Fragebögen zu DSK Taskforce "Schrems II"

- Fragebogen zur Prüfung von Einbindungen in Webseiten
- Fragebögen zur Nutzung von US-Cloud Diensten in Unternehmen
- Fragebogen zur Nutzung von Mitarbeiterumfragen

Bezogen wird sich auf die Aussagen von Herrn Caspar sowie TOP 22 der 100. Konferenz der DSK vom 25. und 16. November 2020.

Dem Anfragensteller sind Auskünfte des HambBfDI zum Fragebogen zur Umsetzung zum Urteil Schrems II bekannt. Eine Komplikation mit anderen Nationen und Behörden kann jedoch nicht erkannt werden. Insbesondere die einheitliche Gesetzgebung und weitere Bestrebungen zur Kohärenz in der EU sollten einen transparenten Umgang aller Aufsichtbehörden fördern. Etwaige Kritik sollte zum Anlass für Optimierungen genommen werden.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Kommentators zur letzten Anfrage verwiesen (https://fragdenstaat.de/anfrage/fragebogen-zur-umsetzung-des-schrems-ii-urteils-bei-verantwortlichen/), welche hier auszugsweise zur letztmaligen Verweigerung der Anfrage zitiert werden:

"Der Umstand, dass andere Datenschutz-Aufsichtsbehörden Einwendungen aus diesseits unbekannten Gründen erhoben haben, womöglich zur eigenen Prüfung und weiteren konzertierten Veranlassung, dürfte die internationalen Beziehungen allenfalls in unerheblicher Weise berühren, keinesfalls jedoch in "erheblicher Weise gefährden", worauf allein es dem Wortlaut der eingangs genannten Vorschrift nach ankommt. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Gefährdungsschwelle - noch ergänzt um einen Erheblichkeitsvorbehalt - darf nicht durch behördlich extensive Auslegung zu einer bloßen "Unannehmlichkeitsschwelle" verkommen, die behördlichen Abstimmungen jedweder Art absoluten Vorrang gegenüber der Informationsfreiheit einräumt."

Die juristischeren Ausführungen wollen Sie dem verlinkten Originalbeitrag entnehmen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragebögen zu DSK Taskforce "Schrems II" [#218898]
Datum
21. April 2021 09:50
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Fragebogen zur Prüfung von Einbindungen in Webseiten - Fragebögen zur Nutzung von US-Cloud Diensten in Unternehmen - Fragebogen zur Nutzung von Mitarbeiterumfragen Bezogen wird sich auf die Aussagen von Herrn Caspar sowie TOP 22 der 100. Konferenz der DSK vom 25. und 16. November 2020. Dem Anfragensteller sind Auskünfte des HambBfDI zum Fragebogen zur Umsetzung zum Urteil Schrems II bekannt. Eine Komplikation mit anderen Nationen und Behörden kann jedoch nicht erkannt werden. Insbesondere die einheitliche Gesetzgebung und weitere Bestrebungen zur Kohärenz in der EU sollten einen transparenten Umgang aller Aufsichtbehörden fördern. Etwaige Kritik sollte zum Anlass für Optimierungen genommen werden. Im Übrigen wird auf die Ausführungen des Kommentators zur letzten Anfrage verwiesen (https://fragdenstaat.de/anfrage/fragebogen-zur-umsetzung-des-schrems-ii-urteils-bei-verantwortlichen/), welche hier auszugsweise zur letztmaligen Verweigerung der Anfrage zitiert werden: "Der Umstand, dass andere Datenschutz-Aufsichtsbehörden Einwendungen aus diesseits unbekannten Gründen erhoben haben, womöglich zur eigenen Prüfung und weiteren konzertierten Veranlassung, dürfte die internationalen Beziehungen allenfalls in unerheblicher Weise berühren, keinesfalls jedoch in "erheblicher Weise gefährden", worauf allein es dem Wortlaut der eingangs genannten Vorschrift nach ankommt. Die vom Gesetzgeber vorgegebene Gefährdungsschwelle - noch ergänzt um einen Erheblichkeitsvorbehalt - darf nicht durch behördlich extensive Auslegung zu einer bloßen "Unannehmlichkeitsschwelle" verkommen, die behördlichen Abstimmungen jedweder Art absoluten Vorrang gegenüber der Informationsfreiheit einräumt." Die juristischeren Ausführungen wollen Sie dem verlinkten Originalbeitrag entnehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218898/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
W/1327/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie bitten um Übersendung der drei Dokumente "…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Fragebögen zu DSK Taskforce "Schrems II" [#218898]
Datum
26. April 2021 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
W/1327/2021 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie bitten um Übersendung der drei Dokumente "Fragebogen zur Prüfung von Einbindungen in Webseiten", "Fragebögen zur Nutzung von US-Cloud Diensten in Unternehmen" und "Fragebogen zur Nutzung von Mitarbeiterumfragen" der DSK Taskforce Schrems II. Der Anfrage kann zur Zeit noch nicht entsprochen werden, weil sich die drei Dokumente im Entwurfsstadium befinden und der jeweilige Wortlaut nicht abschließend mit den teilnehmenden Behörden abgestimmt ist. Damit liegt ein Ausschlussgrund nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG vor. Ich gehe davon aus, dass die Taskforce die Fragebögen sehr zeitnah finalisiert haben wird. Es ist beabsichtigt, sie dann zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung zum Stand der Dokumente. Dann freue ich mi…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragebögen zu DSK Taskforce "Schrems II" [#218898]
Datum
26. April 2021 12:06
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung zum Stand der Dokumente. Dann freue ich mich auf die Veröffentlichung durch Sie oder die DSK. Sollte die Finalisierung der Dokumente ohne entsprechende Veröffentlichung passieren, würde ich noch einmal auf Sie zukommen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218898 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218898/