Geldwaesche im Mobilfunk

Akten, die nachvollziehbar machen:
1) Sieht Ihre Behörde einen Handlungsbedarf, um dem von der Bundesnetzagentur implizit geäußerten Verdacht auf Geldwäsche im Mobilfunk nachzugehen?
2) hat die Bundesnetzagentur Ihre Behörde über den Verdacht auf Geldwäsche im Mobilfunk informiert?

= zum Hintergrund =
der "Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung" habe ich entnommen

"Die Unternehmen sind seitens der Bundesnetzagentur insofern bereits im laufenden Verfahren u.a. auf die in regelmäßigen Abständen aktualisierten europarechtlichen Listen zur Bekämpfung von Geldwäsche hingewiesen worden."

Der Antwort der Bundesnetzagentur [2.1] habe ich entnommen "Im Übrigen verweise ich auch auf die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht."

= Quellen =
[1] Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung, 16.10.2019 - https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Amtsblattverfuegungen/Vfg108_20_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=5
[2] Geldwäsche im Mobilfunk, 04.02.2020 - https://fragdenstaat.de/anfrage/geldwasche-im-mobilfunk/
[2.1] Antwort der Bundesnetzagentur auf die Anfrage "Geldwäsche im Mobilfun", 19.02.2020 - https://fragdenstaat.de/anfrage/geldwasche-im-mobilfunk/464122/anhang/antwort-vom-2020-02-19_ifg-003-2020_geschwaerzt.pdf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. März 2020
  • Frist
    22. April 2020
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die …
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Geldwaesche im Mobilfunk [#182972]
Datum
20. März 2020 07:01
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen: 1) Sieht Ihre Behörde einen Handlungsbedarf, um dem von der Bundesnetzagentur implizit geäußerten Verdacht auf Geldwäsche im Mobilfunk nachzugehen? 2) hat die Bundesnetzagentur Ihre Behörde über den Verdacht auf Geldwäsche im Mobilfunk informiert? = zum Hintergrund = der "Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung" habe ich entnommen "Die Unternehmen sind seitens der Bundesnetzagentur insofern bereits im laufenden Verfahren u.a. auf die in regelmäßigen Abständen aktualisierten europarechtlichen Listen zur Bekämpfung von Geldwäsche hingewiesen worden." Der Antwort der Bundesnetzagentur [2.1] habe ich entnommen "Im Übrigen verweise ich auch auf die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht." = Quellen = [1] Allgemeinverfügung zur Festlegungvon Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung, 16.10.2019 - https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Rufnummernmissbrauch/Amtsblattverfuegungen/Vfg108_20_2019.pdf?__blob=publicationFile&v=1#page=5 [2] Geldwäsche im Mobilfunk, 04.02.2020 - https://fragdenstaat.de/anfrage/geldwasche-im-mobilfunk/ [2.1] Antwort der Bundesnetzagentur auf die Anfrage "Geldwäsche im Mobilfun", 19.02.2020 - https://fragdenstaat.de/anfrage/geldwasche-im-mobilfunk/464122/anhang/antwort-vom-2020-02-19_ifg-003-2020_geschwaerzt.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 182972 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182972 Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Geldwäsche im Mobilfunk Sehr geehrter Herr Wall, anliegendes Schreiben m…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Geldwäsche im Mobilfunk
Datum
30. März 2020 12:21
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
793,0 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
Sehr geehrter Herr Wall, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen