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Gasturbine Northstream I

Unterlagen im Zusammenhang mit der in Canada gewartetet Turbine für die Leitung Northstream I seit März 2022

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. August 2022
  • Frist
    9. September 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Generaldirektion Energie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gasturbine Northstream I [#257513]
Datum
21. August 2022 10:04
An
Generaldirektion Energie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Unterlagen im Zusammenhang mit der in Canada gewartetet Turbine für die Leitung Northstream I seit März 2022
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257513/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasturbine Northstream I“ vom 21.08.2022 (#257…
An Generaldirektion Energie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gasturbine Northstream I [#257513]
Datum
10. September 2022 15:30
An
Generaldirektion Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasturbine Northstream I“ vom 21.08.2022 (#257513, https://fragdenstaat.de/anfrage/gasturbine-northstream-i-2/) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Generaldirektion Energie
Your request for access to documents - Postal address request - Ares(2022)6347847 Your request for access to docum…
Von
Generaldirektion Energie
Betreff
Your request for access to documents - Postal address request - Ares(2022)6347847
Datum
14. September 2022 13:41
Status
Warte auf Antwort
Your request for access to documents - Postal address request - Ares(2022)6347847 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documentInfo/documentInfoDetailsExt.do?documentId=080166e5f1408f48 ) (Please use this link only if you are an Ares user – Svp, utilisez ce lien exclusivement si vous êtes un(e) utilisateur d’Ares) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten. Leider haben Sie keine Postanschrift angegeben. Diese ist aber gemäß unseren Verfahrensvorschriften für die Registrierung und Bearbeitung des Antrags erforderlich. Bitte senden Sie uns Ihre vollständige Postanschrift so bald wie möglich zu. In der Zwischenzeit behalten wir uns das Recht vor, die Registrierung Ihres Antrags zu verweigern. Natürlich können Sie auch das auf der Europa-Website aufrufbare elektronische Formular zur Antragstellung verwenden: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/index.cfm?fuseaction=fmb&amp;amp;language=de ( http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/index.cfm?fuseaction=fmb&amp;amp;language=de ). Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gasturbine Northstream I“ [#257513]
Datum
15. September 2022 15:28
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2001, 1367/2006). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257513/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Postanschrift nicht erforderlich ist nach den Bestimmungen der EU. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 257513.pdf - 2022-09-14_1-gasturbinenorthstreami257513.msg Anfragenr: 257513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257513/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasturbine Northstream I“ vom 21.08.2022 (#257…
An Generaldirektion Energie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gasturbine Northstream I“ [#257513]
Datum
21. September 2022 19:25
An
Generaldirektion Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gasturbine Northstream I“ vom 21.08.2022 (#257513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Eine Postanschrift ist nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, per Email zu antworten. Ich forderte Sie daher im Rahmen der Beschwerde auf, zu antworten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Generaldirektion Energie
Anfrage „Gasturbine Northstream I“ - Warum die Notwendigkeit einer (echten) Postanschrift - Ares(2022)6978838 ( ht…
Von
Generaldirektion Energie
Betreff
Anfrage „Gasturbine Northstream I“ - Warum die Notwendigkeit einer (echten) Postanschrift - Ares(2022)6978838
Datum
10. Oktober 2022 10:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Anfrage „Gasturbine Northstream I“ - Warum die Notwendigkeit einer (echten) Postanschrift - Ares(2022)6978838 ( https://webgate.ec.testa.eu/Ares/docu... ) (Please use this link only if you are an Ares user – Svp, utilisez ce lien exclusivement si vous êtes un(e) utilisateur d’Ares) Sehr << Antragsteller:in >> Auf unsere Bitte um Angabe einer Postanschrift haben Sie Folgendes geantwortet: *Eine** Postanschrift ist nicht erforderlich. Vielmehr reicht es aus, per Email zu antworten.* Seit dem 1. April 2014 ist die Angabe einer Postanschrift auf den Anträgen auf Zugang zu Dokumenten verpflichtend. Wir benötigen aus folgenden Gründen Ihre Postanschrift, um Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten erfassen und bearbeiten zu können: •             Erstens ist es erforderlich, dass Rechtssicherheit bezüglich des Datums besteht, an dem die Antwort der Europäischen Kommission auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten bei Ihnen eingegangen ist. Artikel 297 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht diesbezüglich vor, dass Beschlüsse, die an einen bestimmten Adressaten gerichtet sind, denjenigen, für die sie bestimmt sind, bekannt gegeben und durch diese Bekanntgabe wirksam werden. Wenn die Kommission keinen vollständigen Zugang zu den angeforderten Dokumenten gewährt, teilt sie dies dem Antragsteller daher stets per Einschreiben gegen Empfangsbestätigung oder per Kurierdienst mit. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller eine gültige Postanschrift angibt. •             Zweitens gilt es die Datenschutzverordnung (EU) 2018/17251  ordnungsgemäß anzuwenden. Die Gewissheit, dass es sich bei dem Antragsteller um einen Unionsbürger handelt (oder nicht), ist notwendig, um entscheiden zu können, welche Bedingungen für die Übermittlung personenbezogener Daten an Antragsteller auf Zugang zu Dokumenten gelten sollen. Diese Bedingungen sind bei Empfängern mit Sitz in der Union anders als bei Empfängern in Drittländern. Da die große Mehrzahl der angeforderten Dokumente personenbezogene Daten enthält, kann die Kommission die korrekte Anwendung der Datenschutzvorschriften nur sicherstellen, wenn eine Postanschrift vorliegt. •             Drittens gilt es auch die Verordnung (EG) Nr. 1049/20012  ordnungsgemäß anzuwenden. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung, der sich auf den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen bezieht, ist im Einklang mit der Datenschutzverordnung anzuwenden. •             Viertens gilt es die Interessen anderer Bürgerinnen und Bürger zu schützen und den Grundsatz der guten Verwaltungspraxis zu wahren. Die Kommission muss alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandeln, indem sie dafür sorgt, dass der rechtliche Rahmen für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten eingehalten wird. Beispielsweise muss sie überprüfen, ob Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 umgangen wird, indem mehrere Anträge unter verschiedenen Identitäten gestellt werden. Das Gericht der Europäischen Union hat in seinem Urteil in der Rechtssache Ryanair3  bestätigt, dass Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 nicht durch die Aufteilung eines Antrags in mehrere, scheinbar separate Anträge umgangen werden darf. Darüber hinaus muss die Kommission sicherstellen, dass der Rechtsrahmen eingehalten wird und das Recht auf Zugang zu Dokumenten nicht missbraucht wird, indem Anträge unter einer erfundenen Identität gestellt werden. Die obigen Erwägungen machen deutlich, dass es nicht nur angemessen, sondern sogar unabdingbar ist, die Postanschrift des Antragstellers zu verlangen und zu verarbeiten, damit die Kommission eine im öffentlichen Interesse stehende Aufgabe im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutzverordnung, nämlich die Gewährung eines raschen und effektiven Zugangs zu Dokumenten, ausführen kann. Daher bitten wir Sie erneut um die Angabe einer vollständigen und gültigen Postanschrift, damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß erfassen und bearbeiten können. Sobald wir Ihre Postanschrift erhalten, werden wir Ihren Antrag als Erstantrag auf Zugang zu Dokumenten im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 erfassen. Die Bearbeitungsfrist für Ihren Erstantrag beginnt zum Zeitpunkt der Erfassung Ihres Antrags nach Übermittlung Ihrer Postanschrift. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zur guten Verwaltungspraxis gehört schon einmal, dass Sie nicht anonym unterschrei…
An Generaldirektion Energie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Gasturbine Northstream I“ - Warum die Notwendigkeit einer (echten) Postanschrift - Ares(2022)6978838 [#257513]
Datum
10. Oktober 2022 13:23
An
Generaldirektion Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur guten Verwaltungspraxis gehört schon einmal, dass Sie nicht anonym unterschreiben! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257513/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gasturbine Northstream I“ [#257513]
Datum
10. Oktober 2022 13:24
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Auskunftsrechte Europa (1049/2001, 1367/2006). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/257513/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Adresse nicht erforderlich ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 257513.pdf - 2022-09-14_1-gasturbinenorthstreami257513.msg Anfragenr: 257513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257513/
Europäischer Bürgerbeauftragte
Beschwerde Nr. 1675/2022/NH Sehr << Antragsteller:in >> Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 10. Ok…
Von
Europäischer Bürgerbeauftragte
Betreff
Beschwerde Nr. 1675/2022/NH
Datum
18. Oktober 2022 15:04
Status
Warte auf Antwort
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7,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 10. Oktober 2022, in dem Sie sich gegen die Forderung der Europäischen Kommission beschweren, dass Sie eine Postanschrift angeben müssen, bevor die Kommission Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten bearbeiten kann. Sie machen geltend, dass die Kommission zu Unrecht Ihre Postanschrift verlangt habe, da sie Ihre Anfrage per E-Mail beantworten konnte. Die Kommission behauptet, dass die Postanschrift erforderlich sei, um Rechtssicherheit in Bezug auf das Datum der Zustellung einer etwaigen bestätigenden Entscheidung zu gewährleisten, was im Einklang mit der EU-Rechtsprechung nur mit Einschreiben oder Kurierdienst möglich sei. Zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften sei es auch erforderlich, von den Antragstellern eine Postanschrift zu erhalten, um sicherzustellen, dass keine personenbezogenen Daten außerhalb der EU übermittelt werden. Wir verstehen Ihre Bedenken und erkennen an, dass die Anforderung einer Postanschrift aufwändig und unnötig erscheinen kann. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat jedoch festgestellt, dass die Zustellung per Einschreiben im Vergleich zur Zustellungsbestätigung per E-Mail eine besonders sichere Form der Zustellung ist, um Rechtssicherheit für die Benachrichtigung der betroffenen Personen zu erlangen.1 Darüber hinaus enthalten die Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU2 sehr strenge Anforderungen für die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU. Wir sind daher der Auffassung, dass die Erläuterungen der Kommission, warum sie Sie aufgefordert hat, eine Postanschrift anzugeben, nicht offensichtlich unangemessen sind. Wenn Sie möchten, dass Ihr Antrag von der Kommission bearbeitet wird, empfehlen wir Ihnen, der Kommission nun Ihre Postanschrift mitzuteilen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe leider immer noch keine Information, welche Person sich hinter der Adress…
An Generaldirektion Energie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage „Gasturbine Northstream I“ - Warum die Notwendigkeit einer (echten) Postanschrift - Ares(2022)6978838 [#257513]
Datum
19. Oktober 2022 23:14
An
Generaldirektion Energie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe leider immer noch keine Information, welche Person sich hinter der Adresse versteckt hält und wie die vollständigen Kontaktdaten (Email, Anschrift, Telefon, Telefax etc.) sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257513/

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<< Anfragesteller:in >>
Beschwerde Nr. 1675/2022/NH [#257513] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gehen Sie auch der Tatsache nach, dass…
An Europäischer Bürgerbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde Nr. 1675/2022/NH [#257513]
Datum
19. Oktober 2022 23:18
An
Europäischer Bürgerbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte gehen Sie auch der Tatsache nach, dass die Kommission gegen die Grundsätze guter Verwaltungspraxis verstösst. Obwohl klar definiert ist, dass eine Ansprechperson sich namentlich zu melden hat, fehlen diese Angaben wie auch wesentliche Kommunikationsdaten Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257513/