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Gammastrahlenquellen in Niedersachsen

Eine Liste aller Gammastrahlenquellen in Niedersachsen wie:

- Prüfstrahler
- Medizinische Bestrahlungsgeräte die mit radioaktiven Quellen arbeiten
- Positronen-Emissions-Tomographen
- Mobile Gammastrahlenquellen wie z.B. Geräte zur Untersuchung von Containerinhalten des Grenzschutzes
- Geräte zur Strahlensterilisation
- Kernbrennstoffe, einschließlich in abgeschalteten Reaktoren und Forschungsreaktoren sowie Einrichtungen zur Aktivierung, das heißt zur Herstellung radioaktiver Isotope durch Bestrahlung mit Neutronen
- Kernwaffen, das heißt, thermonukleare Fissions- und Fusionswaffen, einschließlich sog. "Neutronenbomben", Vorrichtungen zur Auslösung elektromagnetischer Pulse, soweit sie auf Kernwaffen basieren, sowie radiologische Waffen (sog. dirty bombs), einschließlich Material das von anderen Staaten in Niedersachsen stationiert wurde
- Teilchen- und Ionenbeschleuniger
- sonstigen Gammastrahlenquellen

Ausgeschlossen sind:
- Röntgengeräte und Computertomographen, einschließlich DVT-Geräte

Bitte geben Sie für jede Quelle jeweils an, soweit die Informationen vorliegen:
- Standort (bei mobilen Strahlenquellen gewöhnliche Einsatzorte bzw. Einsatzgebiete)
- Art der Abschirmung (Art des Materials und Dicke)
- Informationen aus denen hervorgeht, wann die Strahlung abgegeben wird und werden wird, soweit bekannt
- Bei allen radioaktiven Elementen und Kernbrennstoffen, einschließlich verbrauchten Kernbrennstoffen, Element und Isotop und chemische Zusammensetzung, soweit relevant Anreicherungsgrad bzw. ursprünglicher Anreicherungsgrad
- Bei Reaktoren den Betriebszustand, bei gepulsten Reaktoren die Betriebszeiten, sowie bei Anlagen zur Aktivierung die Elementarzusammensetzung der aktivierten Stoffe vor und nach der Aktivierung und deren Einsatzzwecke und Verbringungsorte
- Bei Teilchen- und Ionenbeschleuniger die Art der beschleunigten Teilchen und Ionen und die Beschleunigungsenergie
- Bei Kernwaffen zusätzlich die Gesamtmasse des spaltbaren Materials
- Sofern Energiespektren vorliegen, den Verlauf des Gammaspektrums (Graphische Darstellung und/oder Tabellen), Ort und Zeit der Messung
- bei sonstigen Gammastrahlenquellen alle Informationen, die auf ein Energiespektrum schließen lassen

Soweit bekannt ist, dass Informationen bei anderen Landes- oder Bundesbehörden vorliegen, leiten Sie meine Anfrage bitte entsprechend weiter.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller Gammastrahlenquellen…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gammastrahlenquellen in Niedersachsen [#276540]
Datum
18. April 2023 18:31
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller Gammastrahlenquellen in Niedersachsen wie: - Prüfstrahler - Medizinische Bestrahlungsgeräte die mit radioaktiven Quellen arbeiten - Positronen-Emissions-Tomographen - Mobile Gammastrahlenquellen wie z.B. Geräte zur Untersuchung von Containerinhalten des Grenzschutzes - Geräte zur Strahlensterilisation - Kernbrennstoffe, einschließlich in abgeschalteten Reaktoren und Forschungsreaktoren sowie Einrichtungen zur Aktivierung, das heißt zur Herstellung radioaktiver Isotope durch Bestrahlung mit Neutronen - Kernwaffen, das heißt, thermonukleare Fissions- und Fusionswaffen, einschließlich sog. "Neutronenbomben", Vorrichtungen zur Auslösung elektromagnetischer Pulse, soweit sie auf Kernwaffen basieren, sowie radiologische Waffen (sog. dirty bombs), einschließlich Material das von anderen Staaten in Niedersachsen stationiert wurde - Teilchen- und Ionenbeschleuniger - sonstigen Gammastrahlenquellen Ausgeschlossen sind: - Röntgengeräte und Computertomographen, einschließlich DVT-Geräte Bitte geben Sie für jede Quelle jeweils an, soweit die Informationen vorliegen: - Standort (bei mobilen Strahlenquellen gewöhnliche Einsatzorte bzw. Einsatzgebiete) - Art der Abschirmung (Art des Materials und Dicke) - Informationen aus denen hervorgeht, wann die Strahlung abgegeben wird und werden wird, soweit bekannt - Bei allen radioaktiven Elementen und Kernbrennstoffen, einschließlich verbrauchten Kernbrennstoffen, Element und Isotop und chemische Zusammensetzung, soweit relevant Anreicherungsgrad bzw. ursprünglicher Anreicherungsgrad - Bei Reaktoren den Betriebszustand, bei gepulsten Reaktoren die Betriebszeiten, sowie bei Anlagen zur Aktivierung die Elementarzusammensetzung der aktivierten Stoffe vor und nach der Aktivierung und deren Einsatzzwecke und Verbringungsorte - Bei Teilchen- und Ionenbeschleuniger die Art der beschleunigten Teilchen und Ionen und die Beschleunigungsenergie - Bei Kernwaffen zusätzlich die Gesamtmasse des spaltbaren Materials - Sofern Energiespektren vorliegen, den Verlauf des Gammaspektrums (Graphische Darstellung und/oder Tabellen), Ort und Zeit der Messung - bei sonstigen Gammastrahlenquellen alle Informationen, die auf ein Energiespektrum schließen lassen Soweit bekannt ist, dass Informationen bei anderen Landes- oder Bundesbehörden vorliegen, leiten Sie meine Anfrage bitte entsprechend weiter.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276540/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
S II 3 - 0723/001-2023.0053 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwo…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Gammastrahlenquellen in Niedersachsen [#276540] (Ticket: DP02-39170)
Datum
5. Mai 2023 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
S II 3 - 0723/001-2023.0053 Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 18. April 2023. Sie können sich bei weiteren Fragen gerne bei uns melden. Mit freundlichen Grüßen