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Förderung nach RzWas 2018

Ist es für die Förderungsfähigkeit subventionserheblich, wenn ein Anschluss an eine Fernleitung mit der Begründung "zweites Standbein (zur redundanten Versorgungssicherheit)" beantragt wird, obwohl bereits ein ZwV-Beschluss für die (nach VVWas 3.1. -Kriterien NICHT erforderliche) Auflassung einer gem. WHG § 50 (2) ortsnahe Primärversorgung aktenkundig dokumentiert ist?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist es für die…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Förderung nach RzWas 2018 [#132547]
Datum
21. April 2019 12:30
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist es für die Förderungsfähigkeit subventionserheblich, wenn ein Anschluss an eine Fernleitung mit der Begründung "zweites Standbein (zur redundanten Versorgungssicherheit)" beantragt wird, obwohl bereits ein ZwV-Beschluss für die (nach VVWas 3.1. -Kriterien NICHT erforderliche) Auflassung einer gem. WHG § 50 (2) ortsnahe Primärversorgung aktenkundig dokumentiert ist?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrter Herr Mayer, mit unserem Schreiben vom 23.04.2019, Az. 95-4454.3-30461/2019, informierten wir Sie da…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
WG: Förderung nach RzWas 2018 [#132547]
Datum
3. Mai 2019 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mayer, mit unserem Schreiben vom 23.04.2019, Az. 95-4454.3-30461/2019, informierten wir Sie dahingehend, dass das LfU im Förderverfahren nach RZWas 2018 nicht eingebunden ist. Von daher sind wir auch hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 21.04.2019 nach der Förderfähigkeit eines Anschlusses der Wasserversorgungsanlage Leups an das Netz der Juragruppe nicht der richtige Ansprechpartner. Dieser ist in Ihrem Fall primär das Wasserwirtschaftsamt Hof. Mit freundlichen Jürgen Engler Bayerisches Landesamt für Umwelt Referat 95 "Wasserversorgungsanlagen, Koordinierung, Strategien" Dienststelle Hof Hans-Högn-Straße 12 95030 Hof/Saale Tel.-Nr.: 09281/1800-4940 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung, auch wenn sie mir leider nicht wei…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: WG: Förderung nach RzWas 2018 [#132547]
Datum
3. Mai 2019 13:55
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für die zeitnahe Beantwortung, auch wenn sie mir leider nicht weitergeholfen hat. Von Herrn Löwl erwarte ich da nach miener Erfahrung mit den Förderbescheid 2017 eher keine zielführende Aufklärung und Dr. Bührle dürfte ihm dabei nun bezüglich des bescheids 2018 auch den Rüchen freihalten. Gute Zeit und mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 132547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>