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Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen

Anzahl genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge sowie Anzahl anzeigepflichtige Tierversuche und Ablehnungen für die Jahre 2015 und 2016 aufgeschlüsselt nach:
- Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche
- Anzahl angezeigte Tierversuche
- jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge

Mit der Bitte um Weiterleitung der Anfrage an:
Regierung von Oberbayern
Regierung von Unterfranken
Regierung von Mittelfranken
Regierung der Oberpfalz

Ich bitte um kostenfreie und zeitnahe Information. Im Falle der Erhebung von Gebühren bitte ich um vorherige Mitteilung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2017
  • Frist
    7. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl genehmi…
An Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen [#21760]
Datum
7. Juni 2017 16:56
An
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl genehmigungspflichtige Tierversuchsanträge sowie Anzahl anzeigepflichtige Tierversuche und Ablehnungen für die Jahre 2015 und 2016 aufgeschlüsselt nach: - Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche - Anzahl angezeigte Tierversuche - jeweils Anzahl Ablehnungen und Anzahl zurückgezogener Anträge Mit der Bitte um Weiterleitung der Anfrage an: Regierung von Oberbayern Regierung von Unterfranken Regierung von Mittelfranken Regierung der Oberpfalz Ich bitte um kostenfreie und zeitnahe Information. Im Falle der Erhebung von Gebühren bitte ich um vorherige Mitteilung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in da die gewünschten Zahlen im StMUV nicht vorliegen, haben wir Ihre Anfrage an die Reg…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen [#21760]
Datum
19. Juni 2017 14:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in da die gewünschten Zahlen im StMUV nicht vorliegen, haben wir Ihre Anfrage an die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken zur Beantwortung weitergeleitet. Die diesbezüglichen Zuständigkeiten der Regierung von Mittelfranken und der Oberpfalz wurden mittlerweile auf die Regierung von Unterfranken übertragen. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.06.2017 wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Tierschutz; Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen
Datum
28. Juni 2017 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.06.2017 wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zuständigkeitshalber an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet. Das UIG sowie das VIG sind für die von Ihnen erbetenen Informationen nicht einschlägig. Dem Auskunftsrecht nach Art. 36 Abs.1 BayDSG muss ein glaubhaft dargelegtes und berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weitergabe gerichtetes Interesse, zu Grunde liegen. Ihrem Anliegen kann derzeit schon mangels Darlegung eines solchen Interesses nicht entsprochen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat Ihre Anfrage vo…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Tierschutz; Genehmigungen / Ablehnungen von Tierversuchsanträgen
Datum
14. Juli 2017 08:14
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat Ihre Anfrage vom 07.06.2017 zuständigkeitshalber an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet, die für die Prüfung von genehmigungspflichtigen und anzeigepflichtigen Tierversuchen für die Regierungsbezirke Unter-, Mittel-, Oberfranken und Oberpfalz zuständig ist. Mit Ihrer E-Mail vom 07.06.2017 erbaten Sie die Übersendung einer Auflistung von genehmigungspflichtigen Tierversuchsanträgen für die Jahre 2015 und 2016 mit den Informationen „Anzahl Tierversuchsanträge für genehmigungspflichtige Tierversuche“, „Anzahl angezeigte Tierversuche“, „Anzahl der Ablehnungen“, „Anzahl der Rücknahmen“. Ihre Anfrage stützen Sie auf § 36 BayDSG, § 3 Abs. 1 des BayUIG soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sofern Verbraucherinformationen betroffen sein sollten, weisen Sie zusätzlich auf § 2 Abs. 1 des VIG hin. Sofern die vorgenannten Informationsgesetze nicht einschlägig sein sollten, bitten Sie die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Der Anwendungsbereich des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG) ist hier nicht eröffnet, da es sich bei Tierversuchen um keine Umweltinformationen i.S.d. § 3 BayUIG handelt. Was Umweltinformationen sind, wird in § 2 Abs. 3 Nr. 1 - 6 UIG definiert. Tierversuche sind dort dem Wortlaut nach nicht genannt. Auch das VIG ist für Informationen über melde- und anzeigepflichtige Tierversuche bzw. Einrichtungen, welche diese Tierversuche durchführen, nicht einschlägig. Wir können Ihrer Anfrage daher nicht entsprechen. Abschließend wird auf die öffentlich zugänglichen DRUCKSACHEN Nr. 17/10688, 17/10501, 17/10464 des Bayerischen Landtages verwiesen. Diese befassen sich mit Tierversuchen im Freistaat Bayern. Über Art und Anzahl der für Tierversuche verwendeten Tiere informiert außerdem die Versuchstierstatistik, die Sie unter http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_… finden. Nichttechnische Projektzusammenfassungen enthält die gleichfalls öffentliche Datenbank Animaltestinfo des Bundesinstituts für Risikobewertung unter https://www.animaltestinfo.de/. Mit freundlichen Grüßen