Fragenkatalog zu Verfassungsbeschwerde über Schulschließungen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Tagesschau hat am Freitag, den 19. November 2021, Folgendes berichtet: „Bis Ende November will das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben über zwei Verfassungsbeschwerden entscheiden, die die Schließung von Schulen im Kampf gegen Corona als unverhältnismäßigen Eingriff kritisieren.“ [1] In demselben Artikel berichtet die Tagesschau ebenfalls über einen Fragenkatalog, der an 31 medizinische Fachgesellschaften und Institutionen geschickt wurde.
Ich bitte in dieser Anfrage daher um eben diesen Fragekatalog sowie eine Liste mit den 31 Empfängern, die diesen Fragenkatalog erhalten haben.

[1] https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/kinder-schulen-urteil-101.html

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Tagesschau hat am Freitag, den 19. November 2021,…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragenkatalog zu Verfassungsbeschwerde über Schulschließungen [#233458]
Datum
21. November 2021 22:37
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Tagesschau hat am Freitag, den 19. November 2021, Folgendes berichtet: „Bis Ende November will das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben über zwei Verfassungsbeschwerden entscheiden, die die Schließung von Schulen im Kampf gegen Corona als unverhältnismäßigen Eingriff kritisieren.“ [1] In demselben Artikel berichtet die Tagesschau ebenfalls über einen Fragenkatalog, der an 31 medizinische Fachgesellschaften und Institutionen geschickt wurde. Ich bitte in dieser Anfrage daher um eben diesen Fragekatalog sowie eine Liste mit den 31 Empfängern, die diesen Fragenkatalog erhalten haben. [1] https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/kinder-schulen-urteil-101.html Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233458/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
AW: Fragenkatalog zu Verfassungsbeschwerde über Schulschließungen [#233458]
Datum
21. November 2021 22:37
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail können nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Personenbezogene Informationen (bspw. Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse usw.), die Sie uns übermitteln, werden von uns ausschliesslich zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. Ihrer Eingabe verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 DSGVO finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Internetseite über den Button "Datenschutz" erreichen. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesendet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort. ---------------- Important notice: Your email has been received by the German Federal Constitutional Court. This communication channel may only be used for administrative matters. Please note that procedural motions or briefs cannot be submitted by email with legal effect. If your email contains such a document, it is mandatory to send the procedural motion or brief again by mail or by telefax (no. +49 721 9101382). A reply to other email enquiries or communications will only be made if a postal address is provided. We will only process personal data (e.g. name, first name, address, e-mail address etc.) that you have transmitted to us for the purpose of handling your request or your submission. Art. 6(1) first sentence letter a of the General Data Protection Regulation (GDPR) in conjunction with § 3 of the Federal Data Protection Act (Bundesdatenschutzgesetz) provides the legal basis in this regard. For further information regarding the protection of your personal data pursuant to Arts. 13 and 14 GDPR, please refer to our data protection statement. You can access it on our website by clicking on the button "Data Protection". You may also request a paper-based version of the data protection statement. This is an automatically generated reply.

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Bundesverfassungsgericht
Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes erstreckt sich für das Bundesverfassungsgericht nur auf de…
Von
Bundesverfassungsgericht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Dezember 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes erstreckt sich für das Bundesverfassungsgericht nur auf dessen öffentlich-rechtliche Verwaltungsvorgaben (§ 1 Abs. 1 Satz 2 IFG). Die Wahrnehmung der ihm obliegenden Rechtsprechungsaufgaben unterliegt diesem nicht. Vor allem kann keine Auskunft aus den Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichts unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz gewährt werden. Hierfür ist ein gesonderter begründeter Antrag unter den Voraussetzungen des § 35 b Abs. 1 Ziff. 2 BVerfGG erforderlich.