Flächenaufschlüsselung Kartzow

Aufschlüsselung (gern tabellelarisch) der Zuweisungen der Flächen im Flächenpool Kartzow. Bitte geben Sie mindestens an:
Fläche, Flächengrösse und welcher Massnahme die Zuweisung zugeordnet ist.

Ich möchte gern erfahren, welche Fläche im Flächenpool welcher Maßnahme zugeordnet ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
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Anja Günther
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufschlüsselung (…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
Anja Günther
Betreff
Flächenaufschlüsselung Kartzow [#241342]
Datum
19. Februar 2022 12:06
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufschlüsselung (gern tabellelarisch) der Zuweisungen der Flächen im Flächenpool Kartzow. Bitte geben Sie mindestens an: Fläche, Flächengrösse und welcher Massnahme die Zuweisung zugeordnet ist. Ich möchte gern erfahren, welche Fläche im Flächenpool welcher Maßnahme zugeordnet ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Anja Günther Anfragenr: 241342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241342/ Postanschrift Anja Günther << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anja Günther

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes(Informati onsfreiheitsgesetz IFG) - Auskunftsersuchen auf Herausgabe einer Aufschlüsselung der Flächenzuweisungen im Flächenpool Kartzow
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes(Informati onsfreiheitsgesetz IFG) - Auskunftsersuchen auf Herausgabe einer Aufschlüsselung der Flächenzuweisungen im Flächenpool Kartzow
Datum
16. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen