
Gegen einen Bescheid der Behörde, also z.B. eine (Teil-)Ablehnung oder einen Gebührenbescheid, ist innerhalb eines Monats ein Widerspruch möglich. Dieser sollte eine juristische Argumentation liefern, die erneut von der Behörde geprüft wird. Eine Voraussetzung ist dies jedoch nicht. Widersprüche müssen in der Regel unterschrieben per Post eingereicht werden (E-Mails reichen nicht!).
Bei der Argumentation von Widersprüchen (und auch später Klagen) hilft die Datenbank zu Urteilen im Zusammenhang mit Informationsfreiheit. Auch Tätigkeitsberichte der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bieten Argumentationshilfen. Die Ablehnung eines Widerspruchs kostet in der Regel 30 Euro.
Gegen die Ablehnung eines Widerspruchs lässt sich innerhalb eines Monats Klage vor dem für die Behörde zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Auch wenn die Behörde drei Monate lang nicht reagiert, ist ohne vorherigen Widerspruch eine Untätigkeitsklage möglich. Parallel zu Widersprüchen können auch der Bundes- oder die zuständigen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit kostenfrei um Vermittlung gebeten werden.
Wir können Sie in manchen Fällen bei Klagen unterstützen. Mit unserem Klagefonds finanzieren wir Klagen nach den Informationsfreiheitsgesetzen und stellen Anwälte. Eine Liste der laufenden Klagen von FragDenStaat gibt es hier. Wenn Sie sich um eine Transparenzpatenschaft und Finanzierung deiner Klage bewerben wollen, melden Sie sich bei uns!
Eine Liste laufender Verfahren der Bundesministerien findet sich hier. Eine Liste von Urteilen zu Topf Secret gibt es hier.
Wichtige Urteile
In dieser laufend aktualisierten Liste werden wichtige Urteile zusammengefasst: