Geldauflagen aus eingestellten Strafverfahren 2017
Antrag nach dem IFG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"CORRECTIV ist das erste spendenfinanzierte Medium in Deutschland. Als vielfach ausgezeichnete Redaktion stehen wir für investigativen Journalismus. Wir lösen öffentliche Debatten aus, arbeiten mit Bürgerinnen und Bürger an unseren Recherchen und fördern die Gesellschaft mit unseren Bildungsprogrammen."
In einer bemerkenswerten Berichterstattung über "Spendengerichte" mit dem Titel
"An wen Richterinnen und Staatsanwälte mehr als eine Milliarde Euro verteilten" heißt es.
"Richter und Staatsanwältinnen verteilen jährlich Millionen Euro aus eingestellten Strafverfahren. Sie können frei entscheiden, welche Vereine Geld bekommen. Nur: Es gibt seit Jahren Kritik an der Intransparenz. In einer aktualisierten Datenbank von CORRECTIV sind nun rund 50.000 geförderte Einrichtungen durchsuchbar."
https://correctiv.org/aktuelles/spendengerichte/2023/02/14/richter-bussgeld-vereine-ohne-kontrolle-spendengerichte-datenbank-justiz/?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE#suchfeld
In der Berichterstattung wurde bekannt gegeben, dass auch das Jobcenter Waldeck-Frankenberg mit 45.000,00 € aus Geldauflagen bedacht wurde.
Nun dürfte Ihnen als Jobcenter die Anspruchsberechtigung der "Gemeinnützigkeit" fehlen und die überaus hohe Summe bedarf einer kritischen Bewertung.
Möglicherweise gilt in Hessen die "Gemeinnützigkeit" als unerheblich für die Entgegennahme von Geldauflagen?
1. Ein Buchungsbeleg in dieser Höhe fällt als amtliches Dokument unter die veröffentlichungspflichtigen "Behörden-Dokumente" gem. IFG. Es wird die Übersendung einer Kopie beantragt.
2. Bitte übersenden Sie mit die Rechtsgrundlagen für die Entgegennahme von Geldauflagen
3. Die Entgegennahme von 45.000,00 € ist nachgewiesen.
https://spendengerichte.correctiv.org/?context.scope=beneficiary&limit=100&order_by=-context.agg.amountSum&page=1&q=Jobcenter
Bitte übersende Sie mir die Dokumente über die konkreten Investitionen dieser Geldauflagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Das Jobcenter Waldeck-Frankenberg teilte inzwischen mit, dass man der Sache nachgegangen sei. Die Meldung sei falsch.
"Das Jobcenter Waldeck-Frankenberg hat keinerlei Zuwendungen aus Geldauflagen aus eingestellten Strafverfahren erhalten.
Der entsprechende Beitrag auf der Seite CORRECTIV wurde bereits angepasst und gelöscht. Ich bitte Sie daher entsprechend zu verfahren und auch Ihren Beitrag auf Ihrer Seite entsprechend zu löschen."
Allerdings zeigt CORRECTIV 25 Suchergebnisse bei Jobcentern mit einer genannten Summe von 33,18 Tsd. Euro.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Februar 2023
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25. März 2023
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