Frage bezüglich Reformvorhabens des Namensrechts

Sehr << Antragsteller:in >>

im Rahmen des Reformvorhabens des Namensrechts würde ich Ihnen gerne zwei Fragen stellen:

1. Wie lange wird eine konkrete Umsetzung der Reform noch ungefähr dauern?
2. Inwieweit wird nach jetzigem Stand eine anlasslose Namensänderung möglich sein?

Über eine knappe Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr << Antragsteller:in >&g…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frage bezüglich Reformvorhabens des Namensrechts [#270694]
Datum
18. Februar 2023 14:34
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen des Reformvorhabens des Namensrechts würde ich Ihnen gerne zwei Fragen stellen: 1. Wie lange wird eine konkrete Umsetzung der Reform noch ungefähr dauern? 2. Inwieweit wird nach jetzigem Stand eine anlasslose Namensänderung möglich sein? Über eine knappe Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270694/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
230221, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Verfahrensstand Reform des Namensr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230221, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Verfahrensstand Reform des Namensrechts
Datum
23. Februar 2023 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> da Sie um eine Sachauskunft bitten, wurde Ihre IFG-Anfrage vom 18. Februar 2023 an die Bürgerkommunikation des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) zur Beantwortung abgegeben. In der letzten Legislaturperiode hat eine von Bundesinnenministerium (BMI) und Bundesjustizministerium (BMJ) eingesetzte Expertenkommission Eckpunkte für eine Reform des Namensrechts vorgelegt. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/eckpunkte-namensrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Hierauf basierend wird die jetzige Bundesregierung das Namensrecht reformieren und modernisieren. Die Federführung für das Gesetzgebungsvorhaben liegt innerhalb der Bundesregierung beim BMJ. Da Sie der Weiterleitung Ihres Schreibens nicht ausdrücklich zugestimmt haben, ist es mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, Ihr Schreiben an das BMJ abzugeben. Das BMJ - Kontakt Formular finden Sie auf der BMJ-Webseite unter folgendem Link: https://www.bmj.de/DE/Service/Buergerservice/Kontaktformular/Kontakt_node.html Nachfolgend finden Sie auf dem von Ihnen genutzten Portal die Antwort des BMJ vom 30.12.2022 auf eine Anfrage zum Verfahrensstand der Reform des Namensrechts  https://fragdenstaat.de/anfrage/aenderung-namensrecht-doppelnamen-1/ Mit freundlichen Grüßen