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Geplante Einschläge 2022/23

1. Welche Einschläge sind in den in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wäldern in 2022/23 konkret wann und konkret in welchem Umfang geplant? Bitte um Aufschlüsselung für die einzelnen Wälder und die jeweiligen dortigen Bestände.
2. Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung sollen die Einschläge jeweils erfolgen? Ich bitte um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
3. Sind in den beabsichtigten Einschlagsgebieten in 2022/23 Daten über das Inventar und den Zustand erhoben worden?
Bitte um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
4. Sind die beabsichtigten Einschläge mit den jeweils naturschutzfachlich zuständigen Stellen abgesprochen? Bitte um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
5. Existiert Blick auf in den vergangenen drei Jahren erfolgte Einschläge ein Monitoring der Auswirkungen der Maßnahmen auf das Ökosystem? Falls ja, bitte ich auch hier um Übersendung der einschlägigen Dokumente.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2022
  • Frist
    18. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geplante Einschläge 2022/23 [#241085]
Datum
16. Februar 2022 12:57
An
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Einschläge sind in den in ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wäldern in 2022/23 konkret wann und konkret in welchem Umfang geplant? Bitte um Aufschlüsselung für die einzelnen Wälder und die jeweiligen dortigen Bestände. 2. Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung sollen die Einschläge jeweils erfolgen? Ich bitte um Übersendung der einschlägigen Dokumente. 3. Sind in den beabsichtigten Einschlagsgebieten in 2022/23 Daten über das Inventar und den Zustand erhoben worden? Bitte um Übersendung der einschlägigen Dokumente. 4. Sind die beabsichtigten Einschläge mit den jeweils naturschutzfachlich zuständigen Stellen abgesprochen? Bitte um Übersendung der einschlägigen Dokumente. 5. Existiert Blick auf in den vergangenen drei Jahren erfolgte Einschläge ein Monitoring der Auswirkungen der Maßnahmen auf das Ökosystem? Falls ja, bitte ich auch hier um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241085/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir - wie erbeten - den Eingang der nachstehenden Email. Mit freundlich…
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Betreff
AW: Geplante Einschläge 2022/23 [#241085]
Datum
18. Februar 2022 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir - wie erbeten - den Eingang der nachstehenden Email. Mit freundlichem Gruß
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 16.02.2022. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Betreff
AW: Geplante Einschläge 2022/23 [#241085]
Datum
18. Februar 2022 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 16.02.2022. Mit freundlichen Grüßen
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 16. Februar an das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher-…
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Betreff
AW: Geplante Einschläge 2022/23 [#241085]
Datum
11. März 2022 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 16. Februar an das Regionalforstamt Rureifel-Jülicher- Börde, die mir zur Beantwortung im Justitiariat vorliegt. Ihre Fragen 1-5 kann ich wie folgt beantworten: Zu 1) Informationen zu geplanten Holzerntemaßnahmen im Staatswald im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen sind Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 8 IFG NRW. Daher unterliegen sie nicht der Bekanntgabe durch Wald und Holz NRW. Soweit die Holzernte im Privat- oder Kommunalwald betroffen ist, teile ich mit, dass Wald und Holz NRW keinerlei Aufgaben mehr in diesen Bereichen wahrnimmt und daher über keine Informationen für die Jahre 2022/23 verfügt. 2) Die Holzernte beruht auf der gesetzlich garantierten Nutzfunktion des Waldes und den Befugnissen der jeweiligen Eigentümer, vergleiche § 1 Nr. 1 Bundeswaldgesetz in Verbindung mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gemäß § 1b Nrn. 1-3 Landesforstgesetz und § 903 BGB. Die entsprechenden Gesetzestexte können Sie über das Internet abrufen. Zu 3) In den Jahren 2022/23 sind in den beabsichtigten Einschlagsgebieten keine Daten über Inventar und Zustand erhoben worden. Allgemein ist es so, dass durch die durch Trockenheit und Borkenkäferfraß bedingten Waldschäden ältere Unterlagen keine verlässliche Informationsgrundlage mehr darstellen. Hier werden in den nächsten Jahren Aktualisierungen notwendig werden. Maßnahmen werden daher generell anhand des aktuellen Zustandes geplant. Zu 4) Eine Abstimmung von Holzerntemaßnahmen mit den für Naturschutz zuständigen Stellen ist gesetzlich nicht vorgesehen und insofern nicht erforderlich. Jeder Waldbesitzer ist selber dafür verantwortlich, bei der Planung von Holzerntemaßnahmen auf die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorschriften zu achten. Die Holzernte verstößt nicht gegen das Naturschutzrecht. Zu 5) Ein Ökosystem-Monitoring existiert nicht. Diese Auskünfte ergehen gebührenfrei. Ich bedanke mich für Ihr Interesse am Wald und wünsche Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie behaupten, dass es sich bei den begehrten Infor…
An Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geplante Einschläge 2022/23 [#241085]
Datum
31. März 2022 20:20
An
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie behaupten, dass es sich bei den begehrten Informationen zu geplanten Holzmaßnahmen im Staatswald um Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 8 IFG NRW handele. Dazu ist zu sagen: Einschlägig ist vorliegend zum einen bereits nicht das IFG NRW, sondern das UIG des Bundes i.V.m. UIG NRW. Zum anderen genügt die bloße Behauptung eines Geschäftsgeheimnisses bekanntlich nicht. Sie erläutern bereits nicht, dass und warum es sich um ein Geschäftsgeheimnis im rechtlichen Sinne handeln soll. Erst recht liefern Sie keinerlei Begründung dafür, warum dieses im konkreten Fall schützenswert sein und ausnahmsweise nach UIG nicht zugänglich gemacht werden soll. Tatsächlich ist kein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung ersichtlich. Sollten Sie gleichwohl an Ihrer Auffassung festhalten wollen, bitte ich um möglichst umgehenden Erlass eines vom UIG vorgesehenen rechtsmittelfähigen Bescheids. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241085/
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
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<< Anfragesteller:in >>
AW: 2022/23 [#241085]
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie behaupten, dass es sich …
An Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 2022/23 [#241085]
Datum
1. April 2022 13:31
An
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie behaupten, dass es sich bei den begehrten Informationen zu geplanten Holzmaßnahmen im Staatswald um Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 8 IFG NRW handele. Dazu ist zu sagen: Einschlägig ist vorliegend zum einen bereits nicht das IFG NRW, sondern das UIG des Bundes i.V.m. UIG NRW. Zum anderen genügt die bloße Behauptung eines Geschäftsgeheimnisses bekanntlich nicht. Sie erläutern bereits nicht, dass und warum es sich um ein Geschäftsgeheimnis im rechtlichen Sinne handeln soll. Erst recht liefern Sie keinerlei Begründung dafür, warum dieses im konkreten Fall schützenswert sein und ausnahmsweise nach UIG nicht zugänglich gemacht werden soll. Tatsächlich ist kein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung ersichtlich. Sollten Sie gleichwohl an Ihrer Auffassung festhalten wollen, bitte ich um möglichst umgehenden Erlass eines vom UIG vorgesehenen rechtsmittelfähigen Bescheids. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Geplante Einschläge 2022/23“ vom 16.02.2022 (#241085) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
AW: 2022/23 [#241085] Sehr Antragsteller/in auch das UIG des Bundes i.V.m. UIG NRW enthält entsprechende Aussch…
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Betreff
AW: 2022/23 [#241085]
Datum
20. April 2022 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auch das UIG des Bundes i.V.m. UIG NRW enthält entsprechende Ausschlusstatbestände. Vor diesem Hintergrund halten wir an unserer Auffassung fest. Selbstverständlich werde ich Ihnen hierzu noch einen rechtsmittelfähigen Bescheid erteilen. Dies wird voraussichtlich Anfang Mai erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
geplante Einschläge, Geschäftsgeheimnis Auf Berufung des Geschäftsgeheimnisses werden detailierte Ausführungen gem…
Von
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde
Via
Briefpost
Betreff
geplante Einschläge, Geschäftsgeheimnis
Datum
12. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Auf Berufung des Geschäftsgeheimnisses werden detailierte Ausführungen gemacht, warum Holzwirtschaft und Preisgestaltung ein sensibles Thema sind.