Gefährdungsbeurteilung zu Maskenpflicht in Zügen der Deutschen Bahn

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe versucht, von der Deutschen Bahn zu erfahren, auf welcher Evidenz die Maskenpflicht in den Zügen der Deutschen Bahn beruht:
https://fragdenstaat.de/a/194848

Das hatte leider keinen Erfolg, aber die Deutsche Bahn hat ihre Studie LUQAS im Dezember 2020 vorgelegt und kommt darin zum Ergebnis, dass in ICEs eine Übertragung von Erregern durch Verbreitung von Partikeln dank der Lüftungsanlagen praktisch nicht stattfindet:
https://fragdenstaat.de/a/221641

Ganz entgegen dieser Erkenntnisse wurde Anfang des Jahres die Maskenpflicht noch auf OP-Masken und FFP2-Masken verschärft und die Bahn wirft tatsächlich Fahrgäste aus dem Zug, wenn diese die Nichtfähigkeit des Maskentragens nur glaubhaft machen, aber kein spezielles Attest vorweisen.

Umso wichtiger wäre es, eine Gefährdungsbeurteilung für die Virenausbreitung in Zügen der Deutschen Bahn zu haben. Leider beansprucht die Bahn, vom Informationsanspruch nach Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen zu sein. Kann man trotzdem eine Gefährdungsbeurteilung von ihr erhalten? Liegen der Berufsgenossenschaft Gefährdungsbeurteilungen ihrer Mitglieder vor?

Also meine IFG-Anfrage ist: Falls Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung der Deutschen Bahn vorliegt, aus der sich ergibt, wie die Bahn das STOP-Prinzip angewendet hat und wie sie die Maskenpflicht in Zügen begründet, so senden Sie mir diese bitte zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in Ich habe versucht, von der Deutschen Bahn zu erfahren, auf wel…
An Unfallversicherung Bund und Bahn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gefährdungsbeurteilung zu Maskenpflicht in Zügen der Deutschen Bahn [#225697]
Datum
28. Juli 2021 09:50
An
Unfallversicherung Bund und Bahn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in Ich habe versucht, von der Deutschen Bahn zu erfahren, auf welcher Evidenz die Maskenpflicht in den Zügen der Deutschen Bahn beruht: https://fragdenstaat.de/a/194848 Das hatte leider keinen Erfolg, aber die Deutsche Bahn hat ihre Studie LUQAS im Dezember 2020 vorgelegt und kommt darin zum Ergebnis, dass in ICEs eine Übertragung von Erregern durch Verbreitung von Partikeln dank der Lüftungsanlagen praktisch nicht stattfindet: https://fragdenstaat.de/a/221641 Ganz entgegen dieser Erkenntnisse wurde Anfang des Jahres die Maskenpflicht noch auf OP-Masken und FFP2-Masken verschärft und die Bahn wirft tatsächlich Fahrgäste aus dem Zug, wenn diese die Nichtfähigkeit des Maskentragens nur glaubhaft machen, aber kein spezielles Attest vorweisen. Umso wichtiger wäre es, eine Gefährdungsbeurteilung für die Virenausbreitung in Zügen der Deutschen Bahn zu haben. Leider beansprucht die Bahn, vom Informationsanspruch nach Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen zu sein. Kann man trotzdem eine Gefährdungsbeurteilung von ihr erhalten? Liegen der Berufsgenossenschaft Gefährdungsbeurteilungen ihrer Mitglieder vor? Also meine IFG-Anfrage ist: Falls Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung der Deutschen Bahn vorliegt, aus der sich ergibt, wie die Bahn das STOP-Prinzip angewendet hat und wie sie die Maskenpflicht in Zügen begründet, so senden Sie mir diese bitte zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225697/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Unfallversicherung Bund und Bahn
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Anfrage. Uns als UVB liegen nicht alle Gefährdungsbeurt…
Von
Unfallversicherung Bund und Bahn
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung zu Maskenpflicht in Zügen der Deutschen Bahn [#225697]
Datum
29. Juli 2021 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Anfrage. Uns als UVB liegen nicht alle Gefährdungsbeurteilungen von allen unseren Mitgliedsbetrieben und -unternehmen vor. Die einzelnen Unternehmen und Betriebe sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen, allerdings intern. Diese Unterlagen werden auch intern dokumentiert. Wenn unsere Aufsichtspersonen vor Ort eine Überwachung durchführen, schauen sie stichprobenartig in die Gefährdungsbeurteilungen, um sich einen Überblick über die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren in den einzelnen Unternehmen und Betrieben zu verschaffen. Ich muss Ihnen also mitteilen, dass uns eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung der Deutschen Bahn nicht vorliegt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Erläuterungen. Schade, dass Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung d…
An Unfallversicherung Bund und Bahn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gefährdungsbeurteilung zu Maskenpflicht in Zügen der Deutschen Bahn [#225697]
Datum
29. Juli 2021 12:59
An
Unfallversicherung Bund und Bahn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Erläuterungen. Schade, dass Ihnen eine Gefährdungsbeurteilung der Deutschen Bahn nicht vorliegt. Können Sie eine solche anfordern? Wann haben Sie das letzte Mal eine Aufsichtsperson zur Überwachung des Arbeitsschutzes in Zügen (im Sinne meiner Anfrage) der Deutschen Bahn entsendet und gibt es davon einen Bericht? Könnten Sie mir bitte diesen Bericht zusenden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225697/

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Unfallversicherung Bund und Bahn
Guten Tag Herr Antragsteller/in, in der Anlage übersende ich Ihnen unseren Bescheid zu Ihrem Antrag. Freundliche…
Von
Unfallversicherung Bund und Bahn
Betreff
WG: Gefährdungsbeurteilung zu Maskenpflicht in Zügen der Deutschen Bahn [#225697]
Datum
3. August 2021 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWGefhrdungsbeurteilungzuMaskenpflichti.eml
8,1 KB
smime.p7s
4,3 KB


Guten Tag Herr Antragsteller/in, in der Anlage übersende ich Ihnen unseren Bescheid zu Ihrem Antrag. Freundliche Grüße