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Flächenabholzung am Naturschutzgebiet Aabachtalsperre

Anfrage an: Umweltbundesamt

im Wald um unsere Trinkwasser Aabachtalsperre, die 250.000 Menschen mit Wasser versorgt, wird immer radikaler und rücksichtsloser abgeholzt und immer mehr Holzreste bleiben liegen.
Ich möchte wissen welche Forstunternehmen dafür verantwortlich sind und was dagegen getan wird.
Kann ja nich sein dass man in Afrika den Leuten erklärt was nachhaltige Forstwirtschaft ist und selber macht man in den deutschen Wäldern nur Mist.
Mehr Überwachung, ABER auch mehr Unterstützung für Forstbetriebe.
Denn ich denke mal die sind bloß Überfordert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2021
  • Frist
    23. November 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im Wald um unsere…
An Umweltbundesamt Details
Von
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Betreff
Flächenabholzung am Naturschutzgebiet Aabachtalsperre [#231408]
Datum
19. Oktober 2021 19:16
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Wald um unsere Trinkwasser Aabachtalsperre, die 250.000 Menschen mit Wasser versorgt, wird immer radikaler und rücksichtsloser abgeholzt und immer mehr Holzreste bleiben liegen. Ich möchte wissen welche Forstunternehmen dafür verantwortlich sind und was dagegen getan wird. Kann ja nich sein dass man in Afrika den Leuten erklärt was nachhaltige Forstwirtschaft ist und selber macht man in den deutschen Wäldern nur Mist. Mehr Überwachung, ABER auch mehr Unterstützung für Forstbetriebe. Denn ich denke mal die sind bloß Überfordert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Email als Antwort reicht Anfragenr: 231408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231408/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Email als Antwort reicht << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Email als Antwort reicht Email als Antwort reicht

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Umweltbundesamt
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt (UBA). Diese wird unter dem Ak…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt: Flächenabholzung am Naturschutzgebiet Aabachtalsperre [#231408]
Datum
21. Oktober 2021 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, besten Dank für Ihre Anfrage an das Umweltbundesamt (UBA). Diese wird unter dem Aktenzeichen 91 080/4 - 21-62 vom Bürgerservice des UBA geführt. Folgende Informationen möchten wir Ihnen weitergeben: Uns liegen keine Informationen zu Gründen der Abholzung im Gebiet der Aabachtalsperre vor. Auch ist der Sachverhalt nicht bei uns als Bundesbehörde angebunden, sondern liegt in der Zuständigkeit des Regierungsbezirks Detmold bzw. kann dieser Ihre Frage zielgenau zuordnen. Bitte wenden Sie sich somit an: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold Telefon: 05231/71-0 Website: www.bezreg-detmold.nrw.de/aufgaben/umwelt-und-naturschutz<http://www.bezreg-detmold.nrw.de/aufgaben/umwelt-und-naturschutz> Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen