Geldwaesche im Mobilfunk
Akten, die nachvollziehbar machen:
1) Sieht Ihre Behörde einen Handlungsbedarf, um dem von der Bundesnetzagentur implizit geäußerten Verdacht auf Geldwäsche im Mobilfunk nachzugehen?
2) hat die Bundesnetzagentur Ihre Behörde über den Verdacht auf Geldwäsche im Mobilfunk informiert?
= zum Hintergrund =
der "Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung" habe ich entnommen
"Die Unternehmen sind seitens der Bundesnetzagentur insofern bereits im laufenden Verfahren u.a. auf die in regelmäßigen Abständen aktualisierten europarechtlichen Listen zur Bekämpfung von Geldwäsche hingewiesen worden."
Der Antwort der Bundesnetzagentur [2.1] habe ich entnommen "Im Übrigen verweise ich auch auf die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht."
= Quellen =
[1] Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung, 16.10.2019 - https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Amtsblattverfuegungen/Vfg108_20_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=5
[2] Geldwäsche im Mobilfunk, 04.02.2020 - https://fragdenstaat.de/anfrage/geldwasche-im-mobilfunk/
[2.1] Antwort der Bundesnetzagentur auf die Anfrage "Geldwäsche im Mobilfun", 19.02.2020 - https://fragdenstaat.de/anfrage/geldwasche-im-mobilfunk/464122/anhang/antwort-vom-2020-02-19_ifg-003-2020_geschwaerzt.pdf
Anfrage abgelehnt
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Datum20. März 2020
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22. April 2020
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