folgendem Link : https://www.clinsh.eu/ Das LANUV ist an diesem Vorhaben beteiligt. Wir planen u. a. genauere Untersuchungen und Modellierungen der Immissionsbelastung in den Häfen Duisburg und Neuss. Die Arbeiten dazu beginnen im Herbst dieses Jahres. Das umfangreiche Messprogramm wird voraussichtlich bis 2020 Daten erheben. Belastbare Daten und die qualifizierte Bewertung sind Grundlagen für die Arbeit von Politik und Verwaltung. Wir erhoffen uns von diesem Projekt sehr viel für die Luftqualität entlang unserer Wasserstraßen. Als Bundesland NRW sind wir aber wie alle Anlieger-Staaten auf die internationale Kooperation angewiesen. Ein erster Schritt dahin ist mit dem Projekt CLINSH getan. Nun könnte man meinen, bis 2020 fließt noch viel Wasser den Rhein hinunter und viele Binnenschiffe bewegen sich durch unsere Städte. Warum so lange warten? In den Städten am Rhein ist das Problem längst erkannt. Deshalb wird vielerorts bereits mit Anlagen zur Landstromversorgung für die Schiffe gearbeitet. So wird die Laufzeit der Schiffsdiesel verkürzt. Damit sinken auch die Emissionen in den Häfen und an Anlegestellen. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte. Kosten entstehen für Sie aus dieser Anfrage nicht. Freundliche Grüße