Flächen-Lage-Modell, Bodenrichtwert, Lagefaktor
Kriterien und Faktoren, die in die Festlegung des Bodenrichtwertes in der Samtgemeinde Lüchow, Gemeinde Küsten, eingegangen sind.
Hintergrund:
Das Flächen-Lage-Modell des Landes (Quelle: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/steuern/grundsteuer/steuerpolitik-145366.html) bestimmt, dass der Bodenrichtwert ausschlaggebend ist für die Beurteilung. „Die Gemeinde bietet dem Grundbesitzer typischerweise in guter Lage mehr und in mäßiger Lage weniger Nutzen, zum Beispiel in Gestalt unterschiedlich langer oder kurzer Wege, der Erreichbarkeit kommunaler Dienste und der Nutzungs-/Lebensqualität. Diese Unterschiede werden im Flächen-Lage-Modell berücksichtigt.“
Dem gegenüber steht die folgende Aussage: „Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln jedes Jahr aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen.“ (Quelle: https://www.gag.niedersachsen.de/startseite/bodenrichtwerte/allgemeine_infos/bodenrichtwerte-im-internet-88303.html)
Der Bodenrichtwert von 13 Euro für Klein Witzeetze ist genauso hoch wie für Menschen in Süthen. Letztere jedoch können zu Fuß eine Kita, Schule, Kirche, Postfiliale, Gastwirtschaft und Linienbus-Haltestelle erreichen. In Klein Witzeetze hingegen ist all dies nur mit einem Fahrzeug (Auto oder mit großem Zeitaufwand auch mit dem Rad) zu erreichen. Für die Radnutzung in Richtung Jameln (Haltestelle Linienbus) fehlt außerdem der Radweg. Die Fahrt auf Dorfverbindungs- und Wirtschaftswegen ist mit erheblichen Umwegen verbunden.
Ich möchte gern wissen, wie der Bodenrichtwert zustande kam und ob die oben aufgeführten Faktoren („unterschiedlich lange oder kurze Wege“) eine Rolle spielten, bzw. wenn nicht, warum nicht.
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Datum4. April 2024
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7. Mai 2024
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