Fußgängerzone Ludwigsstraße

1. Welches Amt der Stadt Mainz war für die Aufstellung von zwei Fußgängerampeln INNERHALB der ausgeschilderten Fußgängerzone Ludwigsstraße, jeweils parallel zur Großen Langgasse/Weißliliengasse, zuständig?
2. Mit welcher Begründung wurden diese Fußgängerampeln errichtet, im Wissen, dass in einer Fußgängerzone die Fußgänger absoluten Vorrang besitzen, also auch bei Rotlicht die Straße in ihrer gesamten Breite und Länge benutzen dürfen?
3. Falls diese Fußgängerampeln innerhalb einer Fußgängerzone keinerlei Rechtswirkung entfalten und somit nutzlos sind, wurden die für die Errichtung zuständige Behörde bzw. die dort beschäftigten Entscheidungsträger zur finanziellen Rechenschaft herangezogen?
4. Mit welchem Recht ist es den Linienbussen, die ausnahmsweise die Fußgängerzone zwischen Schillerplatz, Ludwigsstraße, Gutenbergplatz und Schöfferstraße benutzen, erlaubt, ständig die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit zu überschreiten und, falls es nicht erlaubt ist, welche Behörden sind für die Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Linienbusse und anderer Kraftfahrzeuge zuständig?
5. Welche gesetzliche Grundlage wurde für die Anbringung von kostenverursachenden Halteverbot- und Einbahnstraßenschildern innerhalb der Mainzer Fußgängerzonen herangezogen, wohl wissend, dass in diesen Zonen keinerlei Kraftfahrzeugverkehr bzw. nur in geringstem Maße und ausdrücklich mit restriktiver Sondererlaubnis der Stadt Mainz stattfinden darf?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Mai 2014
  • Frist
    14. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
Reinhold Seelig
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welches A…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
Fußgängerzone Ludwigsstraße [#6420]
Datum
13. Mai 2014 20:13
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welches Amt der Stadt Mainz war für die Aufstellung von zwei Fußgängerampeln INNERHALB der ausgeschilderten Fußgängerzone Ludwigsstraße, jeweils parallel zur Großen Langgasse/Weißliliengasse, zuständig? 2. Mit welcher Begründung wurden diese Fußgängerampeln errichtet, im Wissen, dass in einer Fußgängerzone die Fußgänger absoluten Vorrang besitzen, also auch bei Rotlicht die Straße in ihrer gesamten Breite und Länge benutzen dürfen? 3. Falls diese Fußgängerampeln innerhalb einer Fußgängerzone keinerlei Rechtswirkung entfalten und somit nutzlos sind, wurden die für die Errichtung zuständige Behörde bzw. die dort beschäftigten Entscheidungsträger zur finanziellen Rechenschaft herangezogen? 4. Mit welchem Recht ist es den Linienbussen, die ausnahmsweise die Fußgängerzone zwischen Schillerplatz, Ludwigsstraße, Gutenbergplatz und Schöfferstraße benutzen, erlaubt, ständig die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit zu überschreiten und, falls es nicht erlaubt ist, welche Behörden sind für die Kontrolle der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Linienbusse und anderer Kraftfahrzeuge zuständig? 5. Welche gesetzliche Grundlage wurde für die Anbringung von kostenverursachenden Halteverbot- und Einbahnstraßenschildern innerhalb der Mainzer Fußgängerzonen herangezogen, wohl wissend, dass in diesen Zonen keinerlei Kraftfahrzeugverkehr bzw. nur in geringstem Maße und ausdrücklich mit restriktiver Sondererlaubnis der Stadt Mainz stattfinden darf?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Seelig <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Reinhold Seelig
Reinhold Seelig
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fußgängerzone Ludwigsstraße" vom 13.…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße [#6420]
Datum
16. Juni 2014 10:24
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Fußgängerzone Ludwigsstraße" vom 13.05.2014 (#6420) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Reinhold Seelig Anfragenr: 6420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrter Herr Seelig, zuständig für die Aufstellung von Signalanlagen ist das Stadtplanungsamt, Abteilung V…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Fußgängerzone Ludwigsstraße
Datum
18. Juni 2014 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seelig, zuständig für die Aufstellung von Signalanlagen ist das Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrswesen. Die Signalanlagen in diesem Kreuzungsbereich wurden lange vor der Umwidmung der Ludwigsstraße als Fußgängerzone gebaut. Kosten hierfür sind daher entstanden, als die Ludwigsstraße noch als Hauptverkehrsachse zum Rhein genutzt wurde. Damit die Busse nicht im Kreuzungsbereich der Großen Langgasse/Weißliliengasse zum warten kommen, wurde die Fußgängersignalanlage stehen gelassen. Um Ihren Bedenken Rechnung zu tragen, müßten wir jetzt die Fußgängerzone 10 m weiter hinten beginnen lassen. Die Busse dürfen nach einer Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde in der Ludwigsstraße 20 km/h fahren, da die ÖPNV Achse durchaus für den Fußgänger sichtbar ist. Da die Fußgängerzone Ludwigsstraße / Schöfferstraße für den ÖPNV (Busse und Taxen) und zeitlich befristet für den Lieferverkehr freigegeben sind, ist die Ausweisung als Einbahnstraße hier durchaus sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Seelig
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie noch um die Auskunft, um welche Aufsichtsbehörde es sich handelt, di…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße [#6420]
Datum
20. Juni 2014 11:03
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie noch um die Auskunft, um welche Aufsichtsbehörde es sich handelt, die den Linienbussen die Genehmigung für 20 km/h in der Fußgängerzone erteilt hat. Freundlicherweise könnten Sie mir auch eine kostenlose Kopie dieser Genehmigung oder die Einsichtnahme in diese Genehmigung gewähren. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Seelig Anfragenr: 6420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>
Reinhold Seelig
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Frage vom 20.06.2014 beantworten würde…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße [#6420]
Datum
2. Juli 2014 13:22
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie meine Frage vom 20.06.2014 beantworten würden. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Seelig Anfragenr: 6420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrter Herr Seelig, die Ausnahmegenehmigung wurde nicht von der Stadt Mainz ausgestellt sondern von dem L…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: WG: AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße [#6420]
Datum
12. Oktober 2014 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Seelig, die Ausnahmegenehmigung wurde nicht von der Stadt Mainz ausgestellt sondern von dem Landesbetrieb Mobilität, Außenstelle Speyer. Für eine mögliche Kopie bitten wir Sie sich an den Landesbetrieb oder die Mainzer Verkehrsgesellschaft zu wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Reinhold Seelig
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Antwort und habe mich daher zuständigkeitshalber an den …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Reinhold Seelig
Betreff
AW: Antwort: WG: AW: Fußgängerzone Ludwigsstraße [#6420]
Datum
12. Oktober 2014 12:40
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für Ihre Antwort und habe mich daher zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Mobilität RLP gewandt. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Seelig Anfragenr: 6420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Reinhold Seelig << Adresse entfernt >>