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Flutkatastrophe 2021 / Melde- und Warndienst

Nach § 92 LWG ist die oberste Wasserbehörde ermächtigt, per Rechtsverordnung für Gewässer einen Melde- und Warndienst zum Schutz vor Wassergefahren einzurichten.

Fragen:
1) Welche Rechtsverordnung galt am 14.07.2021 für die Ahr?
2) Wurde diese Rechtsverordnung nach dem 14.07.2021 geändert?
2a) Wenn nein, warum nicht?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Dezember 2023
  • Frist
    6. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach § 92 LWG ist die oberste Wass…
An Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Flutkatastrophe 2021 / Melde- und Warndienst [#294030]
Datum
2. Dezember 2023 10:57
An
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 92 LWG ist die oberste Wasserbehörde ermächtigt, per Rechtsverordnung für Gewässer einen Melde- und Warndienst zum Schutz vor Wassergefahren einzurichten. Fragen: 1) Welche Rechtsverordnung galt am 14.07.2021 für die Ahr? 2) Wurde diese Rechtsverordnung nach dem 14.07.2021 geändert? 2a) Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 294030 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294030/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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