🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Gemeinnützigkeit des Veranstalters von Volkswanderungen im hessischen Staatswald

Anfrage an: HessenForst

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Beantwortung der folgenden Frage:

Trifft es zu, dass bei anerkannter Gemeinnützigkeit des Veranstalters für Volkswanderungen im hessischen Staatswald unabhängig von der Teilnehmerzahl keine Kosten erhoben werden sollen?

Die Frage ergibt sich aus den folgenden Tatsachen:

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in Höhe von 250,00 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden. Jedenfalls wird dies vom Forstamt Kirchhain so praktiziert.

Nach Auskunft der Landtagsabgeordneten Esther Kalveram (SPD) ist dies beim Forstamt Bad Hersfeld aber nicht der Fall. Diese Mitteilung ist hier abrufbar:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/esther-kalveram/fragen-antworten/wuerden-sie-sich-dafuer-einsetzen-dass-die-durchfuehrung-von-wandertagen-im-hessischen-staatswald-kostenfrei

Es dürfte nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz eine landesweit einheitliche Regelung gelten. Insofern dient die Beantwortung der Klarstellung, welches Forstamt korrekt handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 0 Follower:innen
Wanderfreunde Hatzbachtal
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Beantwortung der folgenden Frage: Trifft es zu, dass bei anerkannte…
An HessenForst Details
Von
Wanderfreunde Hatzbachtal
Betreff
Gemeinnützigkeit des Veranstalters von Volkswanderungen im hessischen Staatswald [#287173]
Datum
28. August 2023 12:01
An
HessenForst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Beantwortung der folgenden Frage: Trifft es zu, dass bei anerkannter Gemeinnützigkeit des Veranstalters für Volkswanderungen im hessischen Staatswald unabhängig von der Teilnehmerzahl keine Kosten erhoben werden sollen? Die Frage ergibt sich aus den folgenden Tatsachen: Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in Höhe von 250,00 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden. Jedenfalls wird dies vom Forstamt Kirchhain so praktiziert. Nach Auskunft der Landtagsabgeordneten Esther Kalveram (SPD) ist dies beim Forstamt Bad Hersfeld aber nicht der Fall. Diese Mitteilung ist hier abrufbar: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/esther-kalveram/fragen-antworten/wuerden-sie-sich-dafuer-einsetzen-dass-die-durchfuehrung-von-wandertagen-im-hessischen-staatswald-kostenfrei Es dürfte nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz eine landesweit einheitliche Regelung gelten. Insofern dient die Beantwortung der Klarstellung, welches Forstamt korrekt handelt. Mit freundlichen Grüßen
Wanderfreunde Hatzbachtal Anfragenr: 287173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287173/ Postanschrift Wanderfreunde Hatzbachtal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!