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Genehmigung der Fortarbeiten im Naturschutzgebiet "Allacher Lohe" 2023

-Darstellung, welche Behörden der Genehmigung der Baumfällarbeiten zugestimmt haben
-Darstellung, warum es bei den Fällarbeiten mit dem "Eschensterben" auch der Fällung von Nadelhözern, Birken und Buchen brauchte
-Darstellung, wann und wie der verschlammte und vermatschte Rad- und Fußweg wieder instandgesetzt wird
-Was mit einem eventuellen Erlös der gefällten Bäume passiert
-Wie die durch die Baumfällung verursachte Beeinflussung des CO2-Budgets in München erfasst wird
-Ob diese Fällarbeiten in einem Bayern-weiten Baumfällkataster erfasst werden oder analog in München

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
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Karlheinz Temmes
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Darstellung, welche Behörden der …
An Referat für Klima-und Umweltschutz München Details
Von
Karlheinz Temmes
Betreff
Genehmigung der Fortarbeiten im Naturschutzgebiet "Allacher Lohe" 2023 [#270747]
Datum
19. Februar 2023 14:34
An
Referat für Klima-und Umweltschutz München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Darstellung, welche Behörden der Genehmigung der Baumfällarbeiten zugestimmt haben -Darstellung, warum es bei den Fällarbeiten mit dem "Eschensterben" auch der Fällung von Nadelhözern, Birken und Buchen brauchte -Darstellung, wann und wie der verschlammte und vermatschte Rad- und Fußweg wieder instandgesetzt wird -Was mit einem eventuellen Erlös der gefällten Bäume passiert -Wie die durch die Baumfällung verursachte Beeinflussung des CO2-Budgets in München erfasst wird -Ob diese Fällarbeiten in einem Bayern-weiten Baumfällkataster erfasst werden oder analog in München
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Karlheinz Temmes Anfragenr: 270747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270747/ Postanschrift Karlheinz Temmes << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karlheinz Temmes
Referat für Klima-und Umweltschutz München
Sehr geehrte Herr Temmes, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese erhalten und unserem Fachbereich zur P…
Von
Referat für Klima-und Umweltschutz München
Betreff
AW: Genehmigung der Fortarbeiten im Naturschutzgebiet "Allacher Lohe" 2023 [#270747]
Datum
20. Februar 2023 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Herr Temmes, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben diese erhalten und unserem Fachbereich zur Prüfung weitergeleitet. Sie werden zeitnah von uns lesen. Mit freundlichen Grüßen

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Referat für Klima-und Umweltschutz München
WG: Genehmigung der Forstarbeiten im Naturschutzgebiet "Allacher Lohe" 2023 [#270747] Sehr geehrter Herr…
Von
Referat für Klima-und Umweltschutz München
Betreff
WG: Genehmigung der Forstarbeiten im Naturschutzgebiet "Allacher Lohe" 2023 [#270747]
Datum
6. März 2023 16:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Temmes, vielen Dank für Ihren Antrag auf Auskunft. Nach Prüfung aller in Betracht kommender Rechtsgrundlagen kann dieser sowohl auf Art. 3 Abs. 1 S. 1 BayUIG als auch auf Art. 39 Abs. 1 S. 2 BayDSG gestützt werden. Dementsprechend können wir Ihnen zu Ihren Fragen Folgendes mitteilen: * Darstellung, welche Behörden der Genehmigung der Baumfällarbeiten zugestimmt haben: Die Bewirtschaftung von Waldflächen im Sinne der Waldgesetze bedarf keiner behördlichen Zustimmung. Auch die Verordnung über das Naturschutzgebiet Allacher Lohe erlaubt die Durchführung forstlicher Maßnahmen auf bisherigen Waldflächen. * Darstellung, warum es bei den Fällarbeiten mit dem "Eschensterben" auch der Fällung von Nadelhölzen, Birken und Buchen brauchte: Die Beantwortung dieser Frage kann nur durch die jeweils verantwortlichen Waldbesitzer erfolgen. In der Allacher Lohe gibt es Waldgrundstücke der Bayerischen Staatsforsten, Forstbetrieb Freising und private Waldgrundstücke. Die Fällung der Bayerischen Staatsforsten wurde angekündigt und dabei mitgeteilt, dass für die „Durchforstung / Verkehrssicherung“ „hauptsächlich abgängige Eschen“ entfernt wurden. Dies schließt nicht aus, dass auch andere Bäume zum Zwecke der „Durchforstung / Verkehrssicherung“ entfernt wurden. Die Entfernung von Nadelhölzern steht zudem auch in Einklang mit den Zeilen des FFH-Managements in der Allacher Lohe, das die Erhaltung des Lebensraumtyps „Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaldes vorsieht. * Darstellung, wann und wie der verschlammte und vermatschte Rad- und Fußweg wieder instandgesetzt wird: Die Wiederherstellung der durch die Forstarbeiten beschädigten Wege erfolgt durch die jeweiligen Wegeeigentümer*innen. Eine genauere Auskunft wäre nur möglich, wenn Sie uns die Lage des betroffenen Weges mitteilen würden. * Was mit einem eventuellen Erlös der gefällten Bäume passiert: Die Verwendung der gefällten Bäume und die Verwendung möglicher Erlöse ist Angelegenheit der jeweiligen Waldbesitzer*innen. * Wie die durch die Baumfällung verursachte Beeinflussung des CO2-Budgets in München erfasst wird: Eine solche Erfassung ist uns nicht bekannt. * Ob diese Fällarbeiten in einem Bayern-weiten Baumfällkataster erfasst werden oder analog in München: Ein bayernweites Baumfällkatataster gibt es unserer Kenntnis nach nicht. Erfassungen gefällter Bäume in München durch die Landeshauptstadt München können nur für stadteigene Bäume oder solche Bäume erfolgen, für die eine Genehmigung der Landeshauptstadt München erforderlich ist. Eine Genehmigungspflicht für die Baumfällarbeiten in der Allacher Lohe ist, wie oben dargestellt, nicht gegeben. Für die Gewährung der genannten Auskünfte werden keine Kosten erhoben. Mit freundlichen Grüßen