Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden in Vietnam

Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden vom 09.04.2019 zwischen der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Heike Werner und dem vietnamesischen Vizeminister für Arbeit, Invaliden und Soziales Le Quan

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemeinsame …
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden in Vietnam [#142234]
Datum
14. Mai 2019 19:48
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden vom 09.04.2019 zwischen der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Heike Werner und dem vietnamesischen Vizeminister für Arbeit, Invaliden und Soziales Le Quan
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u. a. E-Mail. Mit freundlichen G…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
AW: Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden in Vietnam [#142234]
Datum
15. Mai 2019 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer u. a. E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Antrag nach dem ThürIFG-Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden Thüringen/Vietnam Btr.: Ihr Antrag n…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
Antrag nach dem ThürIFG-Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden Thüringen/Vietnam
Datum
6. Juni 2019 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Btr.: Ihr Antrag nach dem ThürIFG hier: Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden Thüringen/Vietnam Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Entscheidung über Ihren Antrag nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) stellt einen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) dar. Dieser beinhaltet u.a. die konkrete Bezeichnung des Adressaten, an den der Verwaltungsakt bekannt gegeben wird. Hierzu gehört nicht nur die Benennung, sondern auch die Angabe der Adresse desjenigen, an den der Verwaltungsakt gem. § 41 Abs. 1 S.1 ThürVwVfG bekannt zu geben ist. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, insbesondere den Verwaltungsakt gegenüber der zutreffenden natürlichen Person wirksam werden zu lassen, ist es u.a. erforderlich, die Identität des Antragstellers und dessen postalische Erreichbarkeit qualifiziert zu erhalten. In der vorbezeichneten Angelegenheit bitte ich Sie gemäß § 6 Abs.2 ThürIFG Ihre Identität nachzuweisen. Ausreichend ist insoweit die Übermittlung einer postalischen Anschrift. Abschließend weise ich auf den untenstehenden Link zur weiterführenden Information zur Erhebung von personenbezogenen Daten (Informationspflicht nach Artikel 13 DS-GVO) hin und bitte Sie, diese Information zur Kenntnis nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem ThürIFG<< Adresse entfernt >>Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem ThürIFG<< Adresse entfernt >>Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden Thüringen/Vietnam [#142234]
Datum
6. Juli 2019 16:18
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Behauptung, dass es für einen Antrag nach dem ThürIFG erforderlich ist, die Identität des Antragstellers zu erfragen, stimmt nicht. Gemäß § 6 Abs. 2 ThürIFG KANN die öffentliche Stelle verlangen, dass der Antragsteller seine Identität nachweist. Durch die Verwendung des Wortes "kann" wird bereits klar, dass ein Identitätsnachweis für einen Antrag nach dem ThürIFG eben nicht generell erforderlich ist. Da ich in meinem Fall keine Gründe für das Verlangen eines Identitätsnachweises sehe, bitte ich Sie, meine Anträge ohne Identitätsnachweis zu beantworten. Gemäß § 6 Abs. 5 S. 3 ThürIFG bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E<< Adresse entfernt >>Mail). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142234 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem ThürIFG<< Adresse entfernt >>Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden…
An Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem ThürIFG<< Adresse entfernt >>Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden Thüringen/Vietnam [#142234]
Datum
20. Juli 2019 18:36
An
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden in Vietnam“ vom 14.05.2019 (#142234) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142234 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
AW: Antrag nach dem ThürIFG-Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden Thüringen/Vietnam [#142234] Btr.…
Von
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Betreff
AW: Antrag nach dem ThürIFG-Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden Thüringen/Vietnam [#142234]
Datum
22. Juli 2019 14:39
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Btr.: Antrag nach dem ThürIFG-Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden Thüringen/Vietnam [#142234] Ihre Mail vom 22.07.2019 an das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit, Frauen und Familie Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 20.07.2019 ist hier eingegangen und wird wie folgt beantwortet: Wie bereits mit E-Mail vom 06.06.2019 mitgeteilt, werden wir gerne Ihrem Auskunftsanspruch nach dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) nachkommen. Wir bitten aber weiterhin um Ihr Verständnis, dass wir ohne Übersendung eines Identitätsnachweises in Form der Mitteilung ihrer postalischen Anschrift nicht in Ihrem Sinne tätig werden können. Die Entscheidung über Ihren Antrag nach dem ThürIFG stellt einen Verwaltungsakt im Sinne von § 35 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) dar. Dieser beinhaltet u.a. die konkrete Bezeichnung des Adressaten, an den der Verwaltungsakt bekannt gegeben wird. Hierzu gehört nicht nur die Benennung, sondern auch die Angabe der Adresse desjenigen, an den der Verwaltungsakt gem. § 41 Abs. 1 S.1 ThürVwVfG bekannt zu geben ist. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, insbesondere den Verwaltungsakt gegenüber der zutreffenden natürlichen Person ordnungsgemäß zuzustellen und wirksam werden zu lassen, ist es erforderlich, die Identität des Antragstellers und dessen postalische Erreichbarkeit qualifiziert zu erhalten. Im Rahmen unseres pflichtgemäßen Ermessens zur Abfrage Ihrer Postanschrift, werden von uns auch die datenschutzrechtlichen Risiken einer unverschlüsselten Übermittlung von personenbezogenen Daten in Betracht gezogen. Wir sehen es insoweit auch unter datenschutzrechtlichen Erfordernissen geboten an, eine Kenntnisnahme durch Unbefugte und auch eine inhaltliche Veränderung zu schützen. Auch aus diesem Grund ist es nach unserer Auffassung geboten, die Postanschrift zu erfragen. Zudem bestehen auch Zweifel an der Identität Ihrer Person. Aus der bislang erfolgten Korrespondenz liegt uns nur eine kryptische E-Mail-Adresse vor, die dem Portal FragDenStaat.de zugeordnet ist. Wir halten es nach Auswertung allgemein zugänglicher Quellen jedenfalls nicht für fernliegend, dass es sich sowohl bei der E-Mail Adresse sowie Ihrer Anrede vorliegend lediglich um Pseudonyme handelt. Nach alledem baten wir Sie in Ausübung unseres pflichtgemäßen Ermessens, um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Da Sie dieser Aufforderung bislang leider nicht nachgekommen sind, wird sich die weitere Antragsbearbeitung verzögern. Einen Fristablauf gemäß § 6 Absatz 3 Satz 1 ThürIFG, wie von Ihnen dargestellt, kann diesseitig nicht nachvollzogen werden, da sich grundsätzlich der Fristbeginn nach Maßgabe des Eingangs eines ordentlichen Antrags bei der informationspflichtigen Stelle richtet. Wie aufgezeigt liegt jedoch kein ordentlicher Antrag vor. Soweit über den Anbieter der Plattform Ihres Antrags dagegen pauschal mitgeteilt wird, dass bei Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz generalisiert ein Identitätsnachweis unrechtmäßig verlangt wird, ist dieser Hinweis – wie aufgezeigt - unzutreffend. Wie dem 3. Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TlfDI) zu entnehmen ist (Seite 32 ff), ist das Erfordernis eines Identitätsnachweises zumindest dann nicht zu beanstanden, wenn Zweifel an der Identität bestehen. Im Übrigen betrachten wir die Korrespondenz über das Erfordernis eines Identitätsnachweises nunmehr auch als abgeschlossen. Auf weitere gleichgerichtete Eingaben, denen kein Identitätsnachweis beigefügt ist, werden Sie keine Antwort mehr erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thü…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gemeinsame Erklärung zur Gewinnung von Auszubildenden in Vietnam“ [#142234] [#142234]
Datum
22. Juli 2019 17:32
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/142234 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 142234.pdf Anfragenr: 142234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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