Forderung von Nachweisen zu bestehendem Masernimpfschutz etc. seitens der Kita-Leitung
- Anfrage an:
- Bundesministerium für Gesundheit
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 3. März 2020 - 10 Monate, 3 Wochen her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
über den WhatsApp-Chat des Elternbeirates der Kita wurden die Eltern aufgefordert, bis zum 21.02.2020 Nachweise zu erbringen, ob die Erkrankung durchgemacht wurde, eine Kontraindikation besteht bzw. den Impfpass im Original vorzulegen. Es wurde weiterhin geschrieben, dass das Original des Passes auch in einem verschlossenen Umschlag bei der jeweiligen Gruppenerzieherin abgegeben werden kann.
Ich hatte die Leitung darauf hingewiesen, dass diese Forderung der Vorlage eines Nachweises, aktuell jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt. Ich bekam zur Antwort, dass es ihr als Leitung obliegt, welche Daten sie von den Eltern erhebt und welche nicht.
Bitte beantworten Sie mir meine Fragen,
a) handelt die Leitung der Kita rechtlich korrekt (zum jetzigen Zeitpunkt)?
b) auf welcher rechtlichen Grundlage sie aktuell diese sensiblen Daten erheben darf?
c) wer überwacht, welche weiteren Daten erfasst werden? Gerade bei den Impfpässen, die im verschlossenen Umschlag vorgelegt werden, ist es ja möglich, an weitere Informationen zu gelangen?
d) welche Daten und in welcher Form dürfen aktuell an das Gesundheitsamt gegeben werden?
e) welche weiteren Behörden erhalten welche Daten aus dieser Nachweisforderung?Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Antragsteller, ich würde Ihnen raten, zusätzlich zu dieser Anfrage an das BMG eine Anfrage direkt an den Träger … Alles lesen
Sehr geehrter Antragsteller,
ich würde Ihnen raten, zusätzlich zu dieser Anfrage an das BMG eine Anfrage direkt an den Träger der Einrichtung (z.B. Gemeinde) sowie an deren Aufsichtsbehörde (z.B. Landkreis) zu senden.
Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen absolut nicht legitim und tolerabel, es liegt hier u.U. eine gravierende Verletzung des Datenschutzes vor. Ich würde den Fall zusätzlich dem zuständigen Datenschutzbeauftragten melden.
Das Gesetzgebungsverfahren ist bisher (Stand 30.01.2020) nicht abgeschlossen: https://initiative-freie-impfentscheidu….
Mit freundlichen Grüßen
Peter W.