Studie "Protection of biodiversity of free living birds and mammals in respect of the effects of pesticides" Ihr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Frau Günther,
wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 9. November 2017, mit dem Sie einen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG auf Vorlage von Verwaltungsdokumenten zur Beantwortung verschiedener Fragen und die Offenlegung des Email-Schriftwechsels zwischen Umweltbundesamt und dem Auftragnehmer des o.g. Forschungsvorhabens stellen.
Im Folgenden möchten wir Ihnen Ihre Fragen direkt beantworten. Die für die Beantwortung Ihrer Fragen verwendeten Verwaltungsdokumente enthalten u.a. personenbezogene Daten. Daher müssen zunächst die Betroffenen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 UIG angehört werden. Gern sind wir jedoch bereit, Ihnen direkten Zugang zu der für das Forschungsvorhaben angelegten Akte unter Beachtung der Vorgaben zu schutzwürdigen Informationen wie z.B. personenbezogener Daten, zu ermöglichen.
1 (a) Wann und mit (b) welchem Hintergrund wurde die Studie in Auftrag gegeben?
Antwort a) Bei der benannten Studie handelt es sich um ein mit dem Umweltforschungsplan 2010 genehmigtes Forschungsvorhaben. Auf den am 1.4.2010 veröffentlichten Umweltforschungsplan gingen innerhalb der Interessenbekundungsfrist bis Ende April 2010 nur 2 Interessensbekundungen im Umweltbundesamt ein. Es wurde daher von der Fachseite entschieden, zur Verbesserung der Wettbewerbssituation die Anzahl an potenziellen Auftragnehmern im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung zu erhöhen. Hierfür wurden insgesamt 10 Institutionen (einschließlich der Institutionen mit der Interessenbekundung) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es gaben 4 Institutionen ein Angebot ab, von denen das Angebot des Auftragnehmers MOIN im Rahmen des Auswahlverfahrens nach dem Prüfverfahren den Zuschlag erhielt (siehe Antwort zu Frage 3). Die Vergabe des Vorhabens fand im Oktober 2010 an den benannten Auftraggeber MOIN statt.
Antwort b): Der Hintergrund für den Forschungsauftrag war, dass zur Berücksichtigung von Auswirkungen von Pflanzenschutzmittel auf die Abundanz und Vielfalt von in Agrarlandschaften vorkommenden Vögeln und Säugern zu bestimmten Risiken Wissensdefizite im Umweltbundesamt bestanden. Insbesondere bestanden Defizite bezüglich der Relevanz von Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Vögel und Säuger durch die Störung der Nahrungsnetze in Agrarlandschaften, auch als indirekte Effekte benannt. Da dem Umweltbundesamt aus verschiedenen wissenschaftlichen Publikationen Erkenntnisse zu den Risiken für Feldvögel durch indirekte Effekte von Pflanzenschutzmitteln vorlagen, diese bislang in den technischen Leitfäden zur Risikobewertung jedoch vollständig ignoriert worden waren, ergab sich für das Umweltbundesamt die Notwendigkeit die fachlichen Voraussetzungen für eine kritische Überprüfung der bisherigen Risikobewertungspraxis zu legen. Das Vorhaben diente der hierfür notwendigen zusammenfassenden Auswertung der aktuellen wissenschaftlichen Literatur zu Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Nahrungsnetzeffekten, auf Vögel und Säuger (Literatur-Review).
2-Warum wurde eine Literaturstudie und keine empirische Arbeit in Auftrag gegeben?
Antwort: Es ist eine in der Wissenschaft übliche Herangehensweise, sich vor der Erwägung zur Durchführung bzw. Beauftragung eigener Untersuchungen einen Überblick über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zu dem betroffenen Aspekt zu verschaffen. Das Ziel der beauftragten Studie war es, den aktuellen Wissensstand zu Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf Vögel und Säuger im Rahmen einer Literaturstudie (Literatur-Review) zu sichten und zusammenzufassen. Weiterhin ist anzumerken, dass der für die Durchführung geeigneter empirischer Studien zum Thema ´Nahrungsnetzeffekte´ als erforderlich anzunehmende Finanzrahmen sehr hoch ist und daher die Durchführung einer wesentlich weniger aufwändigen Literaturstudie mindestens als erster Schritt wesentlich angemessener erschien. Dass dies sachgerecht war, bestätigte sich auch im Nachhinein, weil die Studie die offenen Fragen so weitgehend beantworten konnte, dass sie als Grundlage für die Weiterentwicklung der Risikobewertung und der Risikominderung dienen konnte.
3-Warum wurde die Arbeit an die beiden Einrichtungen Michael-Otto-Institut im NABU, Forschungs- und Bildungszentrum für Feuchtgebiete und Vogelschutz, Bergenhusen, sowie Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB), Mannheim, vergeben?
Antwort: Der Hauptauftragnehmer MOIN erhielt von den eingegangen Angeboten von insgesamt 4 Bietern den Zuschlag basierend auf einer Bewertung der zu erwartenden Leistungserbringung und der Wirtschaftlichkeit des Angebots. Grundlage für die Entscheidung ist eine detaillierte Auswertung und Bewertung der eingegangenen Angebote.
4-Welche anderen Arbeiten haben die beiden genannten Institute bereits für das UBA oder andere dem BMUB unterstehenden Behörden ausgeführt. Bitte auflisten für die Jahre 2000 bis heute.
Antwort:
* 2010 - 2013
Forschungskennziffer 3710 63 411
„Das Schutzgut Biodiversität in der Umweltbewertung von Stoffen - Konzept für das Management des Risikos für freilebende Vögel und Säuger aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unter Berücksichtigung indirekter Wirkung (Nahrungsnetz-Effekte) und besonders geschützter Arten“
AZ: 93 401/48
zuständiges Fachgebiet: IV 1.3, Herr Matezki
Laufzeit: 01.11.2010 -28.02.2013
Partner: Michael-Otto-Institut im NABU, Forschungs- und Bildungszentrum für Feuchtgebiete und Vogelschutz, Bergenhusen
* 2017
Projektnummer 88644:
Gutachten „Kompensationsmaßnahmen für das Management der Umweltrisiken von Pestiziden – Fachliche Bewertung von Maßnahmentypen und Erstellung eines Gesamtkonzeptes“
AZ: 93 104-4/21
Zuständiges Fachgebiet: IV 1.3, Herr Swarowsky
Laufzeit: 29.08.17 – 20.12.17
Partner: Michael-Otto-Institut im NABU, Forschungs- und Bildungszentrum für Feuchtgebiete und Vogelschutz, Bergenhusen
Unterauftragnehmer: Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB), Mannheim
Weitere Projekte mit dem Michael-Otto-Institut und dem Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) sind nicht hinterlegt.
Kein Treffer in der Verbändeförderung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anfrage von uns nur hinsichtlich der für das UBA ausgeführten Arbeiten beantwortet werden kann. Informationen, ob/welche Arbeiten durch die genannten Institute für andere Behörden durchgeführt wurden, liegen dem UBA nicht vor.
5-Welche Abteilung zeichnet im UBA verantwortlich für die Auftragsvergabe?
Antwort: Die administrative Durchführung der Auftragsvergaben fällt im Umweltbundesamt in die Zuständigkeit des Referats „Administrative Vorhabenbetreuung“ Z 6 des Zentralbereichs.
6-Wie groß war der Auftragsumfang bzw. wie lautet der Gesamtbetrag der für diese Studie zur Verfügung gestellten Mittel?
Antwort: Das Projekt war mit einem Budget von 230.000,00 € in den UFOPLAN 2010 eingestellt.
Bezüglich der erbetenen Bereitstellung der Email-Korrespondenz zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber nehmen wir an, dass nicht alle Emails, z.B. nicht solche, die den Austausch über die Teilnahme an Tagungen oder zeitliche und örtliche Vereinbarungen für Projekttreffen usw. beinhalten, unter Ihren Informationsbedarf fallen. Deshalb möchten wir Sie bitten, Ihre Anfrage hinsichtlich der für Sie relevanten Gegenstände der Korrespondenz zu konkretisieren. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die Erledigung dieses Teils Ihrer Anfrage bis zur Spezifizierung Ihres Informationsbedarfs zurückstellen.
Da die von Ihnen erbetenen Informationen umfangreich und komplex sind, machen wir nach § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 UIG von der Möglichkeit der Fristverlängerung Gebrauch.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen im Bedarfsfall gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen