Gemeinnützigkeit des Veranstalters von Volkswanderungen im hessischen Staatswald
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Beantwortung der folgenden Frage:
Trifft es zu, dass bei anerkannter Gemeinnützigkeit des Veranstalters für Volkswanderungen im hessischen Staatswald unabhängig von der Teilnehmerzahl keine Kosten erhoben werden sollen?
Die Frage ergibt sich aus den folgenden Tatsachen:
Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in Höhe von 250,00 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden. Jedenfalls wird dies vom Forstamt Kirchhain so praktiziert.
Nach Auskunft der Landtagsabgeordneten Esther Kalveram (SPD) ist dies beim Forstamt Bad Hersfeld aber nicht der Fall. Diese Mitteilung ist hier abrufbar:
Es dürfte nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz eine landesweit einheitliche Regelung gelten. Insofern dient die Beantwortung der Klarstellung, welches Forstamt korrekt handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. August 2023
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30. September 2023
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