Sehr geehrter Herr Marschner,
mit Ihrer Mail vom 21. Dezember 2020 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage.
Ihrem Antrag kann stattgegeben werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen die Anfrage beantworten.
Grundsätzlich obliegt die Verantwortung für die Bereitstellung und Finanzierung von Hilfsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen bei den Bundesländern, die dieser Aufgabe nach Maßgabe der im Grundgesetz angelegten und landesrechtlich ausgestalteten Aufgabenverteilung gemeinsam mit den Kommunen seit vielen Jahren nachkommen. Bezüglich der Unterstützung, beispielsweise von Kampfsportvereinen oder Selbsthilfegruppen, möchten wir sie bitten Ihr Anliegen an das jeweilige Bundesland oder die jeweilige Kommune zu richten. Der Bund kann hier nur insoweit tätig werden, wie dies seine verfassungsrechtlichen Kompetenzen erlauben.
Für die Förderung von bundesweit relevanten Projekten, Modellprojekten oder gleichstellungspolitischer Vernetzungsarbeit im Themenfeld Gewalt gegen Frauen haben wir Ihnen nachfolgend durch das BMFSFJ im Jahr 2019 geförderte Projekte aufgelistet.
- "Aktiv gegen digitale Gewalt/ Konzepte gegen digitale Gewalt im sozialen Umfeld und im öffentlichen Raum" des Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V. (bff) - 140.000 Euro
- Bundeskoordinierungsstelle des Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V. (bff) - 310.000 Euro
- Bundeskoordinierungsstelle der Frauenhauskoordinierung (FHK) - 350.000 Euro
In Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode sowie der Istanbul-Konvention hat das BMFSFJ ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder und zur Verbesserung der Hilfestrukturen aufgelegt. Wichtiger Baustein dieses Aktionsprogramms ist ein bundesweites Investitions- und Innovationsprogramm: Das Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen". Im Jahr 2019 ist das Bundesförderprogramm mit Beginn des Innovationsprogramms gestartet. Für die Förderung von innovativen und modellhaften Projekten auf Bundesebene haben wir Ihnen durch das BMFSF im Jahr 2019 geförderte Projekte nachfolgend aufgelistet.
- "Make it work" Für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt des bff - 170.000 Euro
- Beschwerdemanagement zur Qualitätsentwicklung in Frauenhäusern der FHK - 80.000 Euro
- Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt - Umsetzung von Artikel 25 der Istanbul Konvention des Deutschen Institutes für Menschenrechte - 100.000 Euro
- E-Learning-Programm "Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt gemeinsam sicherstellen" des Universitätsklinikum Ulm - 520.000 Euro
- Schutz vor digitaler Gewalt unter Einbeziehung der Datensicherheit im Frauenhaus der FHK - 60.000 Euro
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen