Genehmigungen zur Wasserentnahme
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste von Unternehmen, denen sie Genehmigungen zur Wasserentnahme erteilt haben. Beschränken Sie sich bitte auf die 100 größten Fälle, gemessen an der Menge entnommenen Wassers.
Bitte beziehen Sie dabei den Namen des Unternehmen, genehmigte Menge des Wassers und tatsächlich entnommene Wassermenge sowie Art des Wassers (Grund-/ Oberflächenwasser etc) mit ein.
Personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse können, soweit erforderlich, geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. Mai 2023
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10. Juni 2023
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