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Geplante Vorrangschaltungen für den ÖPNV in Berlin

Die gemeinsame Liste von Verkehrsverwaltung und BVG über die Einrichtung von Vorrangschaltungen für den ÖPNV von Januar 2024, auf die sich ein Tagesspiegel-Bericht vom 31.01.2024 bezieht:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/ampelvorrang-fur-die-bvg-diese-berliner-bus-und-tramlinien-werden-jetzt-schneller-11141005.html

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Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
  • Ein:e Follower:in
Yannick Brugger
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die ge…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Yannick Brugger
Betreff
Geplante Vorrangschaltungen für den ÖPNV in Berlin [#298959]
Datum
1. Februar 2024 11:54
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gemeinsame Liste von Verkehrsverwaltung und BVG über die Einrichtung von Vorrangschaltungen für den ÖPNV von Januar 2024, auf die sich ein Tagesspiegel-Bericht vom 31.01.2024 bezieht: https://www.tagesspiegel.de/berlin/ampelvorrang-fur-die-bvg-diese-berliner-bus-und-tramlinien-werden-jetzt-schneller-11141005.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Yannick Brugger Anfragenr: 298959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298959/ Postanschrift Yannick Brugger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Yannick Brugger

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Brugger, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Februar 2024. Sie beantragen Akteneinsicht und bit…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Geplante Vorrangschaltungen für den ÖPNV in Berlin [#298959]
Datum
26. März 2024 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brugger, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Februar 2024. Sie beantragen Akteneinsicht und bitten um Übersendung der gemeinsamen Liste von Verkehrsverwaltung und BVG über die Einrichtung von Vorrangschaltungen für den ÖPNV, die im Tagesspiegel-Bericht vom 31.01.2024 erwähnt wird. Nach Prüfung Ihres Antrags muss ich mitteilen, dass die vorgenannte Liste eigens für die Beantwortung der Presseanfrage erstellt wurde und nach Übersendung an den Tagesspiegel nicht veraktet wurde. Daher kann ich Ihnen bedauerlicherweise keine Kopie zusenden. Sie können mein Schreiben aber dem Tagesspiegel vorlegen und dort um Zusendung einer Kopie bitten. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich somit Ihrem Wunsch nicht nachkommen kann und möchte freundlich um Rückmeldung bitten, ob Sie noch einen formellen Bescheid wünschen oder Ihnen diese Auskunft genügt. Mit freundlichen Grüßen