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Fernwärme

in welchen Anlagen in Köln wird Fernwärme produziert und wo wird diese Fernwärme in Köln genutzt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • 0 Follower:innen
Helga Wagner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
Helga Wagner
Betreff
Fernwärme [#255729]
Datum
27. Juli 2022 13:19
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in welchen Anlagen in Köln wird Fernwärme produziert und wo wird diese Fernwärme in Köln genutzt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 255729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255729/
Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrte Frau Wagner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Folgenden sind alle Informationen gelistet, die im LAN…
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
WG: Fernwärme [#255729]
Datum
15. August 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wagner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Folgenden sind alle Informationen gelistet, die im LANUV vorliegen. Im Energieatlas NRW gibt es die Möglichkeit, die ungefähre Ausdehnung der bestehenden Fernwärmenetze (Stand 2020) einzusehen, unter anderem für das Stadtgebiet von Köln. Die dargestellten Informationen entsprechen keiner Leitungsauskunft, wie sie beispielsweise für Bauvorhaben bei den Netzgesellschaften oder Energieversorgern angefragt werden können, sondern weisen die Straßenabschnitte aus, in denen Wärmenetze liegen. Hier eine Kurzanleitung, wie Sie diese Informationen abrufen können: 1. Bitte öffnen Sie den Energieatlas und darin das Wärmekataster durch Klick auf den folgenden Link: https://www.energieatlas.nrw.de/site/... 2. Wählen Sie auf der linken Seite im Menü unter „Auswahl Verwaltungseinheit“ die Ebene „Städte und Gemeinden“ und unter Zoom „Köln“ 3. Unter „Wärmplanung vor Ort“ können Sie weiter unter „Wärmenetze“ die „Wärmenetze (Versorgungsgebiet)“ und „weitere Wärmenetze“ aktivieren. Erstere beinhalten alle Netze zu denen wir Verläufe vorliegen haben (Linien), letztere markieren per Symbol, wo ungefähr weitere Wärmenetze vorhanden sind (Punkte). 4. Über „Wärmeplanung vor Ort“ finden Sie auch die „Standorte Wärmequellen“. Unter anderem sind hier Gaskraftwerke mit einigen Betriebsinformationen zu finden, die Sie auch auf der Homepage der Rheinenergie finden. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Standorte bereits an Wärmenetze angeschlossen sind, sie bieten aber z.T. das Potenzial, künftig in die Wärmeversorgung eingebunden zu werden (z.B. industrielle Abwärme). 5. Unter „Wärmeplanung vor Ort“ finden Sie unter „Wärmenetze“ ab einer Zoomstufe von 1:25.000 auch Informationen zu Wärmeliniendichten, die ein Maß für die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen darstellen, insbesondere interessant bei der Wärmeplanung für Netzerweiterungen oder -neubau. 6. Unter „Daten auf Verwaltungsebene“ finden Sie alle Informationen zu Bestand und Potenzialen, die wir auf Verwaltungsebene, in Ihrem Fall der Stadt Köln, im Zuge unserer Studien erarbeitet haben. 7. Alle Daten, die zusätzlich zum Download zur Verfügung stehen (z.B. Wärmebedarfsmodell für jedes Gebäude, Wärmelinien), finden Sie hier: https://www.energieatlas.nrw.de/site/... Im Rahmen der Berichterstattung nach 13. und 17. BImSchV wird für Großfeuerungsanlagen erfasst, ob der Anteil der Nutzwärme, der in ein öffentliches Wärmenetz eingespeist wird, im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bei mindestens 50% der Nutzwärme der Anlage beträgt. Dieser Wert wird allerdings nur mit ja/nein angegeben. Aus unserer Sicht bietet dies für Sie keinen Mehrwert. Wir verzichten daher darauf, diese Daten zusammenzutragen und bitten Sie uns erneut zu kontaktieren, falls diese Informationen doch für Sie von Interesse sind. Zusätzlich möchten wir Sie auf die Homepage der RheinEnergie AG verweisen, die alle von Ihnen angefragten Informationen bündelt. Hier gibt es eine transparente Übersicht über Preise, Ausdehnung des Netzes, Standorte der Heiz(kraft)werke sowie Primärenergiefaktoren und CO2-Faktoren der verschiedenen Netze: https://www.rheinenergie.com/de/priva.... Für Rückfragen steht Ihnen unser Haus gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen