Fortschrittsbericht zum Stand der Digitalisierung

Den Fortschrittsbericht zum Stand der Digitalisierung aller Bundesbehörden, der in diesem Artikel des Spiegel behandelt wird:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/modernisierung-der-bundes-it-verheerende-zwischenbilanz-a-e0fdedc6-2dc8-48df-bc5d-18c0506c0eac

Ergebnis der Anfrage

Das Dokument ist als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch eingestuft und wird daher nicht herausgegeben.
Man könnte aus dem Dokument Rückschlüsse über die IT des Bundes ziehen und somit Angriffe erleichtern.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Fortschrittsber…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fortschrittsbericht zum Stand der Digitalisierung [#197303]
Datum
16. September 2020 18:06
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Fortschrittsbericht zum Stand der Digitalisierung aller Bundesbehörden, der in diesem Artikel des Spiegel behandelt wird: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/modernisierung-der-bundes-it-verheerende-zwischenbilanz-a-e0fdedc6-2dc8-48df-bc5d-18c0506c0eac
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197303/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB