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Genehmigung nach §42 BNatSchG ("Zoo-Genehmigung" für das Wildgehege Klövensteen
Kopie der aktuellen Betriebsgenehmigung nach § 42 BNatSchG ("Zoogenehmigung") für das Wildgehege Klövensteen sowie eventueller Nachträge und Ergänzungen.
Ausweislich der Darstellung auf Hamburg.de ( https://www.hamburg.de/altona/geschichte-wildgehege/) wurde Wildgehege 2001 entsprechend der EU-Zoorichtlinie als „Zoo“ klassifiziert.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. August 2022
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1. Oktober 2022
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