🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Geplante Änderung/ Umwidmung des Hundeauslaufgebiets Pichelswerder

1.) Plant die Berliner Senatsverwaltung eine Änderung/Umwidmung des Hundeauslaufgebiets Pichelswerder ?
2.) Falls ja, in welchem Verfahrensstand befinden wir uns? Ist bereits ein förmliches Verfahren eingeleitet worden? Ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant/zwingend vorgeschrieben?
3.) Was sind die einschlägigen Rechtsgrundlagen für:
a) die (geplante) Änderung/Umwidmung des Hundeauslaufgebiets
b) das Hundeauslaufgebiet und die damals erfolgte Unterschutzstellung des Gebiets, gibt es eine Verordnung ?

Ergebnis der Anfrage

Eine Änderung oder Umwidmung des Hundeauslaufgebietes ist laut Angaben der Berliner Forsten nicht geplant.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 0 Follower:innen
Alexander Schrage
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Alexander Schrage
Betreff
Geplante Änderung/ Umwidmung des Hundeauslaufgebiets Pichelswerder [#243271]
Datum
14. März 2022 18:35
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Plant die Berliner Senatsverwaltung eine Änderung/Umwidmung des Hundeauslaufgebiets Pichelswerder ? 2.) Falls ja, in welchem Verfahrensstand befinden wir uns? Ist bereits ein förmliches Verfahren eingeleitet worden? Ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung geplant/zwingend vorgeschrieben? 3.) Was sind die einschlägigen Rechtsgrundlagen für: a) die (geplante) Änderung/Umwidmung des Hundeauslaufgebiets b) das Hundeauslaufgebiet und die damals erfolgte Unterschutzstellung des Gebiets, gibt es eine Verordnung ?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Schrage Anfragenr: 243271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243271/ Postanschrift Alexander Schrage << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Schrage
Alexander Schrage
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Änderung/ Umwidmung des Hundeauslaufg…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Alexander Schrage
Betreff
AW: Geplante Änderung/ Umwidmung des Hundeauslaufgebiets Pichelswerder [#243271]
Datum
20. April 2022 10:45
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Änderung/ Umwidmung des Hundeauslaufgebiets Pichelswerder“ vom 14.03.2022 (#243271) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Schrage
Alexander Schrage
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Änderung/ Umwidmung des Hundeauslaufg…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Alexander Schrage
Betreff
AW: Geplante Änderung/ Umwidmung des Hundeauslaufgebiets Pichelswerder [#243271]
Datum
20. April 2022 10:45
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Änderung/ Umwidmung des Hundeauslaufgebiets Pichelswerder“ vom 14.03.2022 (#243271) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Alexander Schrage
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Schrage, vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr damit verbundenes Interesse am Hundeauslaufgebiet…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Geplante Änderung/ Umwidmung des Hundeauslaufgebiets Pichelswerder [#243271]
Datum
21. April 2022 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
10,3 KB


Sehr geehrter Herr Schrage, vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr damit verbundenes Interesse am Hundeauslaufgebiet in Pichelswerder, sowie Ihr Hinweis zur Fristüberschreitung. Dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Da für eine Beantwortung mehrere Referate erforderlich sind und wir trotz hoher Impfquote viele Coronaausfälle haben, bitte ich Sie auf diesem Weg noch um etwas Geduld. Ich werde mich mit allen Beteiligten in Verbindung setzen, um Ihnen eine zeitnahe Antwort zusenden zu können. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Ihre E-Mail vom 14. März 2022 / Geplante Änderung / Umwidmung des Hundeauslaufgebietes Pichelswerder Sehr geehrte…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Antwort Geplante Änderung/ Umwidmung des Hundeauslaufgebiets Pichelswerder [#243271]
Datum
28. April 2022 10:22
Status
image001.jpg
10,3 KB


Ihre E-Mail vom 14. März 2022 / Geplante Änderung / Umwidmung des Hundeauslaufgebietes Pichelswerder Sehr geehrter Herr Schrage, bezugnehmend auf meine E-Mail vom 21.04. möchte ich mich nochmalig für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen und mich für Ihr Interesse rund um das Hundeauslaufgebiet in Pichelswerder bedanken. Die Halbinsel Pichelswerder ist seit vielen Jahrzenten eines der 12 Hundeauslaufgebiete in den Berliner Wäldern und wird durch Hundehaltende als eines der wenigen Gebiete mit Wasserzugang ganzjährig intensiv genutzt. Generell ist im Hundeauslaufgebiet das unangeleinte Führen von Hunden möglich, stellt jedoch keine bevorrechtigte Nutzung dar. Hunde müssen immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters bzw. der Hundehalterin sein und jederzeit zurückgerufen werden können, damit Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt und gefährdet werden, denn die Erholung von Menschen hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang. Da es auf der Halbinsel Pichelswerder über die vielen Jahre nur wenige Konflikte gab, sich Hundehaltende und andere Erholungssuchende meist gut miteinander arrangiert haben, war bisher keine zusätzliche Regelung nötig. Nun haben uns die Pandemiejahre viele Bürden auferlegt und der Berliner Stadtwald wurde ein Ort, in dem sehr viele Menschen, ob groß oder klein, Erholung, Bewegung, Stille oder einfach Ablenkung gesucht haben. Auch hat sich die Anzahl der Hundehaltenden in Berlin stetig erhöht. Konfliktsituationen zwischen den verschiedenen Interessengruppen entstanden, welche an die Berliner Forsten, an die Senatsverwaltungen oder politischen Entscheidungsträger herangetragen wurden. So entstand die Sorge und öffentliche Diskussion über eine mögliche Änderung / Umwidmung des Hundeauslaufgebietes Pichelswerder. Selbstverständlich versuchen wir in Zusammenarbeit mit den Bezirksamt Spandau durch Maßnahmen wie eine verstärkte Vor-Ort-Kommunikation deeskalierende Aufklärung und Information zu bieten. Auch suchen wir, um im dortigen Hundeauslaufgebiet weiterhin ein harmonisches Miteinander der Erholungssuchenden mit und ohne Hund zu gewährleisten, nach geeigneten alternativen Lösungen im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten. Es liegt aber nicht in unserem Interesse, dies über Verbote oder Ausgrenzung einzelner Erholungssuchender zu lösen. Sehr geehrter Herr Schrage, ich hoffe ich konnte mit meinen Ausführungen das Gerücht aus erster Hand entkräften und Ihnen versichern, dass wir keine Hundeverbote oder erheblichen Einschränkungen im Hundeauslaufgebiet Pichelswerder planen. Mit freundlichen Grüßen