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Flächen-Lage-Modell, Bodenrichtwert, Lagefaktor

Kriterien und Faktoren, die in die Festlegung des Bodenrichtwertes in der Samtgemeinde Lüchow, Gemeinde Küsten, eingegangen sind.
Hintergrund:
Das Flächen-Lage-Modell des Landes (Quelle: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/grundsteuer/steuerpolitik-145366.html) bestimmt, dass der Bodenrichtwert ausschlaggebend ist für die Beurteilung. „Die Gemeinde bietet dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im Flächen-Lage-Modell berücksichtigt.“
Dem gegenüber steht die folgende Aussage: „Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen.“ (Quelle: https://www.gag.niedersachsen.de/startseite/bodenrichtwerte/allgemeine_infos/bodenrichtwerte-im-internet-88303.html)
Der Bodenrichtwert von 13 Euro für Klein Witzeetze ist genauso hoch wie für Menschen in Süthen. Letztere jedoch können zu Fuß eine Kita, Schule, Kirche, Postfiliale, Gastwirtschaft und Linienbus-Haltestelle erreichen. In Klein Witzeetze hingegen ist all dies nur mit einem Fahrzeug (Auto oder mit großem Zeitaufwand auch mit dem Rad) zu erreichen. Für die Radnutzung in Richtung Jameln (Haltestelle Linienbus) fehlt außerdem der Radweg. Die Fahrt auf Dorfverbindungs- und Wirtschaftswegen ist mit erheblichen Umwegen verbunden.

Ich möchte gern wissen, wie der Bodenrichtwert zustande kam und ob die oben aufgeführten Faktoren („unterschiedlich lange oder kurze Wege“) eine Rolle spielten, bzw. wenn nicht, warum nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2024
  • Frist
    7. Mai 2024
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Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kriterien und Faktoren, die in die Fest…
An Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Flächen-Lage-Modell, Bodenrichtwert, Lagefaktor [#304978]
Datum
4. April 2024 11:00
An
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kriterien und Faktoren, die in die Festlegung des Bodenrichtwertes in der Samtgemeinde Lüchow, Gemeinde Küsten, eingegangen sind. Hintergrund: Das Flächen-Lage-Modell des Landes (Quelle: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/grundsteuer/steuerpolitik-145366.html) bestimmt, dass der Bodenrichtwert ausschlaggebend ist für die Beurteilung. „Die Gemeinde bietet dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im Flächen-Lage-Modell berücksichtigt.“ Dem gegenüber steht die folgende Aussage: „Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen.“ (Quelle: https://www.gag.niedersachsen.de/startseite/bodenrichtwerte/allgemeine_infos/bodenrichtwerte-im-internet-88303.html) Der Bodenrichtwert von 13 Euro für Klein Witzeetze ist genauso hoch wie für Menschen in Süthen. Letztere jedoch können zu Fuß eine Kita, Schule, Kirche, Postfiliale, Gastwirtschaft und Linienbus-Haltestelle erreichen. In Klein Witzeetze hingegen ist all dies nur mit einem Fahrzeug (Auto oder mit großem Zeitaufwand auch mit dem Rad) zu erreichen. Für die Radnutzung in Richtung Jameln (Haltestelle Linienbus) fehlt außerdem der Radweg. Die Fahrt auf Dorfverbindungs- und Wirtschaftswegen ist mit erheblichen Umwegen verbunden. Ich möchte gern wissen, wie der Bodenrichtwert zustande kam und ob die oben aufgeführten Faktoren („unterschiedlich lange oder kurze Wege“) eine Rolle spielten, bzw. wenn nicht, warum nicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304978/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
Guten Tag << Antragsteller:in >> Danke für Ihre Anfrage. NUIG bzw. das VIG subsumieren keine Bodenrich…
Von
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
Betreff
AW: Flächen-Lage-Modell, Bodenrichtwert, Lagefaktor [#304978]
Datum
5. April 2024 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> Danke für Ihre Anfrage. NUIG bzw. das VIG subsumieren keine Bodenrichtwerte (BRW). Rechtsgrundlage für die Ermittlung von BRW ist die ImmoWertV (2021). Die erbetenen Informationen finden Sie im Abschnitt 2 BRW, §§ 13 -17. BRW werden aus dem Marktgeschehen ermittelt und nicht festgelegt. Werden lokale Grundstücksmerkmale von den am Grundstücksmarkt Teilnehmenden nicht gewürdigt, so kann deren mögliche Wertrelevanz nicht abgeleitet werden. Im Übrigen sind einzelne BRW nicht zu begründen (vgl. §14, Absatz 5). Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, haben Sie vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragstel…
An Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Flächen-Lage-Modell, Bodenrichtwert, Lagefaktor [#304978]
Datum
5. April 2024 09:56
An
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304978/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>