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Fracking Komission

1. Welche Zuständigkeit(en) hat das BMU für die Expertenkomission Fracking?
Welche Aufgaben entspringen hieraus?
Und von welchen Teilen/Abteilungen des BMU werden diese wahr genommen?

2. Umfasst die Zuständigkeit des BMU auch Aufsichts- oder Beratungstätigkeit gegenüber der Kommission.
Auf welcher rechtlichen Basis erfoögt diese?
3. Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden oder wurden vom BMU für oder auf Veranlassung der Expertenkommision Fracking erbracht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2019
  • Frist
    19. November 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Zuständig…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fracking Komission [#168601]
Datum
14. Oktober 2019 23:29
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Zuständigkeit(en) hat das BMU für die Expertenkomission Fracking? Welche Aufgaben entspringen hieraus? Und von welchen Teilen/Abteilungen des BMU werden diese wahr genommen? 2. Umfasst die Zuständigkeit des BMU auch Aufsichts- oder Beratungstätigkeit gegenüber der Kommission. Auf welcher rechtlichen Basis erfoögt diese? 3. Welche Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden oder wurden vom BMU für oder auf Veranlassung der Expertenkommision Fracking erbracht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG vom 15.10.2019 - Kennziffer #168601 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nu…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG/UIG/VIG vom 15.10.2019 - Kennziffer #168601
Datum
12. November 2019 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen