Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Einschläge sind in den in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wäldern in 2022/23 konkret wann und konkret in welchem Umfang geplant? Bitte um Aufschlüsselung für die einzelnen Wälder und die jeweiligen dortigen Bestände.
2. Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung sollen die Einschläge jeweils erfolgen? Ich bitte um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
3. Sind in den beabsichtigten Einschlagsgebieten in 2022/23 Daten über das Inventar und den Zustand erhoben worden?
Bitte um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
4. Sind die beabsichtigten Einschläge mit den jeweils naturschutzfachlich zuständigen Stellen abgesprochen? Bitte um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
5. Existiert Blick auf in den vergangenen drei Jahren erfolgte Einschläge ein Monitoring der Auswirkungen der Maßnahmen auf das Ökosystem? Falls ja, bitte ich auch hier um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 241086
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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