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Geplantes Vogelschutzgebiet Diemel/Hoppecketal

als Planungsbüro für Landschaftsplanung erstellen wir aktuell die umweltfachlichen Unterlagen für eine Änderung des Flächennutzungsplans Brilon. Um die mögliche Betroffenheit des geplanten VSG Diemel/Hoppecketal sachgerecht prüfen zu können, bitten wir die LANUV, uns die Kartierungsergebnisse des VNV-HSK, die Grundlage für die geplante Ausweisung des VSG sind, zur Verfügung zu stellen.

Wir sichern zu, die Daten ausschließlich im Rahmen unserer Planungen zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen

dsi - dreher+sudhoff ingenieurplanung
salzufler straße 1
45896 gelsenkirchen
0177 2855847

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • 0 Follower:innen
Bernward Sudhoff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Details
Von
Bernward Sudhoff
Betreff
Geplantes Vogelschutzgebiet Diemel/Hoppecketal [#224396]
Datum
6. Juli 2021 07:08
An
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
als Planungsbüro für Landschaftsplanung erstellen wir aktuell die umweltfachlichen Unterlagen für eine Änderung des Flächennutzungsplans Brilon. Um die mögliche Betroffenheit des geplanten VSG Diemel/Hoppecketal sachgerecht prüfen zu können, bitten wir die LANUV, uns die Kartierungsergebnisse des VNV-HSK, die Grundlage für die geplante Ausweisung des VSG sind, zur Verfügung zu stellen. Wir sichern zu, die Daten ausschließlich im Rahmen unserer Planungen zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Vielen Dank für Ihre Bemühungen dsi - dreher+sudhoff ingenieurplanung salzufler straße 1 45896 gelsenkirchen 0177 2855847
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernward Sudhoff Anfragenr: 224396 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224396/ Postanschrift Bernward Sudhoff << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernward Sudhoff

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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Sehr geehrter Herr Sudhoff, das LANUV hat bereits Anfang Januar 2021 die avifaunistischen Daten für das geplante …
Von
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Betreff
AW: Geplantes Vogelschutzgebiet Diemel/Hoppecketal [#224396]
Datum
7. Juli 2021 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sudhoff, das LANUV hat bereits Anfang Januar 2021 die avifaunistischen Daten für das geplante VSG Diemel-, Hoppecketal aufbereitet und in das Fundortkataster/@LINFOS überführt. Die technische Prüfung ist seit Februar 2021 abgeschlossen und die Daten stehen für Jedermann zur Verfügung: @linfos-Landschaftsinformationssammlung (http://linfos.api.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos) Die Daten können dort selektiert werden und für lokale GIS-Projekte als Download weiterverwendet werden. Mit freundlichen Grüßen