Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Forschungsprojekt "Neue Berliner Luft" wurde lt. der Angaben der Senatsverwaltung UVK in 2019 gestartet. Nachdem der Projektpartner Ubitricity sich mangels Ausrüstung der Laternen zurück zog, wurde das Projekt in 11/2020 neu ausgeschrieben.
Seit dem ist nicht erkennbar, dass mit dem Aufbau der Ladeinfrastruktur begonnen wurde, obwohl das Projekt in 2022 abgeschlossen sein soll.
Ich bitte Sie mir mitzuteilen, welche Kosten für dieses Projekt bisher entstanden sind und welchen Anteil daran das Land Berlin tragen muss und welche Kosten bis zum Ende des Projekts zu erwarten sind.
Wie ist der weitere Zeitplan und wann rechnen Sie mit der Realisierung der Ladepunkte?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Winkel
Anfragenr: 233558
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Stefan Winkel
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