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Fluglärmbericht 2017

den abschließenden Fluglärmbericht des BMUB als PDF oder Link, der 2017 vorgelegt werden sollte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2018
  • Frist
    3. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den abschließend…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Fluglärmbericht 2017 [#25878]
Datum
2. Januar 2018 17:34
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den abschließenden Fluglärmbericht des BMUB als PDF oder Link, der 2017 vorgelegt werden sollte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail vom 2. Januar 2018, in der Sie unter Ver…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Fluglärmbericht 2017 [#25878], Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz; Az.: IGI7 - 41012/0
Datum
10. Januar 2018 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre nachstehende E-Mail vom 2. Januar 2018, in der Sie unter Verweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) um Zusendung des „abschließenden Fluglärmberichts des BMUB“ bitten. Mit Ihrer Anfrage dürfte der Bericht der Bundesregierung nach § 2 Absatz 3 des im Jahr 2007 novellierten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) zur Überprüfung der Werte des Fluglärmgesetzes zur Abgrenzung der Lärmschutzbereiche und der einzelnen Schutzzonen gemeint sein. Die Erstellung dieses Berichts hat sich bedingt durch die Regierungsbildung deutlich verzögert. Bisher liegt der Bericht noch nicht vor. Gerne werde ich Ihnen den Bericht nach Fertiggestellung zusenden; ein genauer Termin dafür lässt sich allerdings aus dem oben genannten Grund noch nicht angeben. Der Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag zur Evaluation des novellierten Fluglärmgesetzes wird unter Nutzung möglichst vielfältiger Erkenntnisquellen federführend vom Bundesumweltministerium vorbereitet; anschließend erfolgt die Abstimmung zwischen den Bundesministerien und die Beschlussfassung des Bundeskabinetts. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrt<< Anrede >> eine neue Bundesregierung existiert inzwischen, ist nun absehbar, wann mit de…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Fluglärmbericht 2017 [#25878], Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz; Az.: IGI7 - 41012/0 [#25878]
Datum
22. März 2018 04:51
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> eine neue Bundesregierung existiert inzwischen, ist nun absehbar, wann mit dem Bericht zu rechnen ist? Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 25878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Bericht zur Evaluation des Fluglärmgesetzes [#25878], Ihre Nachfrage vom 22.3.2018; Az.: IGI3 - 41012/0 [#25878] S…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Bericht zur Evaluation des Fluglärmgesetzes [#25878], Ihre Nachfrage vom 22.3.2018; Az.: IGI3 - 41012/0 [#25878]
Datum
24. April 2018 13:07
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Fluglrmbericht201725878IhreAnfragen.eml
27,6 KB
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre unten angefügte Mail vom 22. März 2018, in der Sie ergänzend zu Ihrer früheren Anfrage vom 2. Januar 2018 und zur früheren Mail des Bundesumweltministeriums vom 10. Januar 2018 (Anlage) nach dem aktuellen Stand der Vorbereitung des Berichts nach § 2 Absatz 3 Fluglärmgesetz fragen. Das im Jahr 2007 grundlegend novellierte Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) trifft insbesondere Regelungen zum passiven Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden und schutzbedürftigen Einrichtungen sowie zu abgestuften Baubeschränkungen in den Lärmschutzbereichen der erfassten zivilen und militärischen Flugplätze in Deutschland. Am 1. März 2018 wurde die erste Runde der Abstimmung des Entwurfs des Berichts nach § 2 Absatz 3 Fluglärmgesetz zwischen den beteiligten Bundesministerien eröffnet. Die Beteiligung von Ländern, Verbänden und weiteren beteiligten Kreisen (im schriftlichen Verfahren) zum Berichtsentwurf wurde am 10. April 2018 eingeleitet. Die weiteren Arbeiten werden mit Nachdruck vorangetrieben. Allerdings lassen sich genaue Termine für die weiteren Abstimmmungs- und Verfahrensstufen bis zu Vorlage des finalisierten Berichts an den Deutschen Bundestag auch beim jetzigen Verfahrensstand noch nicht angeben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Scharfenort, der Evaluierungsbericht zum Fluglärmgesetz ist in der Kabinettsitzung vom 16. Jan…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Fluglärmbericht 2017 [#25878], Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz; Az.: IGI3 - 41012/0
Datum
21. Januar 2019 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, der Evaluierungsbericht zum Fluglärmgesetz ist in der Kabinettsitzung vom 16. Januar 2019 beschlossen worden. Der Bericht wurde anschließend dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Auf der Homepage des Bundesumweltministeriums ist der Evaluierungsbericht unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/… . Mit freundlichen Grüßen