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Gefahr vom Uranmunition für Zivilisten

Die Ukraine erhält von Verbündeten panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran.

Sie zerstört effektiv Panzer. Dabei werden Stäube freigesetzt, die in Atemwege eindringen, sich in Grundwasser und Böden ablagern und somit teil Nahrungskette werden.
Darüber hinaus sind die Stäube so fein, dass sie über weite Strecken mit Winden getragen und verbreitet werden.
Neben der radioaktiven Exposition, heißt es, ist die chemische Kontamination gravierend.

Auf Wikipedia ist dazu Folgendes zu lesen (https://de.wikipedia.org/wiki/Uranmunition):
"Uran ist sowohl chemisch giftig als auch radioaktiv. Hierbei ist bei Uranmunition die Radioaktivität reduziert, während die chemische Wirkung unverändert ist. Aufgrund der geringen Aktivität der Geschosse wird dabei nicht die radiologisch, sondern die chemisch toxische Wirkung auf die Nieren bei einer ausreichenden Aufnahme als das eigentliche Risiko angesehen.[9][10] Es gibt kein internationales Abkommen, das den Einsatz von abgereichertem Uran explizit verbietet. Jedoch wird im Genfer Protokoll[11] allgemeiner die Verwendung von giftigen Stoffen im Krieg verboten."

"Laut einer Studie der Forscher vom Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) verwittert das Material der Urangeschosse im Boden und zersetzt sich zu Sabugalit, einem Stoff, der zu den Aluminium-Uranylphosphaten zählt. Die vollständige Umwandlung der Uranmunition in Sabugalit, in dem das giftige Uran fest gebunden ist, könnte nach Schätzungen der Forscher in rund 50 Jahren erwartet werden. Mit diesem Umwandlungsprozess ist parallel ein „Auswaschungsprozess“ verbunden, der deutlich länger anhält."

"Die Friedensorganisation Pax hat vom niederländischen Verteidigungsministerium im Rahmen des „Freedom of Information Act“ einige wenige US-Koordinaten [im Irak] erhalten. Aus diesen geht hervor, dass die US-Armee 2003 DU auch in Wohngebieten eingesetzt hat. Die Anzahl der Krebserkrankungen in der Provinz Babil, südlich von Bagdad, stieg von 500 diagnostizierten Fällen im Jahr 2004 auf 9.082 im Jahr 2009.[24]"

Mit welcher Strahlenexpositionen wird die lokale Bevölkerung belastet?
Mit welcher toxischen Expositionen (Abbauprodukte des Materials und chemischen Stoffen) wird die lokale Bevölkerung belastet?
Auf welchen Zeitraum ist mit welchen Wirkungen zu rechnen?
Wie sieht die Kosten-Nutzen-Bewertung aus?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ukraine erhält von Verbündeten pa…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefahr vom Uranmunition für Zivilisten [#279684]
Datum
24. Mai 2023 10:28
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ukraine erhält von Verbündeten panzerbrechende Munition mit abgereichertem Uran. Sie zerstört effektiv Panzer. Dabei werden Stäube freigesetzt, die in Atemwege eindringen, sich in Grundwasser und Böden ablagern und somit teil Nahrungskette werden. Darüber hinaus sind die Stäube so fein, dass sie über weite Strecken mit Winden getragen und verbreitet werden. Neben der radioaktiven Exposition, heißt es, ist die chemische Kontamination gravierend. Auf Wikipedia ist dazu Folgendes zu lesen (https://de.wikipedia.org/wiki/Uranmunition): "Uran ist sowohl chemisch giftig als auch radioaktiv. Hierbei ist bei Uranmunition die Radioaktivität reduziert, während die chemische Wirkung unverändert ist. Aufgrund der geringen Aktivität der Geschosse wird dabei nicht die radiologisch, sondern die chemisch toxische Wirkung auf die Nieren bei einer ausreichenden Aufnahme als das eigentliche Risiko angesehen.[9][10] Es gibt kein internationales Abkommen, das den Einsatz von abgereichertem Uran explizit verbietet. Jedoch wird im Genfer Protokoll[11] allgemeiner die Verwendung von giftigen Stoffen im Krieg verboten." "Laut einer Studie der Forscher vom Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf (HZDR) verwittert das Material der Urangeschosse im Boden und zersetzt sich zu Sabugalit, einem Stoff, der zu den Aluminium-Uranylphosphaten zählt. Die vollständige Umwandlung der Uranmunition in Sabugalit, in dem das giftige Uran fest gebunden ist, könnte nach Schätzungen der Forscher in rund 50 Jahren erwartet werden. Mit diesem Umwandlungsprozess ist parallel ein „Auswaschungsprozess“ verbunden, der deutlich länger anhält." "Die Friedensorganisation Pax hat vom niederländischen Verteidigungsministerium im Rahmen des „Freedom of Information Act“ einige wenige US-Koordinaten [im Irak] erhalten. Aus diesen geht hervor, dass die US-Armee 2003 DU auch in Wohngebieten eingesetzt hat. Die Anzahl der Krebserkrankungen in der Provinz Babil, südlich von Bagdad, stieg von 500 diagnostizierten Fällen im Jahr 2004 auf 9.082 im Jahr 2009.[24]" Mit welcher Strahlenexpositionen wird die lokale Bevölkerung belastet? Mit welcher toxischen Expositionen (Abbauprodukte des Materials und chemischen Stoffen) wird die lokale Bevölkerung belastet? Auf welchen Zeitraum ist mit welchen Wirkungen zu rechnen? Wie sieht die Kosten-Nutzen-Bewertung aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279684/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersende ich Ihnen die erbetenen Informationen zu Ihrer IFG-A…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gefahr vom Uranmunition für Zivilisten [#279684] (Ticket: DP02-40692)
Datum
31. Mai 2023 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt übersende ich Ihnen die erbetenen Informationen zu Ihrer IFG-Anfrage vom 24.05.2023 (Ticket: DP02-40692). Mit freundlichen Grüßen