Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Laut Weltgesundheitsorganisation litten in Deutschland in November 2023 ca. 2,5 Millionen Menschen an Long Covid, verlässliche Zahlen zu Erkrankten nach der Covid-19-Impfung sind bisher nicht vorhanden. Die volkswirtschaftlichen jährlichen Folgen dieser Krankheitsbilder werden inzwischen auf Milliardenhöhe geschätzt. Folglich ist es für die Allgemeinheit vom großen Interesse zu erfahren, welche Bestrebungen zur Erforschung dieser Krankheitsbilder bereits unternommen wurden.

Bitte lassen Sie mir alle Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen und Protokolle zukommen, in denen aktuelle und/oder abgeschlossene Forschungsprojekte sowie zukünftige Forschungsvorhaben be-/genannt werden, die die Entwicklung von Testkonzepten, Testmethoden, Testverfahren, Testkits und/oder Biomarker zum Ziel haben, mit denen zwischen einer akuten und/oder einer stattgehabten Covid-19-Infektion sowie einer stattgehabten Covid-19-Impfung eindeutig und eineindeutig unterschieden werden kann.

Sollte diese Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, dann bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland sowie um kurze Benachrichtigung an mich.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. März 2024
  • Frist
    9. April 2024
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Valentina Beiz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Weltgesundheitsorganisation litt…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
Forschungsprojekte zur Entwicklung von Testverfahren zur Diagnosestellung von Post Covid / Post Vac [#302074]
Datum
5. März 2024 19:35
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Weltgesundheitsorganisation litten in Deutschland in November 2023 ca. 2,5 Millionen Menschen an Long Covid, verlässliche Zahlen zu Erkrankten nach der Covid-19-Impfung sind bisher nicht vorhanden. Die volkswirtschaftlichen jährlichen Folgen dieser Krankheitsbilder werden inzwischen auf Milliardenhöhe geschätzt. Folglich ist es für die Allgemeinheit vom großen Interesse zu erfahren, welche Bestrebungen zur Erforschung dieser Krankheitsbilder bereits unternommen wurden. Bitte lassen Sie mir alle Dokumente, Unterlagen, Aufzeichnungen, Notizen und Protokolle zukommen, in denen aktuelle und/oder abgeschlossene Forschungsprojekte sowie zukünftige Forschungsvorhaben be-/genannt werden, die die Entwicklung von Testkonzepten, Testmethoden, Testverfahren, Testkits und/oder Biomarker zum Ziel haben, mit denen zwischen einer akuten und/oder einer stattgehabten Covid-19-Infektion sowie einer stattgehabten Covid-19-Impfung eindeutig und eineindeutig unterschieden werden kann. Sollte diese Anfrage nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen, dann bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland sowie um kurze Benachrichtigung an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 302074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302074/ Postanschrift Valentina Beiz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
11. März 2024
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
887,8 KB

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Valentina Beiz
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#302074] Sehr geehrte/r Frau/Herr [geschwärzt], vielen Da…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Valentina Beiz
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#302074]
Datum
18. März 2024 12:36
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte/r Frau/Herr [geschwärzt], vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. März 2024. Das besagte postalische Schreiben habe ich zur besseren Nachverfolgung hier angehängt und bitte Sie für künftige Kommunikation die Dienste der Plattform zu nutzen. Nun zu meinem Anfrageanliegen: Die von Ihnen angeführte thematische Nähe zum Bundesgesundheitsministerium bewegte mich im Vorfeld dazu, im Wortlaut gleiche Anfrage a das BMG (https://fragdenstaat.de/anfrage/forschungsprojekte-zur-entwicklung-von-testverfahren-zur-diagnosestellung-von-post-covid-post-vac/) zu stellen. Das Thema wird dort trotz Ihrer und meiner Vermutung wohl nicht verantwortet bzw. nicht avisiert, denn entsprechende Unterlagen liegen nicht vor. Folglich war es mir wichtig, mein Anliegen bei der nächsthöheren Instanz zu platzieren. Eingehend auf Ihre Vermutung, dass auch eine teilweise Stattgabe meines Antrags eine Gebührenerhebung zu Folge hätte, möchte ich Sie bitten, mir zu erläutern, welcher geschätzter Verwaltungsaufwand zu dieser Einschätzung führt. Insbesondere möchte ich in Erfahrung bringen, wieso Sie annehmen, dass die Recherche mehr als 30 Minuten in Anspruch nehmen wird, die für eine einfache Auskunftsanfrage angesetzt werden? In diesem Zusammenhang verweise ich zudem auf § 10 Abs. 2 IFG, “Die Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann.”. Prohibitive Gebührenfestsetzung war bereits Gegenstand einigen Gerichtsverfahren. Freundlichst grüßt Sie Valentina Beiz Mit freundlichen Grüßen Valentina Beiz Anfragenr: 302074 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]