🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Genehmigung nach §42 BNatSchG ("Zoo-Genehmigung" für das Wildgehege Klövensteen

Kopie der aktuellen Betriebsgenehmigung nach § 42 BNatSchG ("Zoogenehmigung") für das Wildgehege Klövensteen sowie eventueller Nachträge und Ergänzungen.

Ausweislich der Darstellung auf Hamburg.de ( https://www.hamburg.de/altona/geschichte-wildgehege/) wurde Wildgehege 2001 entsprechend der EU-Zoorichtlinie als „Zoo“ klassifiziert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
Jörn Steppke
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Jörn Steppke
Betreff
Genehmigung nach §42 BNatSchG ("Zoo-Genehmigung" für das Wildgehege Klövensteen [#258045]
Datum
30. August 2022 16:02
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Kopie der aktuellen Betriebsgenehmigung nach § 42 BNatSchG ("Zoogenehmigung") für das Wildgehege Klövensteen sowie eventueller Nachträge und Ergänzungen. Ausweislich der Darstellung auf Hamburg.de ( https://www.hamburg.de/altona/geschichte-wildgehege/) wurde Wildgehege 2001 entsprechend der EU-Zoorichtlinie als „Zoo“ klassifiziert.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörn Steppke Anfragenr: 258045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258045/ Postanschrift Jörn Steppke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörn Steppke
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Sehr geehrte Dame…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
Eingangsbestätigung Ihre Nachricht an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Datum
30. August 2022 16:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter https://www.hamburg.de/bukea/ ( https://www.hamburg.de/bukea/ ) unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BUKEA“ zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Steppke, in der Anlage finden Sie, wie gewünscht, die Genehmigung nach § 42 BNatSchG für den Z…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]- Genehmigung nach §42 BNatSchG ("Zoo-Genehmigung" für das Wildgehege Klövensteen [#258045]
Datum
20. September 2022 12:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Steppke, in der Anlage finden Sie, wie gewünscht, die Genehmigung nach § 42 BNatSchG für den Zoo Klövensteen. Diese Auskunft nach § 1 HmbTG ist nicht gebührenpflichtig. Mit freundlichen Grüßen
Jörn Steppke
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Übersendung der Zoo- Genehmigungvom 30.5.2002. Die Genehmi…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
Jörn Steppke
Betreff
AW: [EXTERN]- Genehmigung nach §42 BNatSchG ("Zoo-Genehmigung" für das Wildgehege Klövensteen [#258045]
Datum
21. September 2022 12:54
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Übersendung der Zoo- Genehmigungvom 30.5.2002. Die Genehmigung wurde 2002 noch vor der Bezirksverwaltungsreform von 2008, mit der die Verantwortung für die Forste in die Bezirke abgegeben wurde, erstellt. Daher ist in der Genehmigung noch der Behörde für Wirtschaft und Arbeit; Amt für Landwirtschaft und Arbeit; Abteilung Wald, Jagd und Fischerei erteilt worden und umfaßt sowohl das Wildgehege im Klövensteen als auch das Wildgehege im Niendorfer Wald als einen Betrieb mit zwei Betriebsteilbereichen und mit einer zentralen verantwortlichen Person. Daher habe ich folgende Nachfragen: 1. Gibt es Nachträge oder Aktualisierungen zu der Genehmigung vom 30.5.2002? Wenn ja, bitte ich um Übersendung der entsprechenden Kopien. 2. Sollte es mittlerweile eine eigenständige Genehmigung für das Wildgehege im Niendorfer Wald geben, bitte ich um Übersendung einer Kopie. 3. Mit welcher Genehmigung wird die Tierhaltung im Hirschpark Blankenese betrieben? Sollte es hierfür eine eigenständige Genehmigung geben, bitte ich ebenfalls um Übersendung einer Kopie. Ansonsten um einen Hinweis welche Genehmigung die Tierhaltung im Hirschpark Blankenese umfaßt und ob es für die Tierhaltung im Hirschpark eigene, spezielle Auflagen gibt. Sollte es für die Tierhaltung im Hirschpark Blankenese eigene, spezielle Auflagen oder Anforderungen geben, bitte ich um Übersendung einer Kopie der entsprechenden Unterlagen. 4. Gibt es, über die vorgenannten Genehmigungen hinaus, seitens der Aufsichtsbehörde weitergehende konkrete Vorgaben hinsichtlich der notwendigen Personalausstattung und wenn ja, bitte ich um Übersendung einer Kopie der entsprechenden Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen Jörn Steppke Anfragenr: 258045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258045/ Postanschrift Jörn Steppke << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrter Herr Steppke, Ihre weiteren Nachfragen nach dem HmbTG kann ich Ihnen wie folgt kurz beantworten. Da…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Genehmigung nach §42 BNatSchG ("Zoo-Genehmigung" für das Wildgehege Klövensteen [#258045]
Datum
21. September 2022 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Steppke, Ihre weiteren Nachfragen nach dem HmbTG kann ich Ihnen wie folgt kurz beantworten. Damit bleibt die Antwort gebührenfrei. Zu1. Nein Zu 2. Das Tiergehege im Niendorfer Wald hält nur Damwild und unterliegt damit nicht der Definition eines Zoos nach § 42 BNatSchG. Zu 3. Das Tiergehege im Hirschpark hält nur Hirsche und Damwild und unterliegt damit nicht der Definition eines Zoos nach § 42 BNatSchG. Zu 4. Mir ist nichts bekannt Die Zuständigkeit nach § 43 BNatSchG (Tiergehege) liegt laut II Nr. 16 der Anordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Hamburg - vom 18. Oktober 2016 bei den Bezirksämtern. Bitte wenden Sie sich zu den Fragen 2. und 3. Und 4. an die zuständigen Bezirksämter. Mit freundlichen Grüßen