Gebäude Berlin Mauerstr.

Ich möchte gerne wissen
- wie das Gebäude Ecke Mauerstr./Französische Str. in Berlin (Nordseite, gegenüber Erweiterungsbau BMELV in der Französischen Str.) derzeit genutzt wird,
- welche jährlichen Kosten dafür veranschlagt werden,
- was beabsichtigt ist, mit diesem Gebäude zu tun (konkrete Pläne).
In dem Gebäude waren vor mehreren Jahren Büros des Bundestages, Arztpraxen sowie ein Museum zum Tätigkeit der Stasi. Diese sind schon vor längerer Zeit ausgezogen, und das Gebäude steht seit längerer Zeit leer.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2011
  • Frist
    22. September 2011
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Details
Von
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Betreff
Gebäude Berlin Mauerstr.
Datum
18. August 2011 23:13
An
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Ich möchte gerne wissen - wie das Gebäude Ecke Mauerstr./Französische Str. in Berlin (Nordseite, gegenüber Erweiterungsbau BMELV in der Französischen Str.) derzeit genutzt wird, - welche jährlichen Kosten dafür veranschlagt werden, - was beabsichtigt ist, mit diesem Gebäude zu tun (konkrete Pläne). In dem Gebäude waren vor mehreren Jahren Büros des Bundestages, Arztpraxen sowie ein Museum zum Tätigkeit der Stasi. Diese sind schon vor längerer Zeit ausgezogen, und das Gebäude steht seit längerer Zeit leer.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Gebäude Berlin Mauerstr.
Von
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Via
Briefpost
Betreff
Gebäude Berlin Mauerstr.
Datum
7. September 2011
Status
Anfrage erfolgreich
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