Gelöschte Dienstanweisung WLAN

Die ursprünglich hier https://fragdenstaat.de/a/169684 und hier https://fragdenstaat.de/a/174447 erwähnte Dienstanweisung WLAN aus dem dort erwähnten Jahre 2005 oder die entsprechend aktualisierte Version.
Im übrigen sehe ich aufgrund meiner Erinnerung an den Inhalt keinen Grund der Geheimhaltung des Inhaltes.

Ergebnis der Anfrage

Was lange währt wird endlich gut.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    7. April 2021
  • 4 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die urspr…
An Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Gelöschte Dienstanweisung WLAN [#183341]
Datum
24. März 2020 22:12
An
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die ursprünglich hier https://fragdenstaat.de/a/169684 und hier https://fragdenstaat.de/a/174447 erwähnte Dienstanweisung WLAN aus dem dort erwähnten Jahre 2005 oder die entsprechend aktualisierte Version. Im übrigen sehe ich aufgrund meiner Erinnerung an den Inhalt keinen Grund der Geheimhaltung des Inhaltes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 183341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183341 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gelöschte Dienstanweisung WLAN“ vom 24.0…
An Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Gelöschte Dienstanweisung WLAN [#183341]
Datum
24. April 2020 03:18
An
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gelöschte Dienstanweisung WLAN“ vom 24.03.2020 (#183341) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 183341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183341 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gelöschte Dienstanweisung WLAN“ [#183341] [#183341]
Datum
9. Mai 2020 02:32
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183341 Die Hochschule hat die Frist mittlerweile doppelt überschritten. Es ist mir in der Tat etwas unangenehm, Sie immer damit zu behelligen, jedoch sind Sie die letzte Möglichkeit vor der Untätigkeitsklage. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 183341.pdf Anfragenr: 183341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183341
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gelöschte Dienstanweisung WLAN“ [#183341] [#183341]
Datum
9. Mai 2020 02:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ist auch in dieser Sache eine Untätigkeitsklage nötig? Es wären dann bereits…
An Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gelöschte Dienstanweisung WLAN“ [#183341] [#183341]
Datum
26. Juli 2020 12:02
An
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ist auch in dieser Sache eine Untätigkeitsklage nötig? Es wären dann bereits die zweite gegen Sie. Vielleicht können wir den Gerichten hier weniger Arbeit machen und Zeit für die wirklich wichtigen Dinge lassen? Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 183341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183341/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> ich versuche seit geraumer Zeit zu ermitteln, welchen Eingriffen in die Forsc…
An Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gelöschte Dienstanweisung WLAN“ [#183341] [#183341]
Datum
5. August 2020 21:39
An
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich versuche seit geraumer Zeit zu ermitteln, welchen Eingriffen in die Forschungs- und Lehrfreiheit Ihre Mitglieder bei der Nutzung von Frequenzen im Rahmen einer Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur ausgesetzt sind. Dazu bezog ich mich auch auf eine Dienstanweisung, die Ihre Hochschule jedoch (vmtl. aufgrund meiner Anfrage) von Ihren Webseiten ohne Angabe von Gründen entfernt hat. Die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/174447 ist seit 18.01.2020 aktiv, die Anfrage https://fragdenstaat.de/a/183341 seit 24.03.2020, als ich bemerkte, dass die Dienstanweisung entfernt wurde. Da bei FragDenStaat.de Logdateien vorliegen, kann nachgewiesen werden, dass sämtliche Anfragen an Ihre Mailserver eingegangen sind und daher zugestellt wurden. Sie können diese dort auch selbst einsehen. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist ebenso bereits involviert. Bisher ohne Erfolg. Ich erwarte nun von Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid für die Anfrage 183341 (unter den dort genannten Bedingungen) innerhalb der nächsten 14 Tage. Dieses Fax ist mein letzter Versuch irgendwie mit Ihrer Hochschule in Kontakt zu treten. Sollte ich die Bescheide nicht fristgemäß erhalten, werde ich ohne weitere Ankündigung eine weitere Untätigkeitsklage einreichen. Ich denke die Gerichte haben schon genug zu tun, als sich mit so etwas auseinandersetzen zu müssen. Ich weiß jedoch nicht, was ich sonst tun soll. Ich bedanke mich und verbleibe Hochachtungsvoll Marcel Langner Anfragenr: 183341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183341/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 9. Mai 2020 Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden wir …
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517,0 KB
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> können Sie mir freundlicherweise Sachstandsmeldung geben? https://fragdensta…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gelöschte Dienstanweisung WLAN“ [#183341] [#183341]
Datum
11. September 2020 10:23
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> können Sie mir freundlicherweise Sachstandsmeldung geben? https://fragdenstaat.de/a/183341/ Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 183341.pdf - 2020-08-10_1-0221.4-15_48r1.pdf Anfragenr: 183341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183341/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gelöschte Dienstanweisung WLAN“ [#183341] [#183341]
Datum
11. September 2020 10:23
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 11. September 2020 Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhal…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 11. September 2020
Datum
2. November 2020 11:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail. Als Anlage erhalten Sie unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> können Sie mir nach dem Verstreichen weiterer 8 Wochen den aktuellen Stand m…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gelöschte Dienstanweisung WLAN“ [#183341] [#183341]
Datum
30. Dezember 2020 15:39
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> können Sie mir nach dem Verstreichen weiterer 8 Wochen den aktuellen Stand mitteilen? https://fragdenstaat.de/a/183341/ Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anhänge: - 183341.pdf - 2020-08-10_1-0221.4-15_48r1.pdf - 2020-11-02_1-0221.4-15-48r1.pdf Anfragenr: 183341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183341/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Gelöschte Dienstanweisung WLAN“ [#183341] [#183341]
Datum
30. Dezember 2020 15:39
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrter Herr Langner, beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. …
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Sehr geehrter Herr Langner, beiliegend erhalten Sie ein Schreiben in o. g. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
AW: Informationsfreiheit [#183341] Sehr << Anrede >> bisher ist kein Schreiben der Hochschule bei mir…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#183341]
Datum
4. März 2021 22:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bisher ist kein Schreiben der Hochschule bei mir eingetroffen. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 183341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183341/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AW: Informationsfreiheit [#183341] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
AW: Informationsfreiheit [#183341]
Datum
4. März 2021 22:36
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 4. März 2021 Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden wir…
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Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre o. g. E-Mail. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung eines WLANs an der Fachhochschule Karlsruhe - Hochschule für T…
Von
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Dienstvereinbarung über den Betrieb und die Nutzung eines WLANs an der Fachhochschule Karlsruhe - Hochschule für Technik Zwischen der Fachhochschule Karlsruhe - Hochschule für Technik und dem Personalrat an der Fachhochschule Karlsruhe - Hochschule für Technik wird nach § 73 i.V. mit § 79 Abs. 1 Nr. 8 LPVG Baden-Württemberg in der Fassung vom 06.12.1999 folgende Dienstvereinbarung geschlossen: § 1 Gegenstand Die Dienstvereinbarung regelt die Installation und den Einsatz von kabellosen Funknetzen, so genannten Wireless-Local-Area Networks (WLAN) und deren Komponenten (Access-Points, AP) an der Fachhochschule Karlsruhe - Hochschule für Technik. § 2 Geltungsbereich Die Dienstvereinbarung gilt für den gesamten Bereich der Fachhochschule Karlsruhe - Hochschule für Technik. § 3 Zweckbestimmung und Ziel Das Einrichten von WLANs an der Fachhochschule Karlsruhe - Hochschule für Technik dient dem Zweck, es Hochschulangehörigen, insbesondere Studierenden, zu ermöglichen, mit nicht kabelgebundenen Endgeräten, z. B. Laptops, mit dem Datennetz der Fachhochschule Karlsruhe in Verbindung zu treten. Die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (siehe §§ 4, 5) ist für den Betrieb von Funknetzen zwingend notwendig. Diese Anforderungen müssen verantwortungsbewusst angewandt werden, um den Stand der Technik beim Betrieb sowie technische und wirtschaftliche Erfordernisse zu berücksichtigen. § 4 Datensicherheit Die Übertragung der Daten erfolgt mit starker Verschlüsselung vom Endgerät bis zum Ausgang des Funknetzes. Dies entspricht einem WLAN-Access Point, der den Zugang über das VPN-Netz zum VPN-Gateway realisiert. Hinter dem VPN Gateway wird die übliche leitungsgebundene, unverschlüsselte Übertragung genutzt. Von dieser Regelung können Teilnetze für Lehre und Forschung ausgenommen werden, wenn sie vom sonstigen Netz der Fachhochschule Karlsruhe zuverlässig und sicher abgetrennt sind und dies für die Durchführung von Laborversuchen oder Forschungsarbeiten notwendig ist. § 5 Berücksichtigung von Gesundheitsschutz Die Hochschule wird beim Betrieb des WLANs die gesetzlichen Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einhalten. Der Grenzwert findet sich ebenso in der Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ GUV-V B11 vom Juli 2002 wieder. § 6 Leistungsmerkmale Es sollen nur WLAN-Karten in den PCs bzw. Notebooks eingesetzt werden, die den zuständigen AP mit der geringsten Ausgangsleistung erreichen können. § 7 Installationsorte von Äccess-Points Beim Aufbau von WLAN Infrastrukturen sind die Standorte von APs so zu wählen, dass eine Strahlenbelastung an persönlichen Arbeitsplätzen möglichst vermieden wird. § 8 Installation und Betrieb Für die korrekte Installation der Zugangssicherheit bzw. der Datensicherheit und des Betriebes trägt die betreibende Organisationseinheit die Verantwortung. Das Rechenzentrum (RZ) unterstützt dabei und hat das Recht, Installationen zu überprüfen, die Konfiguration dem aktuellen Standard der Sicherheitsrichtlinien anzupassen und ggf. den Betrieb nicht hinreichend abgesicherter Installationen zu unterbinden. Dies schließt auch die Installation und den Betrieb separater Teilnetze (siehe $4) ein. § 9 Kennzeichnung Die APs werden von den betreibenden Organisationseinheiten nach den Vorgaben des RZs deutlich sichtbar gekennzeichnet. Vor Inbetriebnahme neuer APs werden die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Die installierten APs werden durch das RZ in einem Verzeichnis erfasst. Der Personalrat und die Fachkraft für Arbeitssicherheit können jederzeit Einsicht in das Verzeichnis nehmen. § 10 Änderungen und Erweiterungen Diese Dienstvereinbarung kann jederzeit durch übereinstimmenden Beschluss der Vertragspartner geändert werden. § 11 Inkrafttreten und Geltungsdauer Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft. Sie gilt unbefristet. § 12 Kündigung Eine Kündigung dieser Vereinbarung ist jederzeit aus triftigem Grund möglich. § 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für in der. Vereinbarung enthaltenen Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. Unterschrieben 12. Januar 2005

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Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Anfrage nach gelöschter Dienstvereinbarung "WLAN" der Fachhochschule Karlsruhe Sehr geehrter Herr Langne…
Von
Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
Betreff
Anfrage nach gelöschter Dienstvereinbarung "WLAN" der Fachhochschule Karlsruhe
Datum
10. Mai 2021 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, wir haben freundlicherweise vom LfDI BW Ihre E-Mail-Adresse erhalten, so dass wir Ihnen die angefragte Dienstvereinbarung anbei zusenden können. Hochachtungsvoll