🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Forschung an Minireaktoren, Modulreaktoren oder Uranbatterien in der BRD

An welchen Einrichtungen in der BRD wird an/zu Minireaktoren, Modulreaktoren oder Uranbatterien geforscht?

In welchem Umfang werden die Forschung gefördert?

Fördert der Bund, die EU oder die Länder BRD solche Forschungen?

Wie heißen die Forschungsprogramme?

Wer sind die Projektträger?

In welchen Staaten wird an Minireaktoren, Modulreaktoren oder Uranbatterien geforscht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An welchen Einric…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Forschung an Minireaktoren, Modulreaktoren oder Uranbatterien in der BRD [#245499]
Datum
4. April 2022 17:54
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An welchen Einrichtungen in der BRD wird an/zu Minireaktoren, Modulreaktoren oder Uranbatterien geforscht? In welchem Umfang werden die Forschung gefördert? Fördert der Bund, die EU oder die Länder BRD solche Forschungen? Wie heißen die Forschungsprogramme? Wer sind die Projektträger? In welchen Staaten wird an Minireaktoren, Modulreaktoren oder Uranbatterien geforscht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245499 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245499/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04. April 2022, in der Sie um allgemeine …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Forschung an Minireaktoren, Modulreaktoren oder Uranbatterien in der BRD [#245499] (Ticket: DP02-22611)
Datum
3. Mai 2022 17:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04. April 2022, in der Sie um allgemeine Auskünfte über die nationale und internationale Forschung an/zu Minireaktoren, Modulreaktoren oder Uranbatterien nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) bzw. dem Umweltinformationsgesetz (UIG) gebeten haben. Möglicher Gegenstand von UIG-/IFG-Anträgen ist die Herausgabe bzw. Zugänglichmachung von in der informationspflichtigen Stelle vorhandenen Informationen. Da es sich bei Ihren Fragen um ein allgemeines Auskunftsersuchen handelt, wird Ihre E-Mail vom 04. April 2022 als Bürgeranfrage bewertet, die ich gern wie folgt beantworte: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und die Bundesregierung insgesamt fördert keine Forschungsprogramme mit dem Ziel der Entwicklung von Minireaktoren, Modulreaktoren oder Uranbatterien. Die Ressortforschung des BMUV zur nuklearen Sicherheit ist grundsätzlich darauf ausgerichtet, die Erfüllung der Aufgaben des Ministeriums und seiner Bundesoberbehörden zu unterstützen. In diesem Rahmen führt das BMUV auch Untersuchungen zur Sicherheit in der Kerntechnik, in der nuklearen Ver- und Entsorgung und zum Strahlenschutz durch. Diese umfassen Arbeiten zur Ermittlung des internationalen Stands von Wissenschaft und Technik, zu dessen Umsetzung in Deutschland in Form der Weiterentwicklung des kerntechnischen Gesetzgebungsrahmens (Atomgesetz, Strahlenschutzgesetz) und der untergeordneten sicherheitstechnischen Anforderungen sowie Untersuchungen zu grundlegenden und aktuellen sicherheitstechnischen Problemstellungen des Betriebs von kerntechnischen Anlagen. Im Geschäftsbereich des BMUV arbeiten auf diesen Gebieten das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) sowie die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Der Beratungs- und Forschungsbedarf, der sich aus den Ressortaufgaben des BMUV ergibt, wird mit dem mittelfristigen Forschungsrahmen beschrieben und jährlich in einem Ressortforschungsplan festgelegt. Den Ressortforschungsplan 2022 finden Sie im Internetauftritt des BMUV. Gem. Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 08.12.2021 sind dem BMUV alle verbliebenen Zuständigkeiten für Kernenergie und nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übertragen worden. Dies schließt auch das Projektförderprogramm des BMWK zur Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen (2021 - 2025) ein. Das Spektrum dieser ebenfalls ausschließlich sicherheitsbezogenen Forschung reicht von der Betrachtung bestehender Reaktortypen, Fragen der verlängerten Zwischenlagerung, der Behandlung von Abfallmaterialien und Behälterfragen bis hin zu allen Fragen der Endlagerung nuklearer Abfälle inklusive der Methodik zur Auswahl von Standorten und der Ausgestaltung des Endlagers und diese überwölbende Querschnittsfragen. Das Forschungsgebiet der Reaktorsicherheit umfasst dabei auch die sicherheitsgerichtete Forschung zu neuartigen Kernkraftwerkstypen sowie neuen Reaktorkonzepten (z.B. small modular reactors [SMR]), die derzeit international entwickelt bzw. implementiert werden. Derzeit geförderte Vorhaben auf diesem Gebiet beschäftigen sich unter anderem mit probabilistischen Sicherheitsanalysen sowie Simulationen des thermohydraulischen Verhaltens im Kühlkreislauf während des Betriebs, bei Störungen sowie bei Stör- und Unfällen in Reaktoren neuer Bauart. Für weitere Informationen möchte ich Sie gerne auf die EnArgus-Datenbank verweisen (https://www.enargus.de/). Das übergeordnete Ziel solcher Forschung ist der Erhalt und Ausbau sicherheitstechnischer Kompetenz zur Beurteilung und Weiterentwicklung der Sicherheit solcher nuklearen Anlagen im Ausland, um auch zukünftig in sicherheitstechnisch relevanten Belangen aussage- und prognosefähig zu sein. Zur internationalen Entwicklung kann ich Ihnen mitteilen, dass es nach Angaben der Internationalen Atomenergie-Organisation, beschrieben z. B. im Booklet "Advances in Small Modular Reactor Technology Developments (2020)" 72 SMR-Konzepte gibt. Bis auf wenige Ausnahmen befinden sich die Konzepte noch im frühen Entwicklungsstadium. Innerhalb und außerhalb Europas verfolgen Unternehmen und Organisationen verschiedener Länder wie z.B. Dänemark, Schweden, Tschechien, Italien, USA, China, Russland und Argentinien die SMR-Entwicklungen. Für weitere Informationen zu SMR-Konzepten, insbesondere im internationalen Umfeld möchte ich Sie gerne auch auf das im Auftrag des BASE erstellte Gutachten des Öko-Institut Freiburg verweisen (Sicherheitstechnische Analyse und Risikobewertung einer Anwendung von SMR-Konzepten, März 2021). Sie finden es im Internetauftritt des BASE. Für Informationen über Forschungsaktivitäten von Unternehmen weise ich darüber hinaus auf die öffentlich zugänglichen Informationen hin. Mit freundlichen Grüßen